• Klatschmohn
    Dabei seit: 1138147200000
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    geschrieben 1343150293000

    @B4uMi06

    Hi

    es geht nicht um die Ausfuhr der Zigaretten. Das Gastland freut sich, wenn Du 20 und mehr Stangen kaufst und mitnimmst. Die nehmen Dein Geld gerne! :laughing:

    Es ist die Einfuhr, die problematisch ist. Der ZOLL in Deutschland erlaubt pro Person nur 1 Stange, sonst zahlst Du für's "schmuggeln" wenn Du kontrolliert wirst.

    Gruß

    Klatschmohn

  • HC-Mitglied81428
    Dabei seit: 1231804800000
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    geschrieben 1343152415000

    Natürlich darf man bei der Zwischenlandung in Madrid weitere unbegrenzte Mengen Zigaretten einkaufen und mit nach Deutschland nehmen sofern diese eine spanische Steuerbandarole tragen. Problematisch wird es bei deutschen Zoll (möglicherweise) erst dann, wenn es sich bei den in Madrid gekauften Zigaretten um unversteuerte Ware (also ohne Steuerbanderole)  handelt.

  • Klatschmohn
    Dabei seit: 1138147200000
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    geschrieben 1343153204000

    Klatschmohn:

    Der ZOLL in Deutschland erlaubt pro Person nur 1 Stange, sonst zahlst Du für's "schmuggeln" wenn Du kontrolliert wirst.

    Da hat Querenburg wohl Recht. Dem Zoll geht es natürlich um die vorhandene Steuerbanderole :?

  • Jessy_233
    Dabei seit: 1326067200000
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    geschrieben 1343168994000

    Sorry Querenburg...unbegrenzt auch mit span. Steuerbanderole...das ist falsch!

    Aus einem anderen EU Land dürfen nur insgesamt 800 Zigaretten nach D eingeführt werden...

    Wenn man also auf den Kanaren 1 Stange gekauft hat, darf man in Madrid noch 3 Stangen dazukaufen...so sehe ich das.

  • HC-Mitglied81428
    Dabei seit: 1231804800000
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    geschrieben 1343194117000

    @Jessy_223

    Nach den derzeitigen Zollbestimmungen ist der Warenverkehr innerhalb der EU ist grundsätzlich frei. Aber vielleicht kannst du die Quelle deiner genannten "Einfuhrbeschränkung" einmal benennen.

  • Auppsi
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    geschrieben 1343198072000

    Tabelle 1: Bis zu folgenden Mengen wird eine Verwendung zuprivaten Zwecken angenommenTabakwaren (Ausnahmen siehe Tabelle 2)Zigaretten 800 StückZigarillos (Zigarren mit einemHöchstgewicht von 3 g/Stück) 400 StückZigarren 200 StückRauchtabak 1 kg

     

    Es heißt zu privaten Zwecken, ist die Einfuhr frei. Ab den oben genannten Mengen nimmt der Zoll keinen privaten Gebrauch mehr an.

    @Jessy du hast vollkommen recht.

    Quelle: http://www.zoll.de/SharedDocs/Broschueren/Reise-Post/reisezeit_2011.html?nn=97232    Und dann auf "Reisen innerhalb der Europäischen Union" klicken.

  • HC-Mitglied81428
    Dabei seit: 1231804800000
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    gesperrt
    geschrieben 1343199869000

    Die Zollbestimmungen regeln folgendes:

    "Aus jedem Land der Europäischen Union, von einigen Sonder­

    gebieten wie beispielsweise den Kanarischen Inseln abgesehen,

    können Sie Waren abgabenfrei mitbringen, wenn sie für Ihren

    persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt sind. Für andere Perso-

    nen mitgebrachte Geschenke fallen nicht darunter.

    Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie zum Beispiel Zigaretten

    und Alkohol sind bestimmte Richtmengen zu beachten. Werden

    diese überschritten, ist ein Nachweis über die private Verwendung

    erforderlich."

    Die Regelung hat gewerbesteuerliche HIntergründe. Wird der Nachweis der privaten Verwendung erbracht ist die Einfuhr größerer Mengen (also mehr als 800 Zigaretten) zollfrei. 

    Die Frage war auch nur, ob zusätzlich 600 Zigaretten zollfrei aus Spanien eingeführt werden dürfen.

  • B4uMi06
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    Beiträge: 2
    geschrieben 1343212881000

    Wow... hab ja schon ne kleinen Diskusion freigetreten... Vielen dank für die ganzen Antworten.

    Also wenn ich das hier richtig verstehe, ist es möglich und vor allem auch rechtens (beim Zoll), wenn er die zusätzlichen 600 Zigaretten in Madrid kauft, ohne an der "deutschen Grenze" probleme zu bekommen.

  • Auppsi
    Dabei seit: 1289952000000
    Beiträge: 263
    geschrieben 1343236591000

    Wie kann man einem Zöllner nachweisen, dass das alles für den privaten Gebrauch ist? Geht das überhaupt?

  • HC-Mitglied81428
    Dabei seit: 1231804800000
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    geschrieben 1343238484000

    Meine abschließende Empfehlung zu diesem Thema lautet spezielle Fragen zur Verzollung von Gütern/Waren mit der Zollbehörde zu erörtern.

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