@Berggourmet sagte:
Also gilt der "persönliche Bedarf".
Diese Ausnahmeregel ist aber sicherlich dafür gedacht, dass Reisende nach D ihre persönlichen Medikamente für den Aufenthalt mitnehmen können. Ob jemand der ein oder zwei Wochen in Spanien war, dann einen Dreimonatsbedarf als "persönlichen Bedarf" nach D einführen darf, halte ich zumindest für zweifelhaft.
Maßgeblich ist die "übliche Darreichungsmenge" ergo 3 Monate.
Im Übringen ist deine Argumentation kompletter Schrott.


Es geht weniger darum, dass einer Dame die Pille ausgeht, sondern darum, dass sie sie möglicherweise preiswerter und rezeptfrei bekommt und sich damit auch einen Arztbesuch erspart. Ein beliebtes Land für diese Taktik ist auch die Türkei.
Du wirst doch nicht allen Ernstes mutmaßen wollen, dass die Pille in Spanien neben der Paella in andalusischen Hinterhofküchen zusammengebastelt wird, nur weil beide mit "P" anfangen?