"Deutschsprachige Kinderanimation" - Was wenn es vor Ort keine gibt?

  • nf_und_mf
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    geschrieben 1540892755301

    Hallo zusammen!

    Wie ist das rechtlich, wenn im Katalog "deutschsprachige Kinderanimation" versprochen wird und dann vor Ort wirklich

    niemand da ist, der auch nur gebrochen deutsch kann? Und das auch über den gesamten Urlaub und nicht nur einen Tag "krank" oder so.

    Ich blätter zur Zeit in den Urlaubskatalogen für den Sommer und bei FTI z.b. steht bei fast jedem Hotel in der

    Türkei "deutschsprachige Kinderanimation" und ich weiß von mehreren, dass es zumindest dieses Jahr nichts dergleichen gab.

    Auch in dem Hotel in dem wir dieses Jahr waren (Papillon Belvil) war niemand im Kidsclub der deutsch konnte. - Bei FTI stehts drin!

    Wir hatten allerdings bei Neckermann gebucht und da stand nur "Kinderanimation" ohne Sprache.

    Für nächstes Jahr wäre uns das aber sehr wichtig - was habe ich für eine Handhabe, wenn es angepriesen wird und vor Ort dann doch nicht ist?

    Danke und viele Grüsse, Nicole

    Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub......
  • vonschmeling
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    geschrieben 1541443519988

    Das Fehlen einer deutschsprachigen (Kinder)Animation stellt eine Unannehmlichkeit dar und berechtigt nicht zur Minderung des Reisepreises.

    (LG Duisburg, Az:12 S 26/05)

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  • nf_und_mf
    Dabei seit: 1203292800000
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    geschrieben 1541591546219

    @vonschmeling sagte:

    Das Fehlen einer deutschsprachigen (Kinder)Animation stellt eine Unannehmlichkeit dar und berechtigt nicht zur Minderung des Reisepreises.

    (LG Duisburg, Az:12 S 26/05)

    Ja, würde ich genauso sehen - sofern nicht ausdrücklich "deutschsprachige Kinderanimation" versprochen wird.

    Wenn da "internationale Kinderanimation" steht, is klar. Kann alles und nichts sein.

    Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub......
  • vonschmeling
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    geschrieben 1541592301624

    Leider ist es ziemlich unerheblich wie du es siehst ... maßgeblich ist, was ggf. ein Gericht entscheidet.

    Bisher wird es eben als Unannehmlichkeit und nicht als Mangel betrachtet.

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  • Sokrates
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    geschrieben 1541593671288

    @nf-und-mf sagte:

    Hallo zusammen!

    Wie ist das rechtlich, wenn im Katalog "deutschsprachige Kinderanimation" versprochen wird und dann vor Ort wirklich

    niemand da ist, der auch nur gebrochen deutsch kann? Und das auch über den gesamten Urlaub und nicht nur einen Tag "krank" oder so.

    Sry vs, aber in dem Fall handelt es sich um eine zugesicherte Eigenschaft und daher einen Mangel.

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1541599073812

    Nun, die damit befassten Gerichte sehen das anders.

    Gelegentlich ist eine deutschsprachige Kinderbetreuung in der Hauptsaison vorgesehen, wenn die sich aber leider den Arm bricht (o.ä.) und 4 Wochen ausfällt ist das kein Grund für eine Reisepreisminderung.

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  • Sokrates
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    geschrieben 1541604399274 , zuletzt editiert von Sokrates

    Hallo vonschmeling,

    dann empfehle ich Dir, das Urteil zur Gänze zu lesen. Damit das nicht zu zeitaufwändig ist, zitiere ich hier den entsprechenden Passus:

    25. Dass das Unterhaltungsprogramm auf Englisch gestaltet wurde und nicht auf Deutsch, begründet ebenfalls keinen Reisemangel. Im Katalog war für das Unterhaltungsprogramm keine Sprache angegeben. Ein deutscher Reisender kann bei einer Reise in das nicht deutschsprachige Ausland in ein Hotel mit 10 Etagen und 238 Zimmern nicht damit rechnen, dass die Abendunterhaltung, die allen Gästen zugänglich ist, auf Deutsch erfolgt. Er muss damit rechnen, dass diese in der dort gesprochenen Sprache (Mallorquin oder aber auf Englisch erfolgt, da sie sich an ein internationales Publikum richtet.

    Zitat Ende.

    Du gestattest, dass ich daher bei meiner natürlich völlig unmaßgeblichen Meinung verharre. :smirk:

    LG

    Sokrates

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  • Trenca
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    geschrieben 1541604498780

    Welches den?

    Weil in dem von dir zitierten Urteil : LG Duisburg, Az:12 S 26/05 es ja ganz klar darum geht, dass im Katalog keine Sprache angegeben ist. Und man dann eben bei einem "kleinen" Hotel im Ausland kein deutschsprachiges Programm erwarten kann. Was wäre wenn "deutsch" im Katalog gestanden hätte, hat das LG Duisburg gar nicht verhandelt da es bei der Klage eben nicht Bestandteil war.

  • Sokrates
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1541604855880 , zuletzt editiert von Sokrates

    @Trenca

    Bitte bei Antworten den betreffenden Verfasser angeben, damit man weiß, wer gemeint ist.

    LG

    Sokrates

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  • HABERLING
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    geschrieben 1541606033714 , zuletzt editiert von HABERLING

    Nur wenn der Veranstalter es ausdrücklich zugesagt hat, können im Ausland bei den Animateuren Deutschkenntnisse vorausgesetzt werden. klick

    Das unterstreicht Sokrates Aussage:wink:

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