• Marco L.
    Dabei seit: 1143417600000
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    geschrieben 1181081021000

    Ist klar das man am besten noch eine Private abschließt, hatte ich oben vergessen mit anzugeben.

    Würde immer beides mitnehmen.

    Gruß

    Gruß Marco
  • jannidie2te
    Dabei seit: 1168992000000
    Beiträge: 53
    geschrieben 1181081478000

    ok, danke

  • avimen
    Dabei seit: 1180310400000
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    geschrieben 1181587361000

    Ich habe ein Auslandskrankenversicherung bei der DKV abgeschlossen

    Nun habe ich aber keine Police bekommen. Das Geld wurde abgebucht,hab nur einen Online vertrag den hab ich ausgedruckt. Reicht das???

    Mein muss ja wenns der Fall wäre, dem Arzt was vorlegen.

    Fahren nach tunesien

    Gruß aus Meißen/Sachsen
  • Ladyguenes
    Dabei seit: 1136592000000
    Beiträge: 179
    geschrieben 1181587667000

    hallo avimen, der onlinevertrag reicht erstmal...hauptsache die 24 - h - notrufnummer steht dort drauf. ganz wichtig! sieh mal nach! ladyg.

    -Einseitige Denkweisen führen in den Tunnel der Blindheit-
  • avimen
    Dabei seit: 1180310400000
    Beiträge: 35
    geschrieben 1181589132000

    Da steht eine 0180 iger Numer da ,Als Notfallnummer.

    Gruß aus Meißen/Sachsen
  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1181600178000

    Du brauchst Deine Versicherungsnummer bzw. die Nummer der Bestätigung der DKV und die Telefonnummer. Sonst nichts.

    Dem Arzt wird nichts vorgelegt. Er liquidiert ohnehin privat.

    Schau aber nochmal auf Deine Bestätigung, ob da nicht in verschiedenen Sprachen die Bitte an den jeweiligen behandelnden Arzt steht, dass die Rechnung detailliert sein muss und die Diagnose vermerkt werden soll. Wenn Du das nicht hast, musst Du es dem Arzt selbst klar machen.

    Andere Versicherer geben bei einem Jahresvertrag ein Kärtchen oder - bei Tagespolicen - einen entsprechenden Vordruck (mitsamt der Bedingungen) und dem Vermerk für den Arzt.

  • TDSCC
    Dabei seit: 1136505600000
    Beiträge: 1123
    geschrieben 1181835226000

    als Info zur EHIC (neue Auslandskrankenversicherungskarte dr Gesetzlichen Krankenversicherungen, NUR nach Beantragung)

    In welchen Ländern gilt die Karte?

    Die Europäische Krankenversichertenkarte wird in allen Staaten der Europäischen Union sowie in der Schweiz, in Island, Liechtenstein und Norwegen eingeführt. Zu den EU-Staaten gehören neben Deutschland: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern (griech. Teil).

    Zusatzversicherung sinnvoll

    Die neue Karte ersetzt nicht die so genannte Auslandsreisekrankenversicherung. So ist vor allem der Krankenrücktransport in die Heimat nicht mitversichert. Deshalb ist der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Auslandsaufenthalt ratsam.

    "Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt."
  • gobo0101
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    Beiträge: 421
    geschrieben 1181835864000

    @'anjalein' sagte:

    Hallo,

    kommt drauf an wo du hinfährst. Der Auslandskrankenschein gilt nur in verschiedenen Ländern, und auch dort nehmen ihn nicht alle an. Also mit der Versicherung reist du besser. Du musst dann in Vorkasse treten und bekommst später die Kosten erstattet. Natürlich nur so viel, wie auch die Behandlung in D gekostet hätte.

    Soweit mein Informationsstand

    VG anja

    Du bekommst den kompletten Behandlungspreis wiedererstattet, habe in der Dom.Rep eine Spritze bekommen für 500 Dollar, mit Beratung, da würde sich jeder deutsche Doc freuen. Habe das komplette Geld wiederbekommen

    Dont worry be happy----denk nicht darüber nach, sei einfach glücklich
  • Sunglasses
    Dabei seit: 1132876800000
    Beiträge: 27
    geschrieben 1182037335000

    Hallo Avimen,

    durch die Abbuchung des Beitrags vom Konto ist der Versicherungsvertrag zu Stande gekommen. Eine Police (Versicherungsschein) wird heute bei Reisekrankenversicherungen von vielen Versicherungen nicht mehr ausgestellt.

    Dem Arzt muss im Ausland nichts vorgelegt werden. Er stellt eine Rechnung aus und will nur bares sehen.

    Gruß

    Sunglasses

  • KaGu
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    Beiträge: 6706
    geschrieben 1182126177000

    @Avimen

    Durch die Abbuchung besteht der Vertrag.

    Im Fall der Fälle vor Ort den Arzt bezahlen und die Rechung in Deutschland einreichen dann bekommst du das Geld erstattet.

    Bei höheren Beträgen (Operationen Krankenhausaufenthalte) Die Versicherung anrufen die Kümmern sich dann um den Rest.

    Es gibt noch viel zu sehen, lasst uns Reisen....
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