Ist klar das man am besten noch eine Private abschließt, hatte ich oben vergessen mit anzugeben.
Würde immer beides mitnehmen.
Gruß
Ist klar das man am besten noch eine Private abschließt, hatte ich oben vergessen mit anzugeben.
Würde immer beides mitnehmen.
Gruß
ok, danke
Ich habe ein Auslandskrankenversicherung bei der DKV abgeschlossen
Nun habe ich aber keine Police bekommen. Das Geld wurde abgebucht,hab nur einen Online vertrag den hab ich ausgedruckt. Reicht das???
Mein muss ja wenns der Fall wäre, dem Arzt was vorlegen.
Fahren nach tunesien
hallo avimen, der onlinevertrag reicht erstmal...hauptsache die 24 - h - notrufnummer steht dort drauf. ganz wichtig! sieh mal nach! ladyg.
Da steht eine 0180 iger Numer da ,Als Notfallnummer.
Du brauchst Deine Versicherungsnummer bzw. die Nummer der Bestätigung der DKV und die Telefonnummer. Sonst nichts.
Dem Arzt wird nichts vorgelegt. Er liquidiert ohnehin privat.
Schau aber nochmal auf Deine Bestätigung, ob da nicht in verschiedenen Sprachen die Bitte an den jeweiligen behandelnden Arzt steht, dass die Rechnung detailliert sein muss und die Diagnose vermerkt werden soll. Wenn Du das nicht hast, musst Du es dem Arzt selbst klar machen.
Andere Versicherer geben bei einem Jahresvertrag ein Kärtchen oder - bei Tagespolicen - einen entsprechenden Vordruck (mitsamt der Bedingungen) und dem Vermerk für den Arzt.
als Info zur EHIC (neue Auslandskrankenversicherungskarte dr Gesetzlichen Krankenversicherungen, NUR nach Beantragung)
In welchen Ländern gilt die Karte?
Die Europäische Krankenversichertenkarte wird in allen Staaten der Europäischen Union sowie in der Schweiz, in Island, Liechtenstein und Norwegen eingeführt. Zu den EU-Staaten gehören neben Deutschland: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern (griech. Teil).
Zusatzversicherung sinnvoll
Die neue Karte ersetzt nicht die so genannte Auslandsreisekrankenversicherung. So ist vor allem der Krankenrücktransport in die Heimat nicht mitversichert. Deshalb ist der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Auslandsaufenthalt ratsam.
@'anjalein' sagte:
Hallo,
kommt drauf an wo du hinfährst. Der Auslandskrankenschein gilt nur in verschiedenen Ländern, und auch dort nehmen ihn nicht alle an. Also mit der Versicherung reist du besser. Du musst dann in Vorkasse treten und bekommst später die Kosten erstattet. Natürlich nur so viel, wie auch die Behandlung in D gekostet hätte.
Soweit mein Informationsstand
VG anja
Du bekommst den kompletten Behandlungspreis wiedererstattet, habe in der Dom.Rep eine Spritze bekommen für 500 Dollar, mit Beratung, da würde sich jeder deutsche Doc freuen. Habe das komplette Geld wiederbekommen
Hallo Avimen,
durch die Abbuchung des Beitrags vom Konto ist der Versicherungsvertrag zu Stande gekommen. Eine Police (Versicherungsschein) wird heute bei Reisekrankenversicherungen von vielen Versicherungen nicht mehr ausgestellt.
Dem Arzt muss im Ausland nichts vorgelegt werden. Er stellt eine Rechnung aus und will nur bares sehen.
Gruß
Sunglasses
Durch die Abbuchung besteht der Vertrag.
Im Fall der Fälle vor Ort den Arzt bezahlen und die Rechung in Deutschland einreichen dann bekommst du das Geld erstattet.
Bei höheren Beträgen (Operationen Krankenhausaufenthalte) Die Versicherung anrufen die Kümmern sich dann um den Rest.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!