• Schlangenfanger
    Dabei seit: 1421625600000
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    geschrieben 1632774880720

    Sutter007 möchtest du wissen , welch Bestimmungen für dich als Schweizer für die Durchreise gelten ? Oder verstehe ich das falsch ?

    Alles wird gut !
  • Sutter007
    Dabei seit: 1632771761708
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    geschrieben 1632775253858

    ja genau, wenn wir von der Türkei nach Deutschland ( Friedrichsflughafen) ankommen und dann mit dem Auto in die Schweiz gehen.

    Ob für uns die Bestimmungen von Deutschland gelten oder von der Schweiz.

    Vielen dank im Voraus

  • Schlangenfanger
    Dabei seit: 1421625600000
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    geschrieben 1632775492834

    Müssen Flugreisende, die in der Bundesrepublik Deutschland lediglich umsteigen, die Bestimmungen der Coronavirus-Einreiseverordnung erfüllen? Gilt dies auch für Flugreisende, die sich in internationalen Transitzonen deutscher Flughäfen aufhalten?

    Passagiere im Flugverkehr, die an einem Flughafen in der Bundesrepublik Deutschland lediglich umsteigen, haben die Bestimmungen der Coronavirus-Einreiseverordnung nicht zu erfüllen. Der direkte Umstieg am Flughafen zum Zwecke der Weiterreise im Flugverkehr in einen anderen (Schengen-)Staat gilt nicht als Einreise im Sinne der Coronavirus-Einreiseverordnung.

    Quelle : Bundesgesundheitsministerium

    ich hab nur das für Flugreisen gefunden .

    Alles wird gut !
  • Schlangenfanger
    Dabei seit: 1421625600000
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    geschrieben 1632775922305

    Personen, die lediglich durch ein Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten sind von der Anmeldepflicht ausgenommen. Zwischenaufenthalte sind Aufenthalte, die die übliche Zeitdauer notwendiger Halte zum Beispiel zur Rast oder für Tankvorgänge überschreiten; Umsteigezeiten an einem Flughafen gelten nicht als Zwischenaufenthalt.

    Beispiel: Eine Pause für einen Toilettengang an einer Autobahnraststätte ist kein Zwischenaufenthalt. Wenn Sie jedoch auf dem Weg an ihr eigentliches Ziel jemanden besuchen oder mehrere Stunden in einer Stadt verbringen, handelt es sich um einen Zwischenaufenthalt.

    Dasselbe gilt für Personen, die zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und die Bundesrepublik Deutschland auf schnellstem Wege wieder verlassen, um die Durchreise abzuschließen.

    Quelle : Bundesgesundheitsministerium

    Alles wird gut !
  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1632810779102 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    @Sutter007:

    Wichtig für Dich sind auch die Regularien des schweizerischen Bundesamtes für Gesundheit/BAG hier mal klicken

    Diese wurden ab dem 20.September deutlich verschärft. Ich empfehle Dir, bei Unsicherheiten direkt mit dem BAG zu telefonieren. Die Mitarbeiter sind sehr kompetent und hilfsbereit - sie helfen Dir sicher weiter. Tel: +41 58 464 44 88

    Ich habe immer wieder mal mit denen zu tun, die Erreichbarkeit ist übrigens sehr gut, man hat kaum Wartezeiten.

    Auf jeden Fall wirst Du das Online-Einreiseformular ausfüllen müssen klick

    Ersatzweise kannst Du Dir das Formular auch herunterladen und es händisch ausfüllen. Das sind wenige Angaben, alles sehr unkompliziert.

    Hat man es nicht, dann kann ein Bußgeld von 100 Franken fällig werden.

    Der Regional-Flughafen Friedrichshafen wird von sehr vielen Schweizern genutzt, das ist also sicher kein schwieriges Problem

    Wenn Du ganz auf der sicheren Seite sein willst- dann lade Dir das händisch auszufüllenden Einreiseformular für Deutschland herunter. Ggf vermeidest Du so Diskussionen am Airport FDH -- oder bei Kontrollen durch die Bundespolizei oder den Zoll- je nachdem welchen Grenzübergang Du wählst. Ich sehe jeden Tag, dass die Kontrollen am Zoll schärfer geworden sind.Egal von welcher Seite.

    Ggf vermeidest Du so auch Diskussionen oder Ärger beim Check in.

    klick zum Formular , das bekommst Du vermutlich auch im Hotel oder von der Incoming/Reiseleitung.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1632812545270

    Sorry, ich wollte zum BAG verlinken, hab´s versemmelt ... :confused:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1632817110577

    No prob, vs.

    Mir geht's nur darum, das Thema nicht zu verharmlosen.Hier wird an den Grenzübergängen inzwischen schon intensiv kontrolliert..

    Die Ausnahmen für die Grenzübertritte ohne Formular des BAG (QR Code) sind auf der BAG Website sehr gut dargestellt. Man kann den QR Code schon beantragen, bevor die komplette Reise/ der Urlaub überhaupt losgeht.

  • BIAC-73
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    Beiträge: 1
    geschrieben 1632826202958

    Wie stellt sich denn die Situation dar, wenn ich als Deutscher über Brüssel/Belgien in die Türkei fliege?

  • domeeme
    Dabei seit: 1632830661314
    Beiträge: 1
    geschrieben 1632830856050

    Hallo,

    wenn nichts dazwischen kommt, gehts in den Ferien für uns in die Türkei.

    Bis auf meine elfjährige Tochter sind wir alle geimpft.

    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe brauchen wir keinen Test? Meine Tochter benötigt einen?

    Reicht ein Schnelltest aus der Apotheke? Könnte man Notfalls am Berliner Flughafen einen Test machen?

  • Schlangenfanger
    Dabei seit: 1421625600000
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    geschrieben 1632831375042 , zuletzt editiert von Schlangenfanger

    Kinder brauchen erst ab 12 Jahren einen Test . Anscheinend ist es beim Auswärtigen Amt immer noch nicht aktualisiert . Da würd ich vorsichtshalber doch einen Test machen . Es reicht ein Schnelltest aus der Apotheke oder einem Testzentrum .

    Wenn man vollständig geimpft ist braucht man keinen Test .

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