Hallo,

hier stand ja etwas von einem eigenen Gutachten, das die Versicherung anfertigen lassen könnte. Dieses wäre ja in jedem Falle nicht an dem Tag anzufertigen an dem man  erkrankt. Wieviel Aussagekraft hat so etwas dann? Und wer garantiert, dass der Gutachter dann nicht einzig im Interesse der Versicherung handelt? Am Ende stünde ja dann Aussage gegen Aussage - soll das also nur der Abschreckung dienen?