....will auch mal meinen senf dazugeben. gestern hatten wir das thema gerade. und zwar steht ja in vielen auslandsreisekrankenversicherungen ( was für ein wort...) das mit dem rücktransport. das ist ja meines erachtens der wichtigste punkt so einer versicherung. nun meine frage: wenn man in der leistungsbeschreibung nachliest, heisst es: medizinisch notwendiger rücktransport, nun frag ich mich, welcher arzt, wo auch immer, bestätigt dieses " mediz. notwendig " das würde keiner machen, da geht ihm ja viel kohle verloren, dehalb:
es muss in den leistungsbeschreibungen stehen: medizinisch sinnvoller rücktransport! erst dann kommt die versicherung für die kosten und die veranlassung auf. ich finde das sehr, sehr wichtig zu wissen. im moment bieten das nur erschreckend wenige versicherungen an. ich jedenfalls werde gleich nächste woche meine " bisherige AKV " kündigen und mich so auf der sicheren seite wähnen. man hofft ja nie, dass so ein rücktransport eintrifft, aber mit dem einen wörtchen (" notwendig " ) ist alles hinfällig! gruss sentina.