Hallo Sanny,
in der AGB, den allgemeinen Geschäftsbedinungen, steht der Satz bestimmt in etwa so:
"Den Hotelgästen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken in den öffentlich zugänglichen Bereichen des Hotels untersagt."
somit versteht sich von selbst, dass Ihr in der Bar, Lobby, Restaurant, Tanzsaal, Toiletten, o.ä. keine mitgebrachten Getränke verzehren dürft.
Was auf dem Zimmer geschieht, ist dann Eure Sache. Auch wenn es kein Wirt gerne sieht, denn mit den Getränken wird nun mal bekanntermaßen das meiste Geld verdient. Ich will mich jetzt nicht auf die Seite des Gastes oder des Gastwirtes schlagen, mein Motto ist, leben und leben lassen. Wenn Ihr also auf dem Zimmer kurz anstosst und dann abends brav die Getränke kauft (zumal es moderate Preise sein sollen, wie Du schreibst), ist doch alles in Ordnung.
Gilt das Verzehrverbot für das gesamte Hotel, dann ist das auch so und ist einzuhalten. Wobei auch bei einer mitgebrachten Wasserflasche für den Durst zwischendurch immer noch ein Auge zugedrückt wird,
Gruß Peter