Die Verlängerung ist nicht vorab von Deutschland möglich. Am besten ist es, wenn Dein Schwiegervater mit der Kubanischen Botschaft Kontakt aufnimmt, um diese Frage im Vorfeld zu klären.
Für Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein, Nordrhein Westfalen, Hessen, Rehinland-Pfalz, Saarland, Baden Württemberg und Bayern ist zuständig die Konsularabteilung der Außenstelle Bonn:
Kennedyallee 22-24
53175 Bonn, Bad Godesberg
Tel.: 0228-3090
Fax.: 0228-309244
kons-od-bonn@botschaft-kuba.de
Telefonische Beratung montags bis freitags von 9:00-12:00 Uhr.
Für alle anderen Bundesländer die Kanzlei der Botschaft Kubas für Deutschland in Berlin:
Stavangerstraße 20
10439 Berlin
Tel.: 030-916 118 11
Fax.: 030-916 45 53
embacuba-berlin@botschaft-kuba.de
Kubanisches Tourismusbüro
Frau Elena Rabassa.
Kaiserstr. 8
60311 Frankfurt am Main
Tel.: 069-288322/23
Fax: 069-296664
info@cubainfo.de
Ansonsten muss Dein Schwiegervater in Matanzas (liegt bei Varadero) auf die Inmigración. Wenn er kein Englisch oder Spanisch spricht, hat er ja erst einmal drei Wochen Zeit, sich mit einer deutschsprechende Kubanerin oder einem deutschsprechenden Kubaner anzufreunden, ihm 20 CUC zu schenken, damit jene/jener auf der Behörde für ihn übersetzten kann.
Man kann aber auch erst einmal mit dem Reiseveranstalter sprechen, ob kubanische Hotels diese Behördengänge als Service anbieten.
Generell stellt die Verlängerung kein Problem dar.
Kleine Anmerkung am Rande:
Der Rückflug muss schon bei der Einreise gebucht sein. Das Rückflugticket wird zur Einsicht bei der Einreise auf dem kubanischen Flughafen verlangt.