Nun bin ich beruflich bedingt im deutschen Bauplanungsrecht zu Hause. Durch die sich immer mehr annährende EU-Gesetzgebung, ist die Sache ist ein wenig komplexer, als sie von Reiseleitern oder Presseleuten im Allgemeinen dargestellt werden. Sofern die Gebäude ohne Baugenehmigung errichtet wurden (was ich in diesem Fall jedoch ausschließe, denn so ein Investor ist ja schließlich kein wirtschaftlicher Selbstmörder) wäre ein Abriss mit einer einfachen Verfügung der Verwaltung denkbar einfach. Zumindest kennen die deutschen Verwaltungsgerichte hier überhaupt kein Pardon. In Spanien wird dieses (zumindest in der heutigen demokratischen Rechtsordnung) ähnlich sein.
Heute stehen die Gebäude (seinerzeit bauplanungsrechtlich genehmigt) in einem Naturschutzgebiet und haben damit Bestandsschutz. Politisch ist offensichtlich gewünscht, die Gebäude abzureißen. Vermutlich wurden hierüber zwischen den Behörden und den heutigen Grundstückseigentümern Gespräche geführt. Ich kann mir vorstellen, dass man sich gegen eine angemessene Entschädigungszahlung über den Abriss der Gebäude und der verlorenen Baulandeigenschaft bereits geeinigt hat.
Nunmehr hat sich eine Bügerinitiative gegründet, die mit Abriss den Verlust einer Vielzahl von Arbeitsplätzen fürchtet und dass widerum ruft die Oppositionspolitik auf den Plan. Wahrscheinlich sind wieder bald Wahlen... und alles geht von vorne los.