Gott sei Dank sind alle Gesetze in der BRD gleich!
Alle Bundesgesetze!
Wußtest du das nicht?
Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind nach Artikel 16 Abs.1 des Grundgesetzes verpflichtet, nach Vollendung des 16. Lebensjahres (Beginn der Ausweispflicht in Deutschland) einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen, ansonsten fallen Mahngebühren an bzw. es kann zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren kommen.
Das Grundgesetz gilt seit dem 3. Okt. 1990 auch in der ehem. DDR