@nissan2313 Auch in Spanien gibt es einen Mieterschutz. Wenn Ihr eine Wohung zur dauerhaften Nutzung anmietet, gilt eine Mindestmietzeit von fünf Jahren. In dieser Zeit kann Euch der Vermieter nur kündigen, wenn er nachweislich Eigenbedarf geltend machen kann. Ihr müsst den Vertrag also nach Ende des ersten Jahres gar nicht kündigen, er läuft automatisch weiter. Die Jahresbefristung dient vielmehr dem Vermieter als Sicherheit, damit er eine höhere Entschädigung geltend machen kann, wenn Ihr vorzeitig auszieht. Also macht Euch da keinen Kopf! Trotzdem ist es nicht verkehrt, einen Immobilienmakler oder einen auf spanisches Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.
Kleine Apartments für 500 bis 600 Euro im Monat gibt es durchaus, allerdings nicht in erster Strandreihe in Playa del Inglés. Etwas außerhalb gibt es einige Angebote in der Preisklasse, beispielsweise in El Tablero, Sonnenland, San Fernando oder Bahia Feliz. Allerdings ist man in diesen Orten doch auf ein Auto angewiesen, was zusätzliche Kosten verursacht. Aber auch in San Agustin, Playa Inglés oder Maspalomas kann man durchaus fündig werden. Schaut doch mal in das spanische Immobilienportal idealista.com.
LG Klaus