• maiglöckchen
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    geschrieben 1170587327000

    Hallöchen,

    kann mir jemand sagen, ob man so ohne Weiteres mit Gipsarm oder Gipsbein fliegen darf? Oder muss man bestimmte Regeln beachten oder Vorbereitungen treffen?

    Danke schonmal,

    LG maiglöckchen

  • pebeas
    Dabei seit: 1110585600000
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    geschrieben 1170591116000

    ich könnte mir vorstellen das das auch Glück im Unglück sein kann.

    Hier meine ich das aufgrund eines Gipsbeines ein gesonderte Zustieg zum Flieger sein kann und auch eine Belegung eines Platzes mit mehr Beinfreiheit drin sein sollte.

    Frag doch einfach mal deine Fluggesellschaft.

    LG

    Pebeas

  • Dania1
    Dabei seit: 1121904000000
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    geschrieben 1170591550000

    Hallo maiglöckchen!

    Es kommt ganz darauf an, wie lange man fliegt. Da sich der Körper etwas "ausdehnt" (Langstreckenreisende können ein Lied davon singen, vor allem wenn es am Ende des Fluges wieder in die Schuhe geht), kann es schon sein, dass der Gips am Ende des Fluges ganz einfach zu eng ist.

    Einen Notausgangsplatz mit mehr Beinfreiheit gibt es übrigens mit Gips nicht, da man ja im Notfall tüchtig mithelfen soll und mit Gipsarm ein 20 kg Notfenster zu öffnen ist halt nicht ganz so einfach.

    Bei Kurzstrecken (z. B. nach Mallorca) sollte es aber kein Problem darstellen.

    Lg Dania1

  • JulieL.
    Dabei seit: 1117152000000
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    geschrieben 1170591825000

    Es gibt Gerichtsurteile, nach denen ist eine Airline nicht verpflichtet Dich mitzunehmen und es liegt in ihrem Entscheidungsrahmen, dies gilt z.B. bei eingegipsten Beinen oder ein eingegipster Fuß, da Du Dich dann nicht ausreichend bewegen kannst und hochgradig Thrombose gefährdet bist.

    Ich würde auf alle Fälle vorher bei der Airline nachfragen. Handelt es sich nur um eine eingegipste Hand, so wirst Du vermutlich kein Problem bekommen, aber wie gesagt, sie sind nicht verpflichtet, Dich mitzunehmen, daher würde ich es vorher abklären.

  • mellygirl
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    geschrieben 1170594558000

    @Maiglöckchen:

    Ich bin mal mit einer langen Donjoy-Schiene geflogen, ich kanns keinem empfehlen.

    War zwar nur nach Griechenland, aber trotzdem blöd.

    Sitzplätze mit mehr Beinfreiheit kann man knicken, da man als "Behinderter" diese Plätze nicht bekommt.

    Wenn man dann noch Pech hat wie ich, bekommt man nen Sitzplatz wo die Armlehne zum Partner nicht hochgeht und man das Bein auch nicht hochlegen kann.

    Ansonsten waren die Flugbegleiter sehr nett, die sorgten sofort dafür, dass ich alleine sitzen konnte.

    Ich musste auch Anti-Thrombosespritzen nehmen, was klar war, war zu diesem Zeitpunkt auch noch in der Bewegung stark eingeschränkt.

    Ansonsten gibt es sicher wenig Fluglinien die das verbieten, wäre das ERste was ich höre.

    Ich hatte selbst viele Patienten, die sich in München bei nem Prof haben operieren lassen und die sind nach 4 Tagen Post-Op wieder heim nach Hamburg geflogen um da weiter in der Klinik zu liegen.

    Die waren auch mit Gips oder Schiene unterwegs.

    Gruss

    Melly

  • pebeas
    Dabei seit: 1110585600000
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    geschrieben 1170595047000

    habe z. B. bei Condor diese Seite gefunden.

