@rejbodenheim sagte:
Wenn Flüge gehen und die Malediven reinlassen, kann man auch dorthin reisen, egal was AA oder RKI sagen.
Es ist nicht egal, was das AA oder das RKI sagen. Zumindest dann nicht, wenn man an den Maledivenurlaub nicht noch eine 14-tägige Quarantänezeit hinzufügen möchte. Das könnte sogar zu Problemen mit dem Arbeitgeber führen, wenn man bewusst in einem Land Urlaub macht, das als Risikogebiet vom RKI klassifiziert wurde.
Auf der Seite vom AA ist wortwörtlich nachzulesen: 'Bund und Länder haben sich auf die Grundzüge einheitlicher Quarantänebestimmungen für Ein- und Rückreisende verständigt... Das Robert-Koch-Institut (RKI) weißt hierzu internationale Risikogebiete aus, so dass für Reisende, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem dieser Gebiete aufgehalten haben, eine Pflicht zur Absonderung bestehen kann".
Ob Transitflüge hiervon ausgenommen sein könnten, darauf würde ich mich nicht verlassen. Wenn man sich den Sinn und Zweck überlegt, ein Land als Risikogebiet auszuweisen, dann geht es doch darum, dass in diesem Land die Infektionszahlen zu hoch sind und eine Ansteckungsgefahr befürchtet wird. Nun glaube ich nicht, um beim Beispiel Dubai zu bleiben, dass am dortigen Flughafen Öschis oder Schweizer arbeiten. Vielmehr sind es Einheimische, von denen die Gefahr einer Ansteckung ausgehen kann. Und um genau die Bevölkerung und deren Infektionspotential geht es bei den Risikogebieten.
Selbstverständlich bin ich mir hierzu nicht 100%-tig sicher, aber wer kann sich bei etwas im Zusammenhang mit Corona überhaupt sicher sein.