• Herr_Reise
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    geschrieben 1511186492276

    Steht doch klar auf der Seite des Auswärtigen Amtes ?! https://www.auswaertiges-amt.de/de/dominikanischerepubliksicherheit/206146#content_3

  • Tanji
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    geschrieben 1629105105476

    Hallo zusammen,

    wenn ich das richtig auf den Seiten des AA und der Botschaft lese, muss der Reisepass mittlerweile lediglich eine Mindestgültigkeit für die Dauer des Aufenthalts haben. Beim AA gibt es aber noch den Hinweis, dass die Regelung zunächst bis Ende 2021 befristet ist.

    Einer unserer Pässe ist bis 25.07.2022 gültig, Abflug ist am 14.02.2022 für 3 Wochen. Würde also passen, selbst wenn der Pass wieder noch 3 Monate gültig sein muss. Oder sollen wir besser auf Nummer sicher gehen und neu beantragen, falls man wieder auf die ältere Regelung von 6 Monaten kommt

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