Sorry, habe wohl am 25.01. mit der Maulkorbpflicht zu schnell geschossen und nehme das wieder zurück!
Aus der Amtstierarztsite:
Italien
(EU-Land, beachten Sie auch die neue EU-Verordnung)
Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen.
Ab dem 03.07.2004 tritt die neue EU-Verordnung (Verordnung 998/2003 des europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.05.2003) über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) zwischen EU-Mitgliedsstaaten und aus Drittländern in EU-Mitgliedsstaaten in Kraft. Diese Verordnung gilt nicht für Tiere, die Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung darstellen.
Und auch ganz wichtig:
Neuer Heimtierausweis
Bei Einreise muss der neue Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres-gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut - mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen wurde.