Kenianische Ehefrau nach Deutschland holen (Beglaubigung Heiratsurkunde)

  • karsten2611
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    geschrieben 1519231155586 , zuletzt editiert von karsten2611

    Hallo Leute,

    nachdem meine Freundin aus Kenia nicht nach Deutschland zu Besuch kommen konnte, weil ihr Visaantrag abgelehnt wurde, habe ich sie bei meinem Besuch vor 3 Wochen in Kenia geheiratet. Wir haben eine Heiratsurkunde vom Pfarrer. Meine Freundin war aber gestern auf dem Standesamt in Nairobi und hat nun die internationale blaue Heiratsurkunde bekommen. Nun möchte ich natürlich die Ehe hier in Deutschland registrieren. Welches ist da der beste Weg? Sollte mir meine jetzige Frau die Urkunde nach Deutschl. schicken oder kann sie bei der deut. Botschaft in Nairobi ein Langzeitvisa beantragen? Es gibt da ein Visa für Familienzusammenführung. Über die Beantragung des Langzeitvisas habe ich leider auf der Homepage der Botschaft nichts gefunden. Ich hoffe jemand hat eine (hoffentlich nicht so komplizierte) Lösung. Bin momentan leider "arbeitsgestresst" und habe nicht die Zeit alles genauestens zu studieren.

    MfG Karsten

    Alles kann - nichts muss
  • juanito
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    geschrieben 1519233189134

    Spricht sie Deutsch?

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  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1519235434828

    @karsten2611 sagte:

    Ich hoffe jemand hat eine (hoffentlich nicht so komplizierte) Lösung.

    vermutlich kann eine tragfähige Lösung auf Basis gesetzlicher Grundlagen nur von einer offiziellen Stelle erfolgen, die letztendlich auch die Entscheidung trifft.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • Frankenstephan
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    geschrieben 1519238753997

    Frag bei der deutschen Botschaft zwecks Beglaubigung (Apostille) der Urkunde nach. Mein erster Weg würde allerdings zum Standesamt meines Wohnorts führen. Die Standesbeamten können den Ablauf erklären.

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  • CMN2
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    geschrieben 1519256893966

    Hallo,

    es ist nicht erforderlich, die Heiratsurkunde in DEU "registrieren" zu lassen (also Nachregistrierung im deutschen Eheregister). Die in Kenia geschlossene Ehe ist auch ohne Aufnahme in das deutsche Eheregister in DEU "gültig", also wird anerkannt. Einzige echte Voraussetzung ist der Eheschluss in "ortsüblicher Form", also in Kenia standesamtlich.

    Falls Ihr aber die Aufnahme in das deutsche Eheregister wünscht, kann dies nur in DEU, bei dem Standesamt Eures gemeinsamen Wohnsitzes erfolgen.

    Das sollte aber, da nicht eilig, erst erfolgen, nachdem Deine Frau nach DEU umgesiedelt ist.

    Sie benötigt das Original der Urkunde ja auch noch zur Beantragung des Visums.

    Eine Apostille (sogen. "Überbeglaubigung"), wie in einem Nachfolgebeitrag angemerkt, könnte nur durch eine zuständige Behörde des Ausstellerstaats (also Kenia) erfolgen, ist aber nicht erforderlich.

    Eine deutsche Behörde, z.B. die deutsche Botschaft, legalisiert höchstens Urkunden eines fremden Staats - im Falle Kenias aber gerade nicht, da Kenia zu den Staaten mit "unsicherem Urkundenwesen" gehört und die Legalisation nicht möglich ist. Es käme das Ersatzverfahren "Urkundenprüfung" durch Vertrauensanwalt der Botschaft zum Tragen. Dieser Prozess kann aber nur amtlich, nicht durch den Ukundenbesitzer angestoßen werden.

    Diese Urkundenprüfung erfolgt i.d.R. "automatisch" im Rahmen der Visumbeantragung (Nationales Visum zur Familienzusammenführung) durch die Botschaft veranlasst. Falls im Einzelfall die Urkunde(n) nicht schon im Visumprozess geprüft werden sollten, würde diese Urkundenprüfung spätestens bei Beantragung der Nachregistrierung durch das zuständige Standesamt in DEU veranlasst werden.

