• henkeline247
    Dabei seit: 1429920000000
    Beiträge: 10
    geschrieben 1632839257435

    Hallo

    ich habe eine Frage. Wir haben für die letzte Oktoberwoche die Türkei gebucht. Beim Veranstalter kann ich bis 14 Tage vorher kostenfrei stornieren. Ist es auch möglich danach kostenfrei zu stornieren, da ja die Türkei noch immer Hochrisikogebiet ist?

    Eigentlich wollen wir ja wirklich fliegen, aber bei meinem Partner ist es auf Arbeit noch nicht geklärt, wie es sich mit der anschließenden Quarantäne verhält.

    LG

  • leosneffe
    Dabei seit: 1239926400000
    Beiträge: 49
    geschrieben 1632840759310

    Zu 1 Nein

    Zu 2 Wenn dein Partner geimpft ist muss er nicht in Quarantäne.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1632849329720

    @henkeline247

    Etwas präziser möchte ich dich informieren:

    Ob du auch noch kurzfristig kündigen kannst hängt im Wesentlichen davon ab, ob der Zustand "Hochrisikogebiet" zum Zeitpunkt deiner Buchung 1* schon bestand oder 2* erst danach festgelegt wurde.

    1* hast du im Bewusstsein der Risiken und Einschränkungen (= Quarantäne für Nichtgeimpfte) gebucht und daher keinen Anspruch auf einen Rücktritt ohne Kompensationsforderung.

    2* die Änderung auf Hochrisikogebiet und deren Folgen konntest du zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht ermessen und kannst daher ohne Kompensationsverlangen vom Reisevertrag Abstand nehmen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
    Beiträge: 4047
    geschrieben 1632850875473 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    An 2* wird sich aber vermutlich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Reise nichts ändern ?! Wieso sollte sich daher an den Fristen des RV etwas ändern ? Dem gesunden Menschenverstand nach würde jedenfalls ich persönlich nicht 15 Tage vor Reisebeginn in ein Hochrisikogebiet reisen wollen, zwei Tage später aber nicht mehr …. Ein Schelm , der bei solchem Gebahren andere Gründe dahinter vermutet ….

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1632852209883

    @jl

    Fragesteller*in hat doch ausreichend begründet - möglicher Weise ergeht die Entscheidung des Arbeitgebers erst nach Ablauf der Frist von 14 Tagen?

    Zuviel Schelm braucht dann auch keiner ...

    @leosneffe

    Wäre der Partner geimpft hätte sich die Nachfrage erübrigt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • henkeline247
    Dabei seit: 1429920000000
    Beiträge: 10
    geschrieben 1632852433079

    Danke für die schnellen Antworten. Habe mich auch nochmal durchgelesen und da ich bereits frühzeitig gebucht habe, kann ich nur bis 14 Tage vorher stornieren. Also hoffen wir, dass der Arbeitgeber sich schnell entscheidet.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1632852683361

    @henkeline247

    Es geht nicht um die Frühzeitigkeit sondern um die ggf. seit der Buchung eingetretenen Änderungen im Hinblick auf den Status des Reiselandes. Hochrisikogebiet als Neueinstufung rechtfertigt (noch!) einen kostenneutralen Rücktritt, und das kann gerade dann gegeben sein, wenn du eben langfristig gebucht hast.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
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    geschrieben 1632853008927

    @vs

    Ja, Fragestellerin hat begründet - aber doch wohl nicht im Sinne der Stornobedingungen des RV ? Sind diese neuerdings den Wünschen eines Arbeitgebers anzupassen ?

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1632854331733 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ach was für ein Mumpitz?! :flushed:

    Es geht doch überhaupt nicht um "Wünsche" sondern um die präzisen Bedingungen zum Zeitpunkt der Buchung.

    "Frühzeitig" könnte bedeuten zu einem Zeitpunkt, an dem die Reisewarnung aufgehoben war. Davon würden die Voraussetzungen jetzt abweichen und demnach auch zu einer kurzfristigen Kündigung berechtigen.

    Dem liegen sehr klare gesetzliche Regelungen zugrunde, man muss da nichts unterstellen wollen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Phila
    Dabei seit: 1165276800000
    Beiträge: 325
    geschrieben 1632855086285

    Was vielleicht für den Ein- oder Anderen wichtig ist. Neben uns saß ein Passagier der so gerade noch den Flieger bekommen hat.

    War Genesen und ordnungsgemäß dann 1x geimpft. Der Hinflug war kein Problem, aber zurück nach Deutschland wurde das in Antalya nicht akzeptiert und musste am Flughafen einen Test machen.

    Das kann aber zeitlich extrem eng werden und dann hebt der Flieger ohne einem ab. Von der nervlichen Belastung mal abgesehen und von den Kosten sowieso.

    Oktober 2013 Koh Phangan/Koh Samui Oktober 2014 Mexiko Tulum
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