Unbescholten heißt auch "Unversehrtheit".
genau das
Aus wiki
Unbescholtenheit bedeutet:
im bürgerlichen Recht (etwa im Zusammenhang mit dem Kranzgeld) für Jungfrauen und Witwen, sich keinerlei außerehelichen Geschlechtsverkehr vorwerfen lassen zu müssen
(Der §1300 BGB wurde ersatzlos gestrichen)
im Strafrecht, ohne rechtskräftige Verurteilungen oder Vorstrafen zu sein.
In Deutschland wird das im Bundeszentralregister geführt, der Nachweis erfolgt über das Führungszeugnis (Deutschland)
In Österreich entsprechen den das Strafregister bzw. die Strafregisterbescheinigung (ehemals Leumundszeugnis, Sittenzeugnis)
Bei der Polizei in Deutschland wird ein positiver Leumund als Voraussetzung zur Aufnahme einer Ausbildung im gehobenen Beamtendienst verlangt.
Auch die Gardisten der päpstlichen Schweizergarde müssen einen einwandfreien Leumund besitzen.