In der Regel ist es so, daß man mit dem Auslandskrankenschein erst eine autorisierte Stelle (aufgeführt auf der Rückseite oder dem Beiblatt zum Auslandskrankenschein) aufsuchen muß, die dann eine Art Berechtigungsschein zur ärztlichen Behandlung ausstellt, der dann auch nur für ganz bestimmte Ärzte gültig ist (in Notfällen reicht manchmal die Zeit nicht aus, diesen Schein zu besorgen.) Wenn man diesen Berechtigungsschein beim Arzt vorlegt, rechnet die ausländische Krankenkasse mit der hiesigen KK ab bzw. berechnet der Arzt andere Sätze. Geht man mit dem Auslandskrankenschein direkt zum Arzt, wird man als Privatpatient behandelt und es entstehen Kosten. In diesem Fall kann man die Rechnungen des Arztes nach Rückkehr aus dem Urlaub seiner Krankenkasse einreichen, erhält aber nur die Kosten ersetzt, die die Kasse auch in Deutschland für die einzelnen Leistungen zahlen würde. Das ist meist weniger, eben weil man am Urlaubsort privat behandelt wurde. Die Differenz wird von der privaten Auslandsreisekrankenversicherung bezahlt (d.h.: Rechnungen zunächst bei der Krankenkasse einreichen, Abrechnung abwarten, dann Erstattung von der Auslandsreisekrankenversicherung einfordern.)
Für den Fall, daß ein Krankenhausaufenthalt nötig ist, haben die Versicherer meist Hotlines eingerichtet und rechnen dann direkt mit dem ausländischen Krankenhaus ab. Ein großer Vorteil, denn ein Klinikaufenthalt im Ausland kann jede Reisekasse und jedes Kreditkartenlimit sprengen.
Richtig teuer wird es, wenn ein aus medizinischen Gründen notwendiger Rücktransport erforderlich ist. Der wird von einer deutschen Krankenkasse auf keinen Fall bezahlt. Hier tritt nur die Auslandsreisekrankenversicherung ein (bitte vorher die Bedingungen lesen). Nach meiner Meinung ist eine Auslandsreisekrankenversicherung unbedingt erforderlich; wir zahlen z.B. € 9 pro Jahr, für Personen ab 65 oder 70 Jahren wird es meist etwas teurer, das ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Meist gilt die Versicherung für alle Reisen bis zu 6 Wochen innerhalb eines Jahres, für Reisende, die länger unterwegs sind, gibt es andere Vertragsmodalitäten. Es gibt auch Tagespolicen um etwa 40/50 Cent pro Tag, evtl. günstiger für Leute, die nur einmal im Jahr ins Ausland reisen. Wenn es dann zum Schlimmsten kommt - man möchte sich das eigentlich gar nicht vorstellen - nämlich einem Todesfall im Urlaub, zahlt die Auslandsreisekrankenversicherung auch die Überführungskosten ins Heimatland.
Übrigens: der Auslandreisekrankenschein gilt nur für die europäischen Länder, die diesem Abkommen beigetreten sind. Für alle anderen Länder zahlt nur die Auslandsreisekrankenversicherung - aber dann die vollen Kosten.
Gruß Erika