Ich dachte, dass der hilfreiche Link von Rhodos-Peter schon ausreichend wäre. Aber okay.
Eine Zeremonie auf Deutsch dürfte die Zahl der Chapels drastisch reduzieren. Das ist sicher unüblich. Das Ganze auf Englisch ist doch gerade der Gag!
"I promise to love you...", mit "yes" ist es ja in den USA nicht getan...
Hier mal im Detail ein üblicher Ablauf (ihr könnt auch an einen der Autoschalter fahren und eine Drive-Thru-Hochzeit machen, aber das ist sicher nicht die gängige Varinate):
Der oft übliche Ablauf:
1. Termin mit der Kirche deiner Wahl ausmachen.
2. Zum Standesamt in Las Vegas gehen und die Heiratserlaubnis (marriage license) holen (Reisepässe und Gebühr nicht vergessen!).
3. Zum Termin in die Chapel gehen und heiraten.
4. Zum Konsulat der Bundesrepublik Deutschland fahren und die Mitarbeiter dort beauftragen, den Formularkram (gegen Gebühr) zu erledigen, was die zuverlässig und bewährt tun. Das würde ich angesichts der geringen Gebühr dem Hin- und Hersenden von Deutschland aus bevorzugen (m.E. 46 $ zusätzlich zu den Standesamtgebühren). Von der Chapel bekommt ihr eine Heiratsurkunde und i.d.R. eine Kopie davon. Der Formularkram besteht darin, dass diese Kopie der Heiratsurkunde der Chapel, die für sich nichts wert ist, in Las Vegas registriert wird und dann eine Apostille (bei unserer Eheschließung war das eine hübsch bunte Urkunde) ausgestellt wird.
Standesamt Las Vegas:
Marriage Services Division
201 East Clark Avenue
Der Honorarkonsul:
Andreas Adrian, Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland
4815 W. Russell Road, Suite 10 J
Die Eheschließung in Las Vegas ist, wenn man dann alle Urkunden (Heiratsurkunde der Chapel, Registriernummer aus Las Vegas und Apostille) besitzt, in Deutschland unmittelbar anerkannt (sofern sich nichts geändert hat, wovon ich ausgehe). Da die meisten deutschen Behörden, Banken und Vermieter dies nicht wissen (und auch nicht wissen müssen), empfiehlt es sich, beim zuständigen deutschen Standesamt ein Familienbuch (nicht zu verwechseln mit dem "Stammbuch" oder dem "Buch der Familie" etc., die nur Urkundensammlungen darstellen) anlegen zu lassen. Dies ist auch deshalb von Vorteil, weil das US-amerikanische Namensrecht völlig von unserem abweicht. Im Familienbuch wird festgelegt, wer welchen Nachnamen trägt und wie der Familiennamen lautet.
Mir wurde im deutschen Standesamt gesagt, dass ich eine beglaubigte Übersetzung der amerikanischen Urkunden bräuchte (formal richtig). Ich bettelte ein wenig herum und fragte, ob nicht einer der Standesbeamten Englisch könne. Wups, waren die Übersetzungen überflüssig.