@vonschmeling sagte:
Es geht doch überhaupt nicht um "Wünsche" sondern um die präzisen Bedingungen zum Zeitpunkt der Buchung.
Und die sind eben „…. Bis 14 Tage (und nicht 12 oder 10) vor Reisebeginn“ - und nicht in irgendeiner Form in der Person oder den Befindlichkeiten des Reisenden oder seines Arbeitgebers zu verorten.