Stevie, werde doch erst mal locker und flieg in Urlaub und schau was passiert.
Du vermiest dir doch mit deiner Einstellung von vornherein deinen Urlaub.
Stevie, werde doch erst mal locker und flieg in Urlaub und schau was passiert.
Du vermiest dir doch mit deiner Einstellung von vornherein deinen Urlaub.
Hallo an ALL,
wir sind jetzt aus dem Sands zurück.
Vorweg, fahrt hin und geniest Euren Urlaub. Das ist bis jetzt das beste Hotel, dass wir in Bulgarien hatten.
Zum Problem. Wir hatten gleich am ersten Tag die Reiseleitung damit konfrontiert.
Aussage:
Das mitbringen von Speisen und Getränken in das Hotel ist aus Hygienischengründen nicht gestattet. Wir deutschen sind eher ein Ordnung liebendes Volk, bei dem es auch bisher keine Probleme gab. Nur leider sehen das nicht alle Gäste so, so dass das Hotel zu dieser Maßnahme gegriffen hat. Da wurden z.B. Berge von Kuchen/Torte, Obst/Gemüse und Bierkästen auf das Zimmer geschleppt. Das dann teilweise vor sich hin schimmelte/lebte und kleine Tierchen anzog. (Anmerk. Wenn man im Restaurant mal die Augen aufmacht, dann erkennt man die Klientel)
Die belgische Reiseleiterin hatte Beschwerden von einer Reisegruppe, bei der Taschen durchsucht wurden. (Anmerk. Grund unklar)
Bei der deutschen Reiseleitung gab es bisher keine Beschwerden. Die Reiseleitung toleriert Taschenkontrollen auch nicht und geht wenn es dazu kommen sollte, dagegen vor. (Anmerk. Für diesen Fall hatten wir eine 24h Rufnummer von der Reiseleitung)
Auch das mitnehmen von Getränken im normalem Rahmen, wird unterstützt.
Wie sieht es vor Ort aus:
Wir sind ein bis zwei Mal am Tag am Supermarkt gegenüber Getränke holen gegangen (die Security sieht den Supermarkt direkt ein) und wurden nicht ein Mal kontrolliert! Wir hatten die Getränke immer im verschlossenen Rucksack. Teilweise sind uns sogar Touris mit durchsichtigen Plastiktüten voll mit Futter entgegengekommen, die locker an der Security vorbei spaziert sind.
Der Ausgang vom Helena Park zur Straßenseite wird von Security überwacht. Wenn man beim betreten schon seine Karte hochhält, dann muss sich die Security nicht hochschrauben und kommt damit auch nicht auf dumme Gedanken.
Auf der Sandsseite gibt es zwei Eingänge. Einer ist überwacht, wobei dort nie die Karten kontrolliert wurden und der zweite ist nicht überwacht. Da watschelt man einfach durch!
Wir hatten unserem Sohn gesagt, wenn es tatsächlich mal auf der Parkseite Probleme gibt, dann gar nicht erst diskutieren, Objekt wieder verlassen und links am Park die 1,20 m breite Gasse vor zum Strand und von der anderen Seite wieder rein. Wir hatten aber wie gesagt, keine Probleme.
Noch was für die Klugmeier. Die Minibar wurde nach 4 Tagen (in Worten: Vier) das erste Mal kontrolliert! Also nichts mit Terror durch Minibarkontrolle.
Geniest Euren Urlaub!
mfg. Joe
Na, das ist ja gut: Weder "Terror"kontrolle der Mininar noch der Taschen!
Danke übrigens, dass du hier jetzt auch über deine Erfahrungen berichtest.
Gruß
Manfred
xenaares:
Bei Interesse
Im "Reiserecht" ging es z.B. im "12 seitigen Thread" Keine Lebensmittel mit aufs Zimmer, klick hier schon 2008 u.a. um Bulgarien...
Bereits auf S.2 in diesem Thread ein kl. Hinweis auf einen, wie ich pers. finde, "informativen Thread" zum Thema...
