Besonders praxisrelevant ist der Gerichtsstand des Erfüllungsortes.

Bei Dienstleistungsverträgen ist Erfüllungsort dann der Ort, an dem die Dienstleistung nach dem Vertrag zu erbringen war.

Legt der Antragsgegner dagegen Einspruch ein, folgt wiederum ein streitiges Gerichtsverfahren und das ist wiederum in Spanien. Ob sich das lohnt?