• jannidie2te
    Dabei seit: 1168992000000
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    geschrieben 1181077280000

    Hallo,

    ich habe eine private Auslandskrankenversicherung bei der Allianz abgeschlossen, brauche ich jetzt trotzdem den Auslandskrankenschein von meiner Krankenkasse oder ist das dann überflüssig?

  • anjalein
    Dabei seit: 1142899200000
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    geschrieben 1181077874000

    Hallo,

    kommt drauf an wo du hinfährst. Der Auslandskrankenschein gilt nur in verschiedenen Ländern, und auch dort nehmen ihn nicht alle an. Also mit der Versicherung reist du besser. Du musst dann in Vorkasse treten und bekommst später die Kosten erstattet. Natürlich nur so viel, wie auch die Behandlung in D gekostet hätte.

    Soweit mein Informationsstand

    VG anja

  • JulieL.
    Dabei seit: 1117152000000
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    geschrieben 1181078257000

    Du bekommst von der Auslandsreisekrankenversicherung in der Regel alle Kosten ersetzt, die im Versicherungsumfang eingeschlossen sind und das nicht nur zu dem Wert, der in Deutschland angesetzt würde. Es wird der ganze Wert ersetzt und da ist es egal, ob die OP 50000 gekostet hat und in Deutschland nur die Hälfte gekostet hätte.

    Es gibt aber Versicherungen, die springen in Europa nur ein, wenn die Gesetzliche vorgeleistet hat, da würde ich einmal nachschauen. Normalerweise reicht aber die Auslandsreisekrankenversicherung aus und Du brauchst die Karte dr Gesetzlichen nicht. Du fährst mit der Auslandsreisekrankenversicherung besser.

  • jannidie2te
    Dabei seit: 1168992000000
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    geschrieben 1181079228000

    wir fliegen nach mallorca...

  • Marco L.
    Dabei seit: 1143417600000
    Beiträge: 4304
    geschrieben 1181079475000

    Von meiner KK

    Wenn Sie in ein Land des europäischen Wirtschaftsraums (EU, Norwegen, Island und Liechtenstein) oder in die Schweiz reisen, benötigen Sie die neue Europäische Krankenversicherungskarte EHIC (European Health Insurance Card). Der Vorteil der EHIC für Sie: Sie können sie direkt bei dem jeweiligen Vertragsarzt oder im Krankenhaus abgeben und müssen sie nicht – wie bislang – bei einer ausländischen Krankenkasse gegen einen Behandlungsschein eintauschen.

    Sollten Sie in ein Land außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (z. B. in die Türkei, nach Kroatien oder Tunesien) reisen, erhalten Sie von Ihrer KK einen in dem jeweiligen Land gültigen Auslandskrankenschein.

    Die neue Karte sollte in der Regel schon jeder erhalten haben.

    Gruß Marco

    Gruß Marco
  • JulieL.
    Dabei seit: 1117152000000
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    Zielexperte/in für: Zillertal und Tirol Tirol Florida Dubai
    geschrieben 1181079777000

    Ist ja das, was wir sagten.

    Trotzdem fährst Du mit dr Auslandsreisekrankenversicherung, da Du einmal als Privatpatient gilst und im Ausland wesentlich schneller behandelt wirst und das auch noch ordentlich. Mit der Gestzlichen im Ausland bekommst Du nicht gerade das Beste.

  • jannidie2te
    Dabei seit: 1168992000000
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    geschrieben 1181079827000

    also, reicht es wenn ich quasi das von der allianz mitnehme?

  • Sunglasses
    Dabei seit: 1132876800000
    Beiträge: 27
    geschrieben 1181079852000

    Hallo,

    die private Reisekrankenversicherung ist eine Restkostenversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Zusätzlich ist der medizinisch notwendige Rücktransport aus dem Ausland versichert, den die gesetzlichen Krankenversicherungen in keinem Fall übernehmen dürfen. Da die Kosten für eine solche Vericherung (ab ca.6 € p.P. im Jahr )sehr gering sind, sollte jeder Reisende sie abschließen.

    Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Behandlungskosten in den Ländern der EU, Schweiz, Tunesien und der Türkei. Gerade in den Urlaubsgebieten liquidiert der Arzt lieber auf Privatrechnung, da er ein vielfaches der Gebührenordnung seines Landes abrechnen kann. Die Krankenkasse erstattet aber nur die Vertragskosten, rest dann über die Reisekrankenversicherung.

    In allen anderen Ländern werden Kosten ausschließlich über die private Reisekrankenversicherung erstattet.

    Trotzdem lohnt sich die Mitnahme der Europ. Krankenversicherungskarte (EHIC)der Krankenkasse, die heute i.d.R. den Auslandskrankenschein abgelöst hat.

    Wenn man ambulante Behandlungskosten meist aus der Urlaubskasse vor Ort bezahlen kann, sieht es bei einem Krankenhausaufenthalt schon anders aus. Insbesondere dann kann die EHIC hilfreich sein. Also, schaden kann es nicht, sie mitzunehmen.

    Viele Grüße

    und bleibt gesund

    Sunglasses

  • jannidie2te
    Dabei seit: 1168992000000
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    geschrieben 1181079954000

    dankeschön für deine antwort, sunglasses! ;)

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1181080152000

    Mit EHIC (mal bei der Suche eingeben...) erhält man nur die Leistungen, die im jeweiligen Land als Standard gelten.

    Der Standard in Deutschland ist leidlich bekannt.

    Mit einer preiswerten Auslandsreise-KV wirst Du als Privatpatient behandelt - ob die Gesetzliche vorleistet oder nicht.

    Und, zum x-ten Mal: keine GKV zahlt den medizinisch notwendigen Rücktransport.

    jannidie2te,

    in den Urlaubsgebieten auf Mallorca findest Du vorwiegend Privat-Ärzte und Privat-Kliniken, die auf EHIC oder Auslandskrankenschein ohnehin nicht behandeln würden. Mit Deiner Entscheidung für eine private Auslandsreise-KV liegst Du völlig richtig!

    Natürlich wird nun Widerspruch kommen... aber wer möchte im Notfall nach einer staatlichen Klinik suchen, die auf EHIC behandelt?

    Und eben der medizinisch notwendige Rücktransport...

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