• Düren
    Dabei seit: 1219795200000
    Beiträge: 3194
    geschrieben 1304287946000

    Überflüssiges Zitat entfernt.

    Da hsat Du Dich aber schön lächerlich gemacht. Dafür hat man schließlich eine Vollkasko OHNE Selbstbeteiligung - damit solche Auflistungen eben nicht notwendig sind. Wovor hattest Du denn da Angst?

    Ich hab schon viele Autos im Flughafenparkhaus gesehen die nur noch Schrottwert hatten - wen kümmerts? Der nächste mietet die Kisten wieder.

    Die Autos werden garantiert von den Vermietern gar nicht versichert - daher ist das alles egal.

    Beim nächsten Mal weisst Du dann Bescheid. :p

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  • meinapollo1
    Dabei seit: 1268956800000
    Beiträge: 526
    geschrieben 1304339235000

    @utedanella

     

    Hallöchen,

     

    sei mir bitte nicht bös, aber ich denke auch dass es für dich sicherer ist die Busse zu nutzen. Das Busnetz ist super ausgebaut auf MAllorca.

     

    Bei uns gilt ebenfalls die Regelung im Kreisverkehr hat Vorfarhrt.

    Persönlich finde ich die  Kreisverkehre, sehr gut. Du stehst nicht unnütz lang an der Ampel rum. Der verkehr läuft zügig. In Deutschland gibts davon noch leider zu wenige.

     

    Aber die Strassen sind doch gut ausgebaut auf Mallorca. Klar in den kleinen Orten gibt es auch enge Strassen, in der Regel gehts aber.

     

    Wie gesagt wenn du dich unsicher fühlst ist es besser die Busse zu nutzen sonst kannst du deinen Urlaub nicht so genießen.

     

    Ausserdem hat Düren recht, es macht nichts wenn die Autos verkratzt sind oder Dellen haben. Da fragt kein Mensch nach.

    Weder vor noch nach der Miete.

     

    Warndreieck, Warnweste und Verbandskoffer bekommst du immer nach Kaution ausgehändigt. Seltenst im Fahrzeug von Anfang an.

     

    Gruß

    Heike

     

     

  • omali
    Dabei seit: 1243814400000
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    geschrieben 1304343290000

    Kratzer oder Beulen sind sicher kein Mangel, Hauptsache ist, die Verkehrssicherheit ist gegeben.

    Trotzdem kann es nicht verkehrt sein, bei Übernahme des Autos die bereits vorhandenen Spuren dieser Art schriftlich dokumentiert zu erhalten.

    Ein guter Vermieter hat diese "Gebrauchsspuren" schon vorher in einem extra dafür vorgesehenen Formular eingezeichnet. Auf diese Art geht man als Mieter nicht das Risiko ein, für bereits vorhandenen Schäden im Nachhinein doch noch verantwortlich gemacht zu werden.

    "Ohne Selbstbeteiligung" ist eine Absicherung bezüglich eigener Kostenbeteiligung, vor unnötigem Ärger ist man damit aber trotzdem nicht geschützt. 

    Deshalb macht man sich keinesfalls lächerlich (wie Düren meint), wenn man auf die schriftliche Fixierung bereits vorhandener Schäden besteht. Nur so kann man sich selbst vor unangenehmen Überraschungen und nachträglichen Forderungen schützen.

    Auch hier gilt: Vorbeugen ist besser heilen! 

    Wir haben bisher immer unaufgefordert eine sogenannte Mängelliste bei Übergabe des Mietwagens zusammen mit den üblichen Unterlagen erhalten.

  • Bernat
    Dabei seit: 1214956800000
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    Zielexperte/in für: Mallorca
    geschrieben 1304347540000

    @meinapollo1 sagte:

    Warndreieck, Warnweste und Verbandskoffer bekommst du immer nach Kaution ausgehändigt. Seltenst im Fahrzeug von Anfang an.

    Verbandskoffer sind in Spanien nicht vorgeschrieben und befinden sich normalerweise in KEINEM Fahrzeug.

