@vonschmeling sagte:
Es geht doch überhaupt nicht um "Wünsche" sondern um die präzisen Bedingungen zum Zeitpunkt der Buchung.
Und die sind eben „…. Bis 14 Tage (und nicht 12 oder 10) vor Reisebeginn“ - und nicht in irgendeiner Form in der Person oder den Befindlichkeiten des Reisenden oder seines Arbeitgebers zu verorten.
... und ich bin schweinemüde und zu ausgelutscht um deiner substanzlosen Beharrlichkeit entgegenzutreten. 