• herzing
    Dabei seit: 1139184000000
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    geschrieben 1173701746000

    Hallo,

    also bei der Privaten Krankenversicherung gibt es hier die Wohnortklausel.

    Das heisst, der Versicherte muss sich bei Arbeitsunfähigkeit am Wohnort aufhalten. Wahrscheinlich hat die GKV ähnliche Bedingungen.

    Ausnahmen sind rein freiwillig.

  • artusundluna
    Dabei seit: 1108512000000
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    geschrieben 1173704837000

    Hallo,

    hm, das ist ja vermutlich nicht nur eine Frage der Krankenkasse, sondern auch des Arbeitsplatzes: Wenn ein Chef für rund vier Monate die Abwesenheit eines Mitarbeiters verkraften und die Vertretung organisieren muß, den dann aber vielleicht braungebrannt auf der Straße trifft und rauskommt, dass er fröhlich ohne Bescheid zu sagen eine Fernreise angetreten hat....

    Man sollte sich ggf. informieren, ob das nicht wohlmöglich ein Abmahnungs- oder Kündigungsgrund sein könnte.

    Ciao

  • Püppi
    Dabei seit: 1098748800000
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    geschrieben 1173732828000

    @Jux:

    was macht ihr wenn im Urlaub tatsächlich irgendwas passieren sollte, gar nicht mal in Verbindung mit der relevanten Diagnose???

    Es kann immer mal was schief laufen, mir wäre das zu unsicher krank geschrieben einfach in den Urlaub zu fliegen.

    Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum!
  • Miss Sixtie
    Dabei seit: 1143936000000
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    geschrieben 1173733661000

    Also ich muss Melly und artusundluna vollkommen recht geben!

    Übrigens gibt es bei soweit ich weiss jeder Krankenkasse ein Krankengeld Fallmanagement Team. Die Mitarbeiter des Teams müssen schauen wo sie Kosten einsparen können. Man sieht ja genug Fernsehberichte und weiss es aus eigener Erfahrung, dass die meisten Ärzte einen wegen jeder Kleinigkeit krankschreiben.

    Das was Ihr macht ist auch meiner Meinung nach Betrug. Bei Depressionen kein Thema aber wenn man etwas am Fuß hat bzw. hatte dient diese wohl kaum dem Heilungsprozess!

    Dieser Betrug geht vor allem noch auf Kosten der fleissigen Beitragszahler bei den Krankenkassen! Ich denke mal darüber machen sich leider die wenigsten Leute gedanken :disappointed:

  • Tangomaus
    Dabei seit: 1107820800000
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    Verwarnt
    geschrieben 1173736404000

    Ich weiß ja nicht, ob die Arbeitgeber in Deutschland da so kulant sind und einfach darüber hinwegsehen, wenn ein Mitarbeiter im Krankenstand eine Urlaubsreise in die Dom.Rep. unternimmt.

    Hier in Österreich hätte das mit ziemlicher Sicherheit eine fristlose Kündigung zur Folge.

    Ich würde mich gesundschreiben lassen und dann den Urlaub antreten.

  • mellygirl
    Dabei seit: 1062547200000
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    geschrieben 1173780454000

    @Tangomuas: hier in Deutschland wird das Selbe passieren, was bitter ist bei der heutigen Arbeitsmarktlage.

    Mir wäre das zu gefährlich und würde sowas nie machen.

    Wenns nicht der chef sieht, dass man knacikg braun ist, dann nen Arbeitskollege.

    Man fliegt ja nicht in die Dr um sich im Hotel zu verstecken um ja nicht braun zu werden.

    Das is auch ne ganz andere Bräune als die wo man sich in der Frühlingssonne im Biergarten holt.

    Gruss

    Melly

  • Miss Sixtie
    Dabei seit: 1143936000000
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    geschrieben 1173780610000

    So ich habe jetzt im Sozialgesetzbuch etwas gefunden!

    Nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ruht der Anspruch auf Leistungen grundsätzlich, solange Versicherte sich im Ausland aufhalten.

    Wenn sich der Versicherte nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit mit Zustimmung der Krankenkasse im Ausland aufhält, ruht der Anspruch auf Krankengeld nicht.

  • mellygirl
    Dabei seit: 1062547200000
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    geschrieben 1173782257000

    Na wenn sich der Urlauber das leisten kann, die 2 Wochen ohne Krankengeld und Versicherungsschutz zu sein, soll man Reisende ziehen lassen ;)

    Mir wär das Geld zu schade....würde zumindest versuchen den Urlaub zu verschieben oder schlicht mich gesundschreiben zu lassen.

    Danke Miss Sixtie..ich hab gestern schon gesucht....aber auf die Schnelle nix gefunden.

    LG

    Melly

  • Miss Sixtie
    Dabei seit: 1143936000000
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    geschrieben 1173783521000

    Eine Reiserücktrittsversicherung bezahlt das doch sogar wenn man seinen Urlaub verschieben muss oder?

    Ich würde mich auch gesundschreiben lassen.

    Aber du hast Recht Melly, Reisende soll man nicht aufhalten ;)

    Viele Grüße

    Nicola

  • mellygirl
    Dabei seit: 1062547200000
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    geschrieben 1173785244000

    @Nicola,

    naja die Reiserücktritt zahlt oft nur nen gewissen Prozentsatz.

    voll übernimmt sie das nur, wenn man in der Klinik liegt.

    So is das bei den gänigen wie die Europäische etc.

    Das sind denk ich auch 20% und die wissen das ja nicht erst seit gestern, dass er am Fuss operiert ist, da kanns dann noch teurer werden, da man das umgehend der Versicherung mitteilen muss.

    also besser wäre gesundschreiben lassen oder beim Reiseveranstalter nachfragen ob man verschieben kann. Das geht natürlich auch nur bis zu nem gewissen Zeitraum.

    LG

    Melly

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