    Es ist besser zu schweigen und als Idiot verdächtigt zu werden, als zu reden und dadurch alle Zweifel zu beseitigen (Abraham Lincoln)
  • UteDanella
    Dabei seit: 1274054400000
    Beiträge: 19
    geschrieben 1304367328000

    Vorschriften im Kreisverkehr

    Die ersten Kreisverkehre gab es bereits kurz nach der Erfindung des Automobils. Auch im Deutschland der Nachkriegszeit waren diese noch weit verbreitet. Zwischenzeitlich waren sie allerdings aus der „Mode“ gekommen und sind erst in den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts wieder aktueller geworden.

    Jetzt sieht man wieder überall Kreisverkehre. Um so erstaunlicher ist es, dass offensichtlich nicht allen Verkehrsteilnehmern die Regeln vertraut sind. Die Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorfahrt (§ 8 Absatz 1a Satz 1 StVO), wenn bei der Einfahrt in den Kreisverkehr die Schilder „Kreisverkehr“ und „Vorfahrt gewähren“ installiert sind. Beim Einfahren in den Kreisverkehr darf nicht geblinkt werden (§ 8 Absatz 1a Satz 2 StVO), unmittelbar vor dem Verlassen des Kreisverkehrs muss rechts geblinkt werden (§ 9 Absatz 1a Satz 1 StVO). Wird das Blinken vergessen, wird auch hier eine „Gebühr“ fällig.

    Weiterhin verboten ist das Halten (außer verkehrsbedingt), das Rückwärtsfahren, „Extra-Runden“ drehen und natürlich entgegen der Fahrtrichtung unterwegs zu sein.

    Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr ist weiterhin besonders auf Fußgänger und Radfahrer zu achten. Die Fußgänger haben hier Vorfahrt, auch wenn sie sich entgegen der Fahrtrichtung bewegen. Im Prinzip ist es so, dass das Fahrzeug aus dem Kreisverkehr abbiegt (den Blinker setzen muss) und sich der Fußgänger weiter in der früheren Fahrtrichtung bewegt. Biegen Sie mit Ihrem Fahrzeug aus einer „normalen“ Straße ab, müssen sie die Fußgänger oder Radfahrer auch passieren lassen.

    Ist der Kreisverkehr auch noch mit Zebrastreifen für die Fußgänger versehen, so ist die Vorfahrtsverletzung gegenüber dem Fußgänger sogar recht teuer. Hierfür gibt es 4 Punkte ins Flensburg und ein Bußgeld von mindesten 80,00 €. Das gilt natürlich auch für normale Zebrastreifen. Das Vorfahrtsrecht geht hier sehr weit. Besser ist es, lieber einmal mehr anzuhalten.

    Kommt es hierdurch trotzdem zu einem Bußgeldbescheid, so ist es am besten, sich unverzüglich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Hilfreich ist es dann, wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht verfügen. Diese kostet ca. 60,00 € im Jahr und ist aus meiner Sicht für jeden Autofahrer unverzichtbar.

  • Louboutin
    Dabei seit: 1222214400000
    Beiträge: 3475
    geschrieben 1304369794000

    @ UteDanella,

    und was hat Dein Beitrag im Mietwagenthread verloren? :frowning:

    Mit Brille und Buch auf's Klo gehen, reicht nicht aus zum Klugscheißen.
  • UteDanella
    Dabei seit: 1274054400000
    Beiträge: 19
    geschrieben 1304370114000

    Überflüssiges Zitat entfernt.

    Hallo Louboutin,

    siehe doch bitte die vorherigen Antworten auf meine Veröffentlichung über die Mietung eines

    Mietwagens.... dies war nur zur Erklärung der Vorschriften hier in Deutschland gedacht.

    OK?

    Schönen Abend noch.

  • UteDanella
    Dabei seit: 1274054400000
    Beiträge: 19
    geschrieben 1304371673000

    Danke für den Tipp.

    :frowning:            :laughing:

  • omali
    Dabei seit: 1243814400000
    Beiträge: 1514
    geschrieben 1304372462000

    @UteDanella

    Wem dankst du für welchen Tip? :?

  • UteDanella
    Dabei seit: 1274054400000
    Beiträge: 19
    geschrieben 1304373376000

    Überflüssiges Zitat entfernt. Bitte unterlasse das sinnlose zitieren unmittelbar vorangehender Beiträge und nutze die Zitatfunktion sinnvoll!

    Ich danke für alle Zuschriften,........

    auch für Deine netten Bemerkungen....

    :kuesse:

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