• reiselilly
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    geschrieben 1221500192000

    Hallo Admins,

    könnt ihr meine Antwort nicht auch hier hin umbuchen??????

    LG

    Reiselilly

    Vergangenheit ist Geschichte, Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.
  • alessandro
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    geschrieben 1221500334000

    @reiselilly sagte:

    Hallo benni,

    ich denke du wirst bald "Pöstchen" aus bella Italia erhalten, und dann kannst du auch nachzahlen + Bearbeitungsgebühren.

    Wir haben jetzt im August auch "Pöstchen" bekommen, weil mein Mann im Mai ein wenig zu schnell in Italien unterwegs war. Ja, die ital. Bürokratie dauert eben etwas länger ;)

    LG

    Reiselilly

    Reiselilly, zwar kein Admin, aber geht schneller ;)

    LG

    Ale

  • reiselilly
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    geschrieben 1221500438000

    Mille grazie, alessandro :kuesse:

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  • bernhard707
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    geschrieben 1221502905000

    Nur mal als Info, ich glaube nicht, dass die "Pöstchen aus Italia" bisher bei uns in D vollstreckungsfähig sind.

    Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. ;)

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  • reiselilly
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    geschrieben 1221503532000

    Hallo Bernhard,

    bis zur Vollstreckung möchte ich es gar nicht kommen lassen, sondern noch weiterhin schönen Urlaub in Italien machen. Beim ADAC habe ich gelesen, dass man für Vergehen in EU Ländern doch die Strafen bezahlen solle. Schön wäre es nur, wenn alle EU-Länder auch alle die gleichen Strafgelder hätten. Wir mussten für das Vergehen in Italia 36,00 + Gebühren bezahlen, bei uns in Deutschland hätte es 15,00 Euro gekostet.

    LG

    Reiselilly

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  • alessandro
    Dabei seit: 1127692800000
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    geschrieben 1221503644000

    Also, damals habe ich auch immer gesagt - auch zu den Strafzetteln: "Einfach wegwerfen, Pöstchen aus Italia kommt nicht mehr, es ist noch NIE passiert" bis ein Freund von mir hat in Nbg doch dieses Pöstchen bekommen und 2x zahlen müssen :shock1:

    Gut dass er ein guter Freund von mir war...

    LG

    Ale

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1221504424000

    Soweit mir bekannt, gilt eine derartige Rechtshilfe-Vereinbarung bisher nur mit der Schweiz und Österreich.

    Aber wie gesagt, ich lasse mich gerne über Gesetzesänderungen aufklären. ;)

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  • reiselilly
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    geschrieben 1221506234000

    @bernhard707 sagte:

    Soweit mir bekannt, gilt eine derartige Rechtshilfe-Vereinbarung bisher nur mit der Schweiz und Österreich.

    Aber wie gesagt, ich lasse mich gerne über Gesetzesänderungen aufklären. ;)

    Fragen sie Ihren Anwalt oder Apotheker ! :D

    Also, wir haben bezahlt, und basta für uns.

    LG

    Reiselilly

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  • Landkarte
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    geschrieben 1221507263000

    Pöstchen wegwerfen und nix pagare.

    Lass Dich bei Deiner nächsten Reise nach Italien dann einfach überraschen. Wird schon, viel Spass.

    :laughing:

  • bernhard707
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    geschrieben 1221526126000

    RP Online 16.09.08

    München (RPO). Deutsche Autofahrer sind auch weiterhin vor im EU-Ausland verhängten Bußgeldern sicher. Mit einer grenzüberschreitenden Vollstreckung von Bußgeld-Bescheiden sei auch 2008 nicht zu rechnen, bestätigte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in einem Interview.

    Dies meldet die Zeitschrift "ADAC Motorwelt". Reisende, die in der nächsten Urlaubssaison im Ausland Verkehrssünden begehen und nicht direkt am Tatort zur Kasse gebeten werden, können damit ein weiteres Jahr lang nicht belangt werden. Auch die ursprünglich angedachte rückwirkende Vollstreckung sei inzwischen vom Tisch.

    Die Ausnahme bleibt Österreich. Mit dem Land gibt es laut ADAC seit Jahren ein funktionierendes Vollstreckungshilfe-Abkommen. Laut Zypries müssen vor Einführung der europaweiten Vollstreckung praktische Probleme gelöst werden: So müsse jeder Autofahrer über den Inhalt des Bußgeld-Bescheids im Ausland in seiner Heimatsprache aufgeklärt werden. Zudem müsse jeder wissen, wie er sich im jeweiligen Land gegen ein Bußgeld wehrt. Seien die Bedingungen nicht erfüllt, könnten deutsche Gerichte die Vollstreckung verweigern.

    Zugleich rief Zypries deutsche Autofahrer auf, sich im Ausland verantwortungsvoll zu verhalten und bei einem Verkehrsverstoß das Knöllchen auch zu bezahlen. Wer das nicht tut, kann laut ADAC bei der nächsten Einreise in das Land zur Zahlung herangezogen werden.

    Edit:

    Richtig ist, es kann bei Wiedereinreise in das entsprechende Land zu Problemen kommen, abhängig von der jeweiligen Verjährungsfrist.

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