Eine Einheitlichkeit der Terminierung sollte natürlich schon bestehen. Auf die Gründe möglicher Unterschiede wurde hier im thread ja bereits hingewiesen, aber ich gehe davon aus, daß auch die Nachfrage des RB von @mao3 schriftlich erfolgte (ist das so?) und somit sollte das gleiche Ergebnis herauskommen wie bei der Email-Nachfrage von @SilkeWindisch.
In den Bereich "Mumpitz" gehört allerdings die Aussage "...nur noch in die Tasche gelogen...". Der RV kann und darf nur die Termine nennen, die ihm vom Betreiber vorgegeben werden! Selbst wenn der RV belastbare Beweise dafür hätte das eine vom Betreiber genannte Aussage nicht realisierbar ist, so kann/muß(!) er dies zwar gegenüber dem Betreiber kommunizieren, muß nach außen/gegenüber den Kunden aber weiter die Betreiber-Vorgabe verbreiten.
"...auf dem Rücken der Urlauber" ist in Fällen von Neueröffnungen auch nur bedingt haltbar. Der geneigte Trockenwohner hat mit dem günstigeren Preis und der Buchung unter dem existenten Hinweis auf die Neueröffnung eben auch diverse Risiken "gekauft".