• frauschild
    Dabei seit: 1511020246028
    Beiträge: 35
    geschrieben 1517953380766

    Okay, versuchen wir es anders!

    Es geht hier nicht darum, andersgläubige zu verteufeln...es geht nur darum, dass bei uns (Hondaa-Buchern) das Kind nunmal dummerweise in den Brunnen gefallen ist und wir es einfach nicht mehr gebrauchen können, dass irgendwer noch Salz in die Wunde streut! Danke, ich bin eh schon mehr als bedient! Ich wünsche mir hilfreiche Tipps und Infos und kein geseier über "hättehätte etc. wissen müssen"....war das jetzt verständlich?

    Und ganz nebenbei... Ich freue mich für jeden, der mit Hondaa geliebäugelt hat, wenn er vor der Buchung diesen Blog entdeckt hat (ich leider nicht!), denn dann wird derjenige zumindest die richtige Entscheidung treffen können!

  • burton_
    Dabei seit: 1321747200000
    Beiträge: 1366
    geschrieben 1517953672244

    Das ist doch mal eine sachliche Einschätzung sehr Situation. Danke dafür!

    Selbstverständlich ist es für jeden Betroffenen schei**, wenn der hart erarbeitete Urlaub so vor die Hunde geht :-(

    Allerdings ist das leider das immanente Risiko bei noch nicht eröffneten Hotels - und das ist im Wesentlichen das, worauf Holginho versucht hinzuweisen. Der will euch nix böses ;-)

  • frauschild
    Dabei seit: 1511020246028
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    geschrieben 1517954338526

    Nur, dass die, die bereits gebucht haben, mit dem Hinweis nichts mehr anfangen können :smirk:

  • nadja1237
    Dabei seit: 1378252800000
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    geschrieben 1517955711877

    Ich habe folgendes an SIL geschrieben:

    Hallo,

    Wir nehmen den Anspruch auf die kostenlose Stornierung an. Zudem verweisen wir auf den Urteil vom 11. Januar 2005 des BGH, AZ: X ZR 118/03 und dem Gesetz § 651 f BGB.

    Dieses Urteil und das Gesetz besagt, dass bei einer vereitelten Reise den Reisenden ein Schadenersatz zusteht. Vereitelt ist eine Reise dann, wenn der Reisende seinen Urlaub nicht auf den Malediveninsel verbringen kann, die er gebucht hat und deshalb die Reise nicht antritt.

    Im Übrigen stellt der BGH in seinem Urteil fest: Kündigt der Reisende seinen Reisevertrag, weil das Ersatzangebot aus subjektiven Gründen nicht gleichwertig ist, so steht dem Reisenden die Rückzahlung des Reisepreises sowie ein Schadenersatzanspruch in Höhe von 50% Schadenersatz zu. Das gilt auch für den Fall, dass der Reisende entweder bei dem selben oder bei einem anderen Reiseveranstalter eine Ersatzreise für den gleichen Zeitraum bucht. Damit müsste klar sein, dass SIL bei Hondaafushi-Geschädigten den Reisepreis sowie 50% Schadenersatz nicht aus Kulanz, sondern vielmehr aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie der geltenden Gesetzlage zu erstatten hat.

    Bitte bestätigen Sie uns die Gesamtsumme der Rückerstattung inkl. des Schadenersatzes damit wir diese ebenfalls bestätigen für eine kurzfristige Klärung und schnelle Zahlungsabwicklung.

    Viele Grüße

    Die Antwort daraufhin lautete:

    wir bestätigen den Erhalt Ihrer Mitteilung und möchten uns an dieser Stelle nochmals ausdrücklich für die Unannehmlichkeiten entschuldigen.

     

    Ihre Buchung wurde nunmehr von uns ohne Kosten storniert. Etwaige geleistete Zahlungen auf den Reisepreis werden umgehend zurück erstattet.

    Darüber hinaus erhalten sie von uns eine Entschädigung nach § 651 f Abs. 1 BGB in Höhe von xxx EUR.

    wir haben versucht Palm Beach zu buchen. Leider nur auf Anfrage und hoffen, dass wir nächste Woche fliegen können 

  • $pittiplatsch
    Dabei seit: 1152489600000
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    geschrieben 1517985906854

    @Nadja 1237

    Wann hätte Euer Urlaub beginnen sollen?

    Wurdet Ihr schon von SIL darauf hingewiesen, dass die Reise nicht stattfindet?

    Danke für Deine Rückantwort.