(z.B. Beitrag S.3 @Bienekind bzgl. "Hygienevorschriften" im o.g.).
Hoffentlich reichen diese 6 Seiten
Neee-die reichen nicht!
Und deine links helfen zum wiederholten Male in keiner Weise weiter!. Hier ging es von Anfang an wohl darum, ob es nach Landesrecht erlaubt ist, bei Urlaubern outgescourte/organisierte Taschenkontrollen durchzuführen!
Das ist im Rahmen des Hausrechts genauso erlaubt wie die Taschenkontrollen im Kaufhaus!
Miss Varna, soviel zum Thema Halbwissen:
"Grundsätzlich stellt das Durchsuchen von Taschen etc. einen Eingriff in deine Grundrechte aus Art. 2 I GG und Art. 1 i.V.m. Art. 2 I GG dar.
Ein solcher Grundrechtseingriff bedarf stets einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Eine derartige Grundlage besteht im Rahmen der repressiven Strafverfolgung nach § 102 Strafprozessordnung (StPO) für Polizeibedienstete und Staatsanwaltschaft nur unter der strengen Anforderung, dass ein solches Vorgehen nach § 105 StPO durch einen Richter, oder bei Gefahr im Verzug, durch einen Staatsanwalt oder einen Polizeibeamten angeordnet wurde. Im Rahmen der präventiven Gefahrenabwehr darf die Polizei nach § 39 des Polizeigesetzes eine Person auch ohne richterliche Anordnung durchsuchen, sofern „Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt und beschlagnahmt werden dürfen."
Kann man ganz leicht "ergockeln..."
Wobei ich nicht die bulgarische Rechtslage kenne!
Yep, die können Dich in Deutschland (im Falle eines begründeten Verdachts) auffordern (im Sinne von bitten) die Tasche zu öffnen und den Inhalt vorzuzeigen...aber nicht zwingen.
Was sie allerdings bei Weigerung tun können, ist die Polizei zu rufen - und die darf (nach Klärung des Verdachtmoments und deren Einschätzung einer entsprechenden Verhältnismäßigkeit) kontrollieren.
Und exakt so ist es auch (in dem Fall) in Bulgarien!
Die dürfen definitiv externe Waren untersagen, sie dürfen auch Kontrollposten aufstellen...diese haben prinzipiell aber nur abschreckenden Charakter, da sie nur bitten dürfen Taschen zu zeigen...allerdings im Zweifelsfall die Polizei rufen dürfen.
Die grundsätzliche Abschreckung reicht oftmals schon...ob ein Hotel ggfs. über die Kontrollposten "nachdrücklicher" zu kontrollieren versucht oder im Zweifelsfall wirklich die Polizei ruft, ist spekulativ. Es hat definitiv schon eine Vielzahl von solchen Fällen gegeben - fast ausschließlich mit "negativem" Ausgang für die Touris - aber letztlich wissen die Hotelbetreiber, das dass keine "Idealpublicity" ist und es bleibt beim nachdrücklichen Hinweis auf das Verbot der Extern-Einfuhr!
Und nochmal:
Es geht dabei (auch den Hotelbetreibern) nicht um "eine Packung Kekse" oder "eine Flache Wein", sondern um Geiz-Touris die meinen, sie müßten unbedingt noch 3 Cent sparen und jeden Tag rucksackweise Sachen da rein schleppen.
Touchée, Franke.
Genau genommen hast Du Recht. Aber wenn man holginhos Erläuterungen folgt, kommt man zum Schluß, dass die das dürfen, nur im Zweifelsfalle halt mit Unterstützung der Exekutive.
miss_varna:
Touchée, Franke.
Genau genommen hast Du Recht. Aber wenn man holginhos Erläuterungen folgt, kommt man zum Schluß, dass die das dürfen, nur im Zweifelsfalle halt mit Unterstützung der Exekutive. [/quote]
Grins, ich muss dir nochmal widersprechen, "die" dürfen gar nix, nur die Exekutive, sprich in diesem Fall die Polizei, darf in die Taschen schauen...
Aber, wir verstehen uns! Ebenfalls ein
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!