@Gero, alter Seebär...Motivationen eine neue Insel zu buchen gibt es ja nun vielfältige die m.M.n. auch alle zu akzeptieren/zu respektieren sind.
Umgekehrt sollte aber auch endlich die Einsicht einkehren, das diese Neueröffnungen eben auch mit gewissen Risiken belastet sind. Die allermeisten geht gut und völlig lautlos vonstatten, nur gibt es aber eben auch in schöner Regelmäßigkeit immer wieder Ausnahmen.
Eine "Sammelklage" wäre manchmal sicher wünschenswert, diese sind aber so in dieser Form im deutschen Recht nicht vorgesehen und so wird jeder Fall ggfs. einzeln verhandelt werden.
Dazu gibt es dann "Richtlinien" wie das zuletzt so "strapazierte" BGH-Urteil. Unterschieden werden sollte aber m.E. dringend zwischen dem Status der jetzt vorherrscht (mit diesem Urteil wird (außergerichtlich!) Druck auf den RV ausgeübt) und einem eventuell nachfolgenden Szenario wo das ganze vor diverse Gerichte geht, weil der RV sich doch nicht durchgängig für alle Betroffenen auf außergerichtliche Regelungen eingelassen hat.
Tut er nicht?
Warten wir mal ab!
Richtig auch der Hinweis von @Donfly...die Entschädigungshöhe wird potentiell durchaus individuell betrachtet und bewertet werden.
Zu dem neuen Termin am 10.02.2018. Hier ist m.E. die Formulierung auf der Lau'schen Seite sehr interessant. Es wäre sehr interessant zu wissen, ob "de Werner" nachgefragt hat, oder ob AAA eigenständig um die Ecke gekommen ist. Im Falle von ersteren muß es nämlich gar nicht zwangsläufig sein, daß Schauinsland diese Info auch (offiziell!) vorliegt.