  • Donfly
    Dabei seit: 1500547243925
    Beiträge: 29
    geschrieben 1517992328746

    Ich würde ggf. bei zukünftigen Formulierungen an SIL darauf achten, die 50% nicht als "steht zu" zu titulieren.

    In Deutschland gelten, anders als z.B. in den USA, keine Präzedenzfälle im sinne von "daher muss es bei mir auch so sein".  Sprich jeder Fall steht für sich selbst und ist anhand der Gesetzeslage individuell zu prüfen und zu beurteilen.

    ABER die Höhe dessen kann individuell schon Variieren. Dabei wird in einem potentiellen Gerichtsverfahren mit Sicherheit einen Unterschied gemacht, ob ein Hotel überbucht oder nicht eröffnet/fertiggestellt wurde. Bei letzterem ist dann auch die Ursache der nicht Eröffnung zu beurteilen und auch ob man selbst die Situation einschätzen konnte. Wie man sieht gibt es viele Faktoren die je nach Fall unterschiedlich sein können.

    Grundsätzlich also eher dahin gehen zu sagen: Das man 50 % fordert.

    So würde ich zumindest vorgehen. Und ich würde auch nicht den RV darauf hinweisen das er sich nicht im Bereich der Kulanz bewegt. Unabhängig ob er das tut oder nicht kann so auch "Sand ins Getriebe" kommen und die Mühlen mahlen langsamer :wink:

    Ich hoffe das aber unabhängig der Formulieren jeder von euch sein gewünschtes Ergebnis erzielt und ihr einen schönen Urlaub verlebt.

  • altlöwin63
    Dabei seit: 1227139200000
    Beiträge: 2001
    geschrieben 1517993761576

    @burton- sagte:

    Das ist doch mal eine sachliche Einschätzung sehr Situation. Danke dafür!

    Selbstverständlich ist es für jeden Betroffenen schei**, wenn der hart erarbeitete Urlaub so vor die Hunde geht :-(

    Allerdings ist das leider das immanente Risiko bei noch nicht eröffneten Hotels - und das ist im Wesentlichen das, worauf Holginho versucht hinzuweisen. Der will euch nix böses ;-)

    ******************************************************

    Schön und gut aber dennoch: Anbieten und Verkäufer ist aber immer noch der Reiseveranstalter. Die Anzahlung/Reisepreis wurde ja auch ohne zögern genommen. Wenn sie sich beim rechtzeitigen Eröffnungstermin nicht sicher sind sollte doch vom vorherigen Verkauf Abstand genommen werden. Aber Hauptsache möglichst früh und schnell Geld verdienen.

    Die Schuld nun auf den Kunden/Bucher abzuwälzen ist schlechter Stil. "...weil so etwas bucht man eh nicht, vorher informieren".

    SIL ist doch ein renommierter und seit Jahren zuverlässiger Veranstalter, soll ich auch da noch vorher stundenlang googeln und mich anderweitig informieren, langt meine erarbeitete Kohle nicht ?

    Wenns angeboten wird dann wirds auch gebucht.

    "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" ! (Zitat Horst Seehofer-2015)
  • nadja1237
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    Beiträge: 6
    geschrieben 1517996685925

    Wir hätten am 13.2. fliegen sollen und am 14.2. einchecken für 12 Tage.

    Wir haben lediglich auf schriftliche Rückfrage vom Reisebüro die Info bekommen, dass das Hotel nicht eröffnet. Aber wir haben keine Alternativen erhalten und auch keine proaktive Information über den aktuellen Zustand. In unserer Mail vom Reisebüro haben wir aber schon zwei Alternativen benannt (Palm Beach und Amari), die beide in der Rückmeldung abgelehnt wurden. Daraufhin habe ich sofort diese Mail geschrieben. Ich bin kein Anwalt und kenne mich nicht besonders aus mit den "Forderungen" oder "mit steht es zu". Ich habe es nach guten Gewissen verfasst und es wurde genehmigt.

    Ich würde allen raten, die kostenlos stornieren dürfen, dies auch in Anspruch zu nehmen mit der Forderung nach den 50% Schadenersatz, um dann ein anderes Hotel buchen zu können. Auch wenn die Preise teurer sind. Man bekommt quasi 150% erstattet, die wiederum für den Urlaub verwendet werden können.

    Wir hoffen nun nur noch, dass die Anfrage für Palm Beach genehmigt wird. Es sind bei vielen Hotels das Kontingent aufgebraucht. Was auch immer das heißt...