    Für Kranke u. Behinderte

    LG

    Pebeas

  • JulieL.
    Dabei seit: 1117152000000
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    geschrieben 1170598870000

    Hallo Melly,

    Du glaubst es vielleicht nicht, aber es gibt Gerichtsurteile, nach denen den Airlines es danach erlaubt ist und es ist auch schon öfter vorgekommen. Dies ist wahrlich nicht bei kurzen Flügen der Fall, sondern meist auf Langstrecken, das hatte ich auch geschrieben. Du sprichst Flüge an von München nach Hamburg, da ist eine Stunde, da wird es Dir auch nicht verboten werden, da das Thromboserisiko auf der Strecke schon sehr gering ist. Und Du darfst auch nicht vergessen, dass es ein Untschied ist, ob man mit einer Schiene fliegt oder etwas eingegipstem.

    Das Urteil: Passagiere mit einem Gipsbein haben kein Recht auf Beförderung. Eine Frau hatte sich in Ägypten das Sprunggelenk gebrochen, woraufhin die Fluggesellschaft sie nicht zurück nach Deutschland fliegen wollte. Vor Gericht bekam die Airline Recht: Während des fünfstündigen Fluges hätte sich die Frau nicht ausreichend bewegen können und wäre einem erhöhten Thrombose-Risiko ausgesetzt gewesen (AG Bad Homburg, AZ: 2 C 331/02[19]).

  • yuccapalme
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    geschrieben 1170599616000

    @'JulieL.' sagte:

    Hallo Melly,

    Das Urteil: Passagiere mit einem Gipsbein haben kein Recht auf Beförderung. Eine Frau hatte sich in Ägypten das Sprunggelenk gebrochen, woraufhin die Fluggesellschaft sie nicht zurück nach Deutschland fliegen wollte. Vor Gericht bekam die Airline Recht: Während des fünfstündigen Fluges hätte sich die Frau nicht ausreichend bewegen können und wäre einem erhöhten Thrombose-Risiko ausgesetzt gewesen (AG Bad Homburg, AZ: 2 C 331/02[19]).

    ...und wie ist die Frau nach Hause gekommen...?

  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
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    geschrieben 1170600505000

    Finde ich einen absoluten Quatsch. 4 Stunden Flug. Eine Spritze als Antitromboseprophylaxe u. alles wird gut. Vieleicht kommt es auch auf die Vorbereitung bzw. Bestätigung eines Arztes für diesen Flug drauf an.

    LG

  • JulieL.
    Dabei seit: 1117152000000
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    geschrieben 1170601959000

    Woher soll ich wissen, wie die Frau nach Hause gekommen ist? Vielleicht mußte sie noch da bleiben oder wurde mit einem Ambulanzflieger geflogen, woher soll ich das denn wissen? Das ist doch hier auch gar nicht die Frage.

    Ich habe auch weder gesagt, dass ich es gut oder nicht gut finde, aber ich finde es echt nervig, immer angegriffen zu werden, wenn ich einen sachlichen Kommentar abgebe auf die Frage, die gestellt wurde.

    Es gibt nun einmal dieses Gerichtsurteilt und wenn es einem nicht passt, dann soll er sich halt an die Airline wenden, ich kann es auch nicht ändern.

    Der Grund liegt darin, dass der Patient Ansprüche an die Airline hat, wenn etwas passiert. Die Airline haftet nämlich fahrlässig, da das Risiko klar sichtbar ist.

    Und auch das habe ich mir nicht ausgedacht, auch das kommt aus einem Gerichtsurteil und ich kann nichts daran ändern.

    Mit einem sachlichen Urteil ist einem viel mehr geholfen, als irgendwelche Mutmaßungen, dass eine Bescheinigung vom Arzt reichen würde oder Airlines sowas ja gar nicht machen. Sie machen es und das nicht selten.

    Desweiteren hat man ja auch die Möglichkeit, wenn man eine Reiserücktrittskostenversicherung hat, diese in Anspruch zu nehmen.

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