oder mal das lesen!
Minderjährig ist man in Spanien bis 18, als jugendlich gilt man zwischen 15 und 24 Jahren, wobei Personen zwischen 15 und 17 Jahren als Kinder oder Jugendliche eingestuft werden.
Unter 18-Jährige dürfen während der Nachtzeit nicht in eine Disco, Bar, Nachtclub oder in ein Theater gehen, Ausnahmen kann es geben, wenn die Minderjährigen von ihren Eltern oder einem anderen Erziehungsberechtigten begleitet werden. Auch der Besuch einer Tanzveranstaltung während der Nachtzeit ist Kindern und Minderjährigen ohne Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten nicht gestattet. Es gibt jedoch eigene Tanzveranstaltungen für Kinder und Jugendliche bis 18, wobei hier aber der Verkauf von Alkohol sowie das Rauchen nicht gestattet ist.
Alkohol: Der Verkauf von Alkohol jeder Art ist an Personen unter 18 nicht erlaubt, auch der Konsum ist verboten. Einzelne Regionen haben aber mitunter ihre eigene Regelungen. So ist zum Beispiel der Verkauf und die Lieferung alkoholischer Getränke bis zu 18 Volumenprozent an unter 16-Jährigen verboten.