  • mauseknatschi
    Dabei seit: 1263600000000
    Beiträge: 76
    geschrieben 1517997666929

    @Donfly:

    Grundsätzlich gebe ich dir Recht, dass es in Deutschland keine Präzedenzfälle wie in den USA oder anderen Ländern gibt. Nach Art. 97 I GG

    sind die Richter in Deutschland unabhängig und dem Gesetz unterworfen, nicht aber der Rechtsprechung durch andere Gerichte.

    ABER: In der Praxis halten sich die unteren Gerichte fast immer an die BGH-Rechtsprechung. Zum einen erspart sich der Richter ausführliche Formulierungen in seinem Urteil, wenn er der BGH-Entscheidung folgt. Zum anderen, was bringt es dem Richter wenn er anders entscheidet. Dann geht der Kläger in Berufung (Berufungsbegründung: der BGH hat aber anders entschieden, was die beste Berufungsbegründung ist) und das nächsthöhere Gericht entscheidet wie der BGH und haut dem Richter damit sein Urteil um die Ohren.

    Weiter schreibst du, dass es in einem Gerichtsverfahren mit Sicherheit einen Unterschied macht, ob ein Hotel überbucht ist oder nicht eröffnet wurde. Sorry, das ist so nicht korrekt. Es geht nur darum, ob eine Reise vereitelt!!! wurde. Wann eine Reise vereitelt ist, habe ich bereits in meinem Beitrag auf Seite 157 ausgeführt. Und, das ist nicht meine persönliche Meinung (die würde auch iemand weiterhelfen), sondern die des BGH.

    Die Ursache der Nichteröffnung spielt nur insofern eine Rolle, dass diese nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen sein darf. Das ist zum Bsp. der Fall, wenn Hondaa im Meer versunken wäre und deshalb SIL seine Verpflichtung aus dem Reisevertrag nicht mehr erbringen kann.

    Du schreibst auch, in einem möglichen Gerichtsverfahren würde es eine Rolle spelen, inwieweit man selbst die Situation einer Nichteröffnung hätte abschätzen können. Tut mir leid, aber das ist totaler Quatsch!!! Da verkennst du die bestehende Gesetzeslage in Deutschland. Derjenige, der entweder eine Leistung oder eine Ware anbietet, der ist in der Pflicht gegenüber demjenigen, der mit ihm einen Vertrag hierüber geschlossen hat, diese auch zu verschaffen. Und tut er dies nicht, macht er sich unter Umständen schadensersatzpflichtig.

    Am besten, Du liest dir mal das komplette BGH-Urteil im Internet durch. Ich gebe zu, für Nichtjuristen ist es nicht ganz einfach, das komplette Urteil zu verstehen. Aber wenn man etwas genauer im Internet sucht, stößt man auf Besprechungen dieses Urteils, sowohl von Rechtsanwälten als auch von der Presse, wie zum Bsp. bei Spiegel-online. Einfach bei Google "Maledivenentscheidung BGH aus 2005" eingeben und man findet recht viel.

  • Donfly
    Dabei seit: 1500547243925
    Beiträge: 29
    geschrieben 1518001356931 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    XXXEdit---völlig unnötiges Zitat entfernt--der Beitrag steht doch direkt darüberXXXX

    =================================================================

    Bitte versteh mich nicht falsch, aber deiner Aussage nach, ging es mir hier Hauptsächlich um die grundlegende Frage ob es einen Anspruch auf Schadensersatz gibt. Das ist so nicht richtig. Meine Aussagen bezogen sich gänzlich auf die HÖHE des Schadenersatzes.

    Und dass kann mitunter unterschiedlich ausfallen und eben auch auf einig meiner genannten Sachen geprüft werden (muss natürlich nicht so kommen).

    Besonders bei neueren Buchungen (bzw. auch solchen  mitte/ende letzten Jahres) wo SIL bereits darauf hinweist das sie keinen genaue Aussage zu Eröffnung geben können, kann mit unter der Schadensersatz niedriger ausfallen als ohne diesen Hinweis. Vorsatz und Fahrlässigkeit ist hier ein Stichwort.

    Aber gut das die Rechtsprechung in Deutschland so eindeutig und einfach ist. Versteh bis heute nicht wieso Juristen mehr als 8 Jahre Studieren wo es doch so eindeutig zu Sache geht :smile: 

    Aber wie gesagt. Hauptsache alle sind am Ende glücklich :thumbsup: 

    Und falls ich hier stuß erzähle tut es mir leid aber eine gewisse Vorsicht in der Formulierung halte ich definitiv für angebracht.

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