@'mao3' sagte:
Hallo Holzwurm,
wo wurde das schon mal diskutiert? Helfe mir mal bitte.
Mao
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LG
holzwurm
Das ist nunmal so. Normalerweise erkundigt man sich auch beim Buchen schon über die Flugzeiten. Häufig kann man sich diese auch aussuchen (wenn man früh bucht)...
@'Rumreisender' sagte:
Das ist nunmal so. Normalerweise erkundigt man sich auch beim Buchen schon über die Flugzeiten. Häufig kann man sich diese auch aussuchen (wenn man früh bucht)...
Das heißt aber noch lange nicht, daß sie dann auch so bleiben.
Jeder Reiseveranstalter behält sich ein Wechsel des Fluggeräts, Airline und/oder auch der Flugzeiten vor. Das steht in jedem Katalog der Reiseveranstalter.
Ich hatte mir vor Jahren im Rahmen einer Pauschalreise auch mal einen 6 Uhr Flug mit Condor nach Kreta rausgesucht. Geflogen sind wir letztendlich um 17 Uhr mit damals Hapag Lloyd (heute TUIfly).
LG
holzwurm
@'holzwurm' sagte:
Wie oft muß man dies noch diskutieren?
Der erste und letzte Tag sind keine Urlaubstage sondern Reisetage
Und somit hat man keinerlei Ansprüche auf irgendwelche Rückerstattungen.
LG
holzwurm
mein ich doch - kann mir nicht vorstellen , das hier ein Tag - wie behauptet - erstattet wird - da müßten die ja jedem 3.Urlauber einen Tag gutschreiben.
Das möchte ich schriftlich sehen...
Vielleicht hilft diese Notiz aus der Westdeutschen Zeitung weiter:
Reisepreisminderung wegen unerwarteter Abreise in der Nacht
Obwohl die Reiseveranstalter in ihren AGBs ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Flugzeiten geändert werden können, müssen sich die Pauschalreisenden nicht alles gefallen lassen. Nach einem Urteil des Amtsgericht Bad Homburg (AZ: 32 C 221/03, 72) wurde einem Urlauber 27,05 Euro zugesprochen, weil der Reiseveranstalter den auf 10 Uhr festgelegten Flug, auf 2.50 Uhr in der Nacht vorgezogen hat. Für den Urlauber bedeutete dies, dass er um 0.30 Uhr vom Hotel abgeholt wurde. In dem oben genannten Urteil wurde dies mit einer "massiven Beeinträchtigung der Reisenden" begründet.
Allerdings wird i.d.R. nicht von Kürzung des Reisepreises für einen Tag gesprochen, sondern von 5-10 % des anteiligen Reisepreises für einen Tag. So kamen auch die oben genannten € 27,50 zustande.
Für ähnlich gelagerte Fälle gibt es auch die Bezeichnung "erheblich verkürzte Nachtruhe".
Ärger, Anwalt und Gerichtsverfahren wegen € 27,50...
also mein reisebüro hat mich vorhin angerufen! 1 Tag kriegen wir 100 % erstattet und wegen dem 2. Tag stehen die Chancen gut, dass wird nach der Ankuft in Deutschland geklärt
jetzt könnt ihr mich lynchen, steinigen oder auch auslachen, aber dass ist das, was mir vorhin am telefon gesagt wurde
@'schulle78' sagte:
also mein reisebüro hat mich vorhin angerufen! 1 Tag kriegen wir 100 % erstattet und wegen dem 2. Tag stehen die Chancen gut, dass wird nach der Ankuft in Deutschland geklärt
jetzt könnt ihr mich lynchen, steinigen oder auch auslachen, aber dass ist das, was mir vorhin am telefon gesagt wurde
Am Telefon kann man viel zusichern.
Nur Schriftstücke zählen im Ernstfall vor Gericht falls doch kein Ausgleich erfolgt.
LG
holzwurm
@'schulle78' sagte:
also mein reisebüro hat mich vorhin angerufen! 1 Tag kriegen wir 100 % erstattet und wegen dem 2. Tag stehen die Chancen gut, dass wird nach der Ankuft in Deutschland geklärt
jetzt könnt ihr mich lynchen, steinigen oder auch auslachen, aber dass ist das, was mir vorhin am telefon gesagt wurde
Wenn Du das alles so bekommst wie zugesagt, dann gibt es in Zukunft einen Run auf die Reisebüros, weil alle Leute so 'verlorene' Tage zurück erstattet haben wollen . Die armen Mitarbeiter dort....
@ holzwurm
das brauchst du einem angehenden juristen wie mir nicht sagen und du kannst dir gewiß sein, dass ich mich heute schriftlich abgesichert habe
@'schulle78' sagte:
@ holzwurm
das brauchst du einem angehenden juristen wie mir nicht sagen und du kannst dir gewiß sein, dass ich mich heute schriftlich abgesichert habe
Woher soll ich riechen, daß Du ein angehender Jurist bist.
Hier im Forum sind viele andere User unterwegs, die sich mit einer telefonischen Antwort über den Tisch ziehen lassen und hinterher jammern, weil sie Probleme mit dem Reiseveranstalter haben.
Daher diese Antwort.
Und was mich inzwischen wundert:
Hier tauchen immer mehr (teilweise vielleicht auch angebliche) Jurastudenten auf. Gerade diese haben doch noch bessere und kostenlose Quellen um sich einen den Reiserecht betreffenden Rat zu holen. z. B. bei den Dozenten usw.
LG
holzwurm
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!