Hallo nasu,
danke für die neuen Beiträge!
jo-jomas Sohn wird wohl noch nicht 60 Jahre alt sein, deswegen habe ich da keine Angabe gemacht.
Den AKD haben wir für uns selbst, allerdings für alle Reisen bis zu 60 Tagen - hat sich das auch geändert? Ich müßte die UKV-Website mal wieder besuchen.
Puffel,
bei einer Auslandsreisekrankenversicherung ist der Rücktransport versichert, alle anderen von Dir genannten Kosten natürlich auch. Und, die Auslands-KV zahlt immer, egal ob Unfall oder Krankheit.
Eine Unfall-Versicherung beinhaltet keinen Rücktransport, sondern Bergungskosten, das ist etwas anderes. Das kann auch von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein.
Das wesentliche aber: eine Unfallversicherung zahlt ausschließlich bei Unfall. Sie zahlt nicht bei Erkrankungen oder für eine zahnäztliche Behandlung.
Eine private Krankenversicherung für das Ausland ist nicht teuer, wie Du an den obigen Beispielen sehen kannst. Und eine Mindest-Bindungsdauer gibt es in Deutschland auch nicht.
Wegen eines Auslandsaufenthaltes eine Unfallversicherung abzuschließen, ist unsinnig. Man hat sie oder man hat sie nicht und wenn man sie hat, gilt sie weltweit rund um die Uhr.