@Donfly:
Grundsätzlich gebe ich dir Recht, dass es in Deutschland keine Präzedenzfälle wie in den USA oder anderen Ländern gibt. Nach Art. 97 I GG
sind die Richter in Deutschland unabhängig und dem Gesetz unterworfen, nicht aber der Rechtsprechung durch andere Gerichte.
ABER: In der Praxis halten sich die unteren Gerichte fast immer an die BGH-Rechtsprechung. Zum einen erspart sich der Richter ausführliche Formulierungen in seinem Urteil, wenn er der BGH-Entscheidung folgt. Zum anderen, was bringt es dem Richter wenn er anders entscheidet. Dann geht der Kläger in Berufung (Berufungsbegründung: der BGH hat aber anders entschieden, was die beste Berufungsbegründung ist) und das nächsthöhere Gericht entscheidet wie der BGH und haut dem Richter damit sein Urteil um die Ohren.
Weiter schreibst du, dass es in einem Gerichtsverfahren mit Sicherheit einen Unterschied macht, ob ein Hotel überbucht ist oder nicht eröffnet wurde. Sorry, das ist so nicht korrekt. Es geht nur darum, ob eine Reise vereitelt!!! wurde. Wann eine Reise vereitelt ist, habe ich bereits in meinem Beitrag auf Seite 157 ausgeführt. Und, das ist nicht meine persönliche Meinung (die würde auch iemand weiterhelfen), sondern die des BGH.
Die Ursache der Nichteröffnung spielt nur insofern eine Rolle, dass diese nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen sein darf. Das ist zum Bsp. der Fall, wenn Hondaa im Meer versunken wäre und deshalb SIL seine Verpflichtung aus dem Reisevertrag nicht mehr erbringen kann.
Du schreibst auch, in einem möglichen Gerichtsverfahren würde es eine Rolle spelen, inwieweit man selbst die Situation einer Nichteröffnung hätte abschätzen können. Tut mir leid, aber das ist totaler Quatsch!!! Da verkennst du die bestehende Gesetzeslage in Deutschland. Derjenige, der entweder eine Leistung oder eine Ware anbietet, der ist in der Pflicht gegenüber demjenigen, der mit ihm einen Vertrag hierüber geschlossen hat, diese auch zu verschaffen. Und tut er dies nicht, macht er sich unter Umständen schadensersatzpflichtig.
Am besten, Du liest dir mal das komplette BGH-Urteil im Internet durch. Ich gebe zu, für Nichtjuristen ist es nicht ganz einfach, das komplette Urteil zu verstehen. Aber wenn man etwas genauer im Internet sucht, stößt man auf Besprechungen dieses Urteils, sowohl von Rechtsanwälten als auch von der Presse, wie zum Bsp. bei Spiegel-online. Einfach bei Google "Maledivenentscheidung BGH aus 2005" eingeben und man findet recht viel.