Hier mal die aktuellen Zollvorschriften.
Tabak
Aus den alten EU-Ländern , Malta und Zypern können Urlauber 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder ein Kilo Tabak einführen. Für die acht neuen EU-Länder, z.B. Polen und Ungarn, und alle Nicht-EU-Staaten gelten Höchstgrenzen von 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 50 g Tabak.
Alkohol
Zollfrei dürfen aus EU-Staaten maximal zehn Liter Spirituosen, 20 Liter Likör oder Wermut, 90 Liter Wein oder 110 Liter Bier nach Deutschland eingeführt werden.
Aus Nicht-EU-Ländern dürfen Urlauber dagegen nur einen Liter hochprozentige Spirituosen oder zwei Liter Sekt, Sake oder ähnliche Getränke mit weniger als 22 Prozent Alkoholgehalt sowie zwei Liter Wein mitbringen.
Für Bewohner der Grenzregionen und beruflich Reisende, etwa Reiseleiter, gelten niedrigere Sätze.
Kaffee
Aus einem EU-Land dürfen zehn Kilogramm Kaffee zollfrei eingeführt werden. Aus den übrigen Staaten ist die Menge auf ein Pfund Kaffee oder 200 Gramm löslichen Kaffee oder Konzentrate beschränkt.
Parfüm
Außerhalb der EU sind duftende Mitbringsel bis zu 50 Gramm bei Parfüm sowie einem Viertel Liter Eau de Toilette zollfrei. In der EU gibt es keine
Andere Souvenirs
Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern bleiben Souvenirs und andere Produkte zum persönlichen Gebrauch im Wert von maximal 175 Euro unverzollt. Wer sich also in der Türkei einen neuen Anzug, eine Lederjacke, eine Uhr oder Schmuck zulegt, muss diese Sachen verzollen, sofern sie mehr als 175 Euro gekostet haben. Dabei können Freibeträge mehrerer Reisender nicht addiert werden.
Beispiel: Ein Ehepaar kauft in der Schweiz einen antiken Bauernschrank für 320 Euro. Da der Schrank und somit auch sein Wert nicht - wie bei zwei antiken Stühlen zu je 160 Euro - geteilt werden kann, muss dieser voll verzollt werden. Die Einfuhrgebühr richtet sich nach dem Wert.
Tiere und Pflanzen
Sämtliche Obergrenzen verlieren ihre Bedeutung, wenn es um geschützte Arten geht. Bedrohte exotische Tiere und Pflanzen oder Teile davon dürfen ohne Sondergenehmigung nicht eingeführt werden. Sonst wird nicht nur das Souvenir beschlagnahmt, es droht auch ein saftiges Bußgeld. Vorsicht also bei Kakteen, Korallen, Elfenbeinfiguren, präparierten Schmetterlingen oder dem Biberfell - egal, was der Verkäufer erzählt.
Gefälschte Markenartikel
Gefälschte Kleidung, Taschen oder Uhren werden hierzulande - anders als etwa in Frankreich - nicht geahndet. Wer sich aus dem Griechenland-Urlaub 80 raubkopierte CDs für je zwei Euro mitbringt, muss dem Zollbeamten nur nachweisen, dass er sie für sich selbst gekauft hat. Bei 80 unterschiedlichen CDs könnte dies dem Musikliebhaber gelingen; mehrere von einem Exemplar hingegen sind verdächtig, weil das nach einem beabsichtigten Weiterverkauf aussieht, wofür Zoll anfallen würde.