• caribiangirl
    Dabei seit: 1095033600000
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    geschrieben 1222654728000

    Diazepam fallen nicht unters BTM. Diazepam gehört zu der Gruppe Benzodiazepine. Das sind ua Beruhigungs/ schlaftabletten. Normal dürfte man die Dinger ohne Probleme mit ins Handgepäck nehmen. Ein Rezept zur Sicherheit müsste eigentlich ausreichen.

    Man schleppt ja in der Regel keine 5 oder 10 Packungen mit, sodass der Verdacht entstehen könnte, man wolle die Tabletten irgendwo verkaufen.

    LG

    Die Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er.
  • maximax
    Dabei seit: 1118188800000
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    geschrieben 1222770432000

    Diazepam ist der Wirkstoff u.a. von Valium, inzwischen ein Allerweltsberuhigungsmittel (obschon das Mittel durchaus seine Tücken haben kann). Das Mittel wird von der Häufigkeit her vermutlich so verwendet wie Aspirin. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Diazepam unter das BTM-Gesetz fällt.

    Suaviter in modo, fortiter in re.
  • MollyBea
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    geschrieben 1223067060000

    Der Stoff Diazepam unterliegt in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz (BTMG)!

    Für die Verschreibung von Diazepam-haltigen Arzneimitteln gilt aber eine Ausnahmeregelung. Die in Deutschland üblichen Packungsgrößen fallen unter diese Ausnahmen und die Packungen können daher "ganz normal" verschrieben werden.

    So harmlos ist das "Allerweltsberuhigungsmittel" dann doch nicht wie landläufig angenommen wird.

    Auf den Seiten des BMG (Gesundheitsministeriums) ist nachzulesen, für welche Stoffe ein ärztliches Attest empfohlen wird. In USA zählt Diazepam z.B. zu den "controlled substances". Das ist zwar nicht das gleiche wie ein Betäubungsmittel, aber wird stärker kontrolliert als "normale" rezeptpflichtige Stoffe. Also etwa eine Zwischenstufe zwischen den beiden Sachen.

    Beste Grüße!

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