@'juanito' sagte:
Das ist kein Zurücktreten, das wäre eine einseite Willens- und Vertragsentscheidung.
Sondern durch den Wunsch des Käufers die bezahlte Leistung oder Ware nicht anzunehmen, wird ein neuer Vertrag geschlossen.
Nämlich ein Kaufvertragsaufhebungsvertrag
Dies ist bei Reisen schon Vertraglich so vorgesehen, aber nicht bei einem Kauf von Ware in einem Geschäft.
Wenn du da etwas kaufst und bezahlt hast und die Ware in Empfang genommen, ist der Kaufvertrag abgeschlossen.
Dann kannst du dich nicht umdrehen und vom Kauf einfach zurücktreten.
Da muss der Verkäufer mit einverstanden sein.
Ist er es nicht- hast du Pech gehabt.
( gerade heute gab es solch einen Fall, hat die Dame aber mit Zitronen gehandelt
dann ist es so, dann aber kann er sicher sein, dass ich seinen laden nicht mehr betreten werde. kulanz sollte selbstverstaendlich sein. wenn ich daheim eine videokamera auspacke und merke, dass bestimmte dinge mich stoeren, dann gehe ich in den laden zurueck und dann erwarte ich zumindest einen umtausch gegen einen anderen artikel meiner wahl. aber diese festgebuchten tickets sind ja sowas von guenstig, dass man sie nicht einfach umbuchen oder stornieren kann. ist ja auch sehr aufwendig, ein e-ticket. d.h. am computer beim reisebuero ausgedrucktes ticket umzutauschen gegen ein anderes derselben fluglinie...ZWEI monate vorher....reicht das nicht bei der BA fuer die reiseplanung? wie gesagt: das geld spar ich mir kuenftig.
dass es bei guenstigen tickets von hlx durchaus geht, sieht man hier(hab davon auch mal gebrauch gemacht):
http://www.hlx.com/de/service/bestimmungen_5161.html#inhalt
"6. ABB - Umbuchung/Nichterscheinen zum Abflug
Alle Flüge sind, gegen Zahlung einer Umbuchungsgebühr von € 25,00 auf internationalen Flügen (GBP 15,00; SEK 230,00) pro Flugstrecke/Fluggast und 29 € auf nationalen Strecken pro Flugstrecke/Fluggast, bis spätestens 2 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit telefonisch im HLX-Servicecenter zu den Öffnungszeiten umbuchbar für den gebuchten Fluggast oder auch auf einen anderen Fluggast in der gültigen Flugplanperiode. Sowohl bei der Umbuchung desselben Fluggastes auf einen anderen Flug als auch bei der Umbuchung desselben Fluges auf einen anderen Fluggast ist die Preisdifferenz zu einem höheren Flugpreis zum Umbuchungszeitpunkt (tagesaktueller Flugpreis) nachzuzahlen, eine Rückerstattung bei Umbuchung auf einen billigeren Tarif kann nicht vorgenommen werden. Umbuchungen von inländischen auf ausländische Flugstrecken und umgekehrt sind nicht möglich. Die im Internet-Buchungsverfahren angegebenen Tarife verstehen sich jeweils zuzüglich Steuern und Gebühren. Der Gesamtpreis ist in Schritt 3 des Buchungsvorgangs ausgewiesen."