    Sollte erwartungsgemäß die Heiratsurkunde im Rahmen der Visumbeantragung geprüft werden (Urkundenprüfung durch Vertrauensanwalt der Botschaft), erhält sie nach erfolgreicher Prüfung einen Referenzvermerk darüber - und wird dann nach Einreise Deiner Frau in DEU damit ohne weitere Prüfung auch zur Nachregistrierung durch das deutsche Standesamt anerkannt (sofern Ihr die Nachregistrierung anstreben solltet).

    Also noch einmal ganz deutlich: Es ist für das Visumverfahren nicht erforderlich, dass die Ehe in DEU nachregistriert ist. Ist es trotzdem von Euch gewünscht, erfolgt dies nach Einreise Deiner Frau in DEU.

    Das Merkblatt für das Visum zur Familienzusammenführung (Dein "Langzeitvisum") findet sich hier:

    http://www.nairobi.diplo.de/contentblob/3988178/Daten/7786722/down_visa_KEN_Familie.pdf

    Falls Du weitere aufenthaltsrechtliche oder damit zusammenhängende Fragen hast (und die wird es erfahrungsgemäß geben...), kann ich Dir, bei aller Wertschätzung für dieses Reiseforum, das kompetente Fachforum für aufenthaltsrechtliche Fragen empfehlen:

    http://www.info4alien.de/

    Forum: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi

    Gruß

  • karsten2611
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    geschrieben 1519313071008

    Hallo an Euch Alle,

    vielen Dank für die schnellen und nützlichen Antworten. Noch kurz: Sie spricht kein Deutsch. Ich hatte aber sowieso vor ihr einen Deutschkurs (A1) ans Herz zu legen. Ich hoffe, dass meine Frau nach erfolgter Anmeldung an einer Sprachschule in Nairobi auch zeitnah mit dem Kurs beginnen kann.

    MfG Karsten

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  • juanito
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    geschrieben 1519314202523

    Dann schick sie ganz schnell zum Erlernen der D.-Sprache.

    Hast du sicher schon selbst gelesen. Ansonsten nochmal 3 Monate Strohwitwer.

    Nachweis der für den Ehegattennachzug erforderlichen Sprachkenntnisse durch ein Sprachzertifikat des Goethe Instituts (Test „START DEUTSCH 1„)

    Am 28. August 2007 ist das 2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz (Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union) in Kraft getreten. Danach wird die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung oder Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft an Ehegatten von Deutschen oder Ausländern davon abhängig gemacht, dass der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Für Ausländer, die zur Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft zu ihrem deutschen oder ausländischen Ehegatten ins Bundesgebiet nachziehen möchten, bedeutet dies, dass sie vor der Einreise ins Bundesgebiet einfache deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen. Damit möchte Deutschland sicherstellen, dass sich Ausländer im Bundesgebiet von Anfang an zumindest auf einfache Art in Alltagssituationen auf Deutsch verständigen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

    Viel Erfolg

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • karsten2611
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    geschrieben 1519831114568 , zuletzt editiert von karsten2611

    Hallo Leute,

    ich nochmal. Ja ich werde meine Frau schnellstmöglich zum Deutschkurs schicken :-) Aber wie ist das mit den beiden Kindern. Der ältere Sohn bleibt ja noch für zwei Jahre bei der Schwester in Kenia, weil er die Schule erst abschließen will. Aber der jüngere soll mit meiner Frau nach Deutschland kommen. Muss der auch den Deutschkurs dort machen oder gibt es sowas wie Integrationskurse für ausländische Schüler hier in Deutschland?

    MfG Karsten

    Alles kann - nichts muss
  • Frankenstephan
    Dabei seit: 1119312000000
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1519841878078

    Für solche Fragen ist die zuständige Ausländerbehörde deines Wohnortes der Ansprechpartner.

    Lustig gelebt und selig gestorben, das heißt dem Teufel die Rechnung verdorben!
  • karsten2611
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    geschrieben 1519920554709

    Alles klar, Dankeschön.

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