Laut einem anderen Forum und Stand von Febr. 2010 sind folgende Gegenstände für den Postweg verboten:
Verbotene Gegenstände:
Alkoholische Getränke jeder Art; Zigarren und Zigaretten; Schnitttabak; Magnetbänder; gebrauchte Bekleidungsstücke; elektrische
und elektronische Ausrüstungen; Landkarten; Brillengläser aus Naturglas; Kaugummi; Getreide und Sämereien (soweit sie durch
die Gesundheitsbehörden des Landes nicht zugelassen sind); obszöne Gegenstände; Drucksachen, Pläne, mit der Hand oder der
Schreibmaschine gefertigte Schriften, Stiche, Dokumente, Gemälde, Skulpturen, Bücher, Zeitungen, Skizzen, Fotografien,
Schallplatten, Filme und Filmnegative, deren Verteilung einen öffentlichen, kulturellen oder moralischen Schaden verursachen
würde oder die gegen die guten Sitten verstoßen; Lotterielose; Glücksspiele; Schmuck; ärztliches Behandlungsgerät; Giftstoffe;
medizinische Hausmittel; Fotopapier; Ersatzteile und Ausrüstungsgegenstände für Autos, Motorräder und Motorroller; Pflanzen und
pflanzliche Nahrungsmittel jeder Art; tierische Produkte (z. B. industriell verarbeitetes oder tiefgekühltes Frischfleisch, Schinken,
Wurst, Knochen, Milch und ihre Derivate usw.); Gläser; Parfums allgemein; luftdicht verschlossene Behälter (ausgenommen
pharmazeutische Produkte ethischen Charakters); foto- und kinematographische Filme; Postwertzeichen; Postkarten, die mit
elektron. Systemen versehen sind und sich in Umschlägen befinden; Haarfärbemittel; Erde und Mineralien; Wertsachen jeder Art;
Banknoten; nationale oder ausländische Geldstücke; gebrauchte Schuhe; alle Gegenstände, deren Einfuhr als gegen die
allgemeinen Interessen der Nation gerichtet betrachtet werden muss.
Und hier noch ein Hinweis für Reisende nach Kuba vom auswärtigen Amt:
Besondere Zollvorschriften Nehmen Sie nur Dinge mit, die für Ihren persönlichen Bedarf bestimmt sind. Übermengen können beschlagnahmt werden, weil sie als unerlaubte Geschenke angesehen werden.
Elektrogeräte dürfen ebenfalls nur in dem Maß eingeführt werden, in dem sie für den persönlichen Bedarf bestimmt sind, nicht als Geschenke für kubanische Staatsangehörige. Für Geschenke (nicht-kommerzielle Einfuhr) ab einem Gegenwert von 50 CUC bis 250 CUC wird Zoll in Höhe von 100 % erhoben. Nähere Auskünfte dazu erteilt die zuständige kubanische Auslandsvertretung. Die Einfuhr von Funksprechgeräten, Satellitentelefonen und GPS-Geräten (auch Smartphones mit GPS-Funktion) ist nicht gestattet bzw. bedarf der vorherigen Genehmigung der zuständigen kubanischen Behörden.