@Berggourmet sagte:
Also gilt der "persönliche Bedarf".
Diese Ausnahmeregel ist aber sicherlich dafür gedacht, dass Reisende nach D ihre persönlichen Medikamente für den Aufenthalt mitnehmen können. Ob jemand der ein oder zwei Wochen in Spanien war, dann einen Dreimonatsbedarf als "persönlichen Bedarf" nach D einführen darf, halte ich zumindest für zweifelhaft.
Maßgeblich ist die "übliche Darreichungsmenge" ergo 3 Monate.
Im Übringen ist deine Argumentation kompletter Schrott.