Hallo, ich bin auch ein Geschädigter.

 

Ich habe für mein Fahrzeug einen Platz im Parkhaus von K-Parking für die Dauer von 14 Tagen gebucht.

Der Hol- und Bringeservice funktionierte pünktlich und unkompliziert.

Bei der Rückgabe stellte ich leider einen Schaden an meinem Fahrzeug fest. Dieser betrug nach genauer Inaugenscheinnahme durch meine Werkstatt ca. 575 Euro.

Lt. K-Parking wurde dieser Schaden von Vandalen verursacht, die in das -doch so sichere- Parkhaus eingebrochen sind.

Ich bin davon ausgegangen, daß K-Parking aufgrund ihrer Werbeausssagen diesen Schaden übernimmt - aber keineswegs!

Ich wurde schriftlich darauf hingewiesen, daß ich ja die AGB´s bei Vertragsabschluß akzeptiert habe und somit ich selbst bzw. meine Teilkaskoversicherung für diesen Schaden aufkommen müsse.

Außerdem wurde mir frech mitgeteilt, daß K-Parking es bei meiner Schadensumme auch gerne auf einen Prozeß ankommen lassen würde, um damit die Rechtssicherheit ihrer AGB´s von einem Gericht feststellen zu lassen.

Das hat m. E. mit Kundenfreundlichkeit nichts mehr zu tun! Auch wenn meine Teilkaskoversicherung den Schaden übernimmt, muß ich ja noch die Selbstbeteiligung übernehmen!

Das war das erste und gleichzeitig auch das letzte Mal, daß ich bei K-Parking geparkt habe!

Ich habe dies übrigens auch im Gästebuch von K-Parking beschrieben. Ich bin mal gespannt ob dies auch dort für alle Interessierten einsehbar ist.

Wenn nicht, wären diese vielen positiven Bewertungen m. E. nicht viel Wert.

Leider kommen tatsächlich nur die positiven Einträge ins Gästebuch.

Ich habe allerdings trotzdem eine gütliche Einigung mit dem Unternehmer herbeiführen können.

Es bringt halt doch etwas, wenn man hartnäckig bleibt!