Die Zollbestimmungen regeln folgendes:
"Aus jedem Land der Europäischen Union, von einigen Sonder
gebieten wie beispielsweise den Kanarischen Inseln abgesehen,
können Sie Waren abgabenfrei mitbringen, wenn sie für Ihren
persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt sind. Für andere Perso-
nen mitgebrachte Geschenke fallen nicht darunter.
Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie zum Beispiel Zigaretten
und Alkohol sind bestimmte Richtmengen zu beachten. Werden
diese überschritten, ist ein Nachweis über die private Verwendung
erforderlich."
Die Regelung hat gewerbesteuerliche HIntergründe. Wird der Nachweis der privaten Verwendung erbracht ist die Einfuhr größerer Mengen (also mehr als 800 Zigaretten) zollfrei.
Die Frage war auch nur, ob zusätzlich 600 Zigaretten zollfrei aus Spanien eingeführt werden dürfen.