jambo sana mcgee und franz:
der thread heißt "was darf mit, was nicht".
das auswärtige amt hat richtlinien veröffentlicht. in der zolldeklaration ist nichts eindeutiges angegeben.
also: beim aa anrufen und nachfragen.
worüber reden wir hier? über das, was ich offiziell einführen darf oder über das, was ich reinbringen will, aber nicht darf??
und die rechte, auf die ich poche, sind eindeutig und einfach: ich bin deutsche staatsbürgerin. und das vertrete ich auch am flughafen mombasa. natürlich nur dann, wenn mein gewissen rein ist. ansonsten kneife ich, bezahle (zähneknirschend) und bin ganz schnell weg. ja ok, ist förderung der korruption, aber in dem fall, in dem ich selber die gesetze umgehen will, bleibt mir nix anderes übrig. aber das ist ja nicht das thema.
und den vorgesetzten muß ich nicht sehen. bei mir hat es bis jetzt immer gelangt, mit ihm zu drohen. mein auftreten hat den "beamten an der front" gezeigt, daß sie besser zurückstecken, als es drauf ankommen zu lassen. ihr glaubt mir nicht? probierts doch einfach mal aus.
und franz: wenn du mal öfter in kenia gewesen bist, lernst du auch, wie man sich gegenüber den zöllnern verhält, wenn sie nach ihrem geschenkchen fragen... und um einen kenianischen knast zu sehen, reichts, wenn du in ukunda zur polizei gehst. aber das wirst du alles noch kennenlernen!