• mosaik
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    geschrieben 1154599274000

    a) ...tolles Reiserecht... --> Flugtickets fallen nicht unter Reiserecht sondern unter Beförderungsrecht!

    b) ... erwarte ich Umtausch ... --> es gibt kein gesetzlich verankertes Umtauschrecht für korrekte-intakte Ware!

    c)... ich erwarte Kulanz... --> bei mehreren Millionen Passagieren von BA wären das dann wohl auch mehrere Hunderttausende Kulanzfälle? Wozu dann AGB's und Sondertarife?

    d) ...eigentlich sittenwidrig... --> ist es nicht, sofern man vor oder bei Buchung die AGB's und Sonderbestimmungen hätte zur Kenntnis nehmen können. Aber Geiz ist ja bekanntlich geil...

    Ich finde es jedes Mal schade, wenn Konsumenten immer über ihre gekaufte Ware (=Fluglinie) herziehen, nur weil es nicht nach ihrem Schädel geht. Wann werden endlich erwachsene, mündige Menschen zur Kenntnis nehmen, dass man im Leben Bedingungen eingeht, die man entweder einzuhalten hat oder von vorne herein ablehnt?

    meint ein kopfschüttelnder

    Peter

  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1154599589000

    @peter: Ich schüttle mit ;)

  • 241150
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    geschrieben 1154600370000

    gleiches recht für alle,stell dir mal vor das reisebüro würde das ticket zurück fordern,weil man es besser verkaufen kann und dir 10% erstatten,würdest du dann genau so schreiben,bedingungen gelten für beide seiten.

  • Dirk12047
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    geschrieben 1154601731000

    Man sollte sich halt vorher informieren bzw.

    wer lesen kann ist klar im Vorteil ;)

    Wenn ich ein Flugticket buche schaue ich doch vorher was für Restriktionen es gibt.

  • steffip
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    geschrieben 1154602994000

    Ich habe letztes jahr in den sauren Apfel gebissen und ein Flugticket rausgesucht, wo ich gegen eine Gebühr von 150 Euro storniern konnte, aber keine Umbuchung möglich war. desahlb konnte ich nicht das billigste Ticket und den für mich günstigsten Flughafen nehmen, sondern mehr zahlen und von FRA fliegen (wohne in Norddeutschland). Man guckt doch vor dem Kauf, was es für Stornobedingungen gibt und zahlt wenn man darauf wert legt eben mehr.

    Doppelt soviel wie ein restriktives Ticket? Schau mal bei Lufthansa was ein flexibles Ticket kostet. Wer darauf wert legt, muss eben auch den drei oder vierfachen Preis zahlen.

    Afrika Juni-August 2009- Uganda, Ruanda, Sambia, Simbabwe, Botswana, Südafrika
  • sliponshoe
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    geschrieben 1154630853000

    @'mosaik' sagte:

    a) ...tolles Reiserecht... --> Flugtickets fallen nicht unter Reiserecht sondern unter Beförderungsrecht!

    b) ... erwarte ich Umtausch ... --> es gibt kein gesetzlich verankertes Umtauschrecht für korrekte-intakte Ware!

    c)... ich erwarte Kulanz... --> bei mehreren Millionen Passagieren von BA wären das dann wohl auch mehrere Hunderttausende Kulanzfälle? Wozu dann AGB's und Sondertarife?

    d) ...eigentlich sittenwidrig... --> ist es nicht, sofern man vor oder bei Buchung die AGB's und Sonderbestimmungen hätte zur Kenntnis nehmen können. Aber Geiz ist ja bekanntlich geil...

    Ich finde es jedes Mal schade, wenn Konsumenten immer über ihre gekaufte Ware (=Fluglinie) herziehen, nur weil es nicht nach ihrem Schädel geht. Wann werden endlich erwachsene, mündige Menschen zur Kenntnis nehmen, dass man im Leben Bedingungen eingeht, die man entweder einzuhalten hat oder von vorne herein ablehnt?

    meint ein kopfschüttelnder

    Peter

    genau, und es waere auch ein absolutes unding, mir einfach einen anderen flug anzubieten bei derselben fluglinie am gleichen tag, der sogar 30€ teurer waere. aber flexibilitaet ist ja echt ein unding und kundenservice erst gar nicht. ich wollte ja nicht mal stornieren. und wie gesagt; bei HLX klappt es prima mit der umbuchung. nur be BA scheint das wohl nicht zu gehen. ist ja auch so saubillig.

    klar: kunde bucht guenstiges ticket und wenn's probleme gibt is die fluglinie 100% abgesichert. und was vertraege und muendige buerger angeht: es gibt genuegend vertraege, die von gerichten annulliert werden, weil sie einfach unfair sind. wie gesagt: ich spare mein geld in zukunft.

    und wer foerdert die geiz ist geil mentalitaet? BA mit solchen lock-tickets.

    es sollte generell keine tickets mit 100% storno geben, denn oft ist man (als wenigflieger) hinterher schlauer und kann den flug nicht antreten oder will umbuchen. aber klar: die BA ist fein raus: 100% storno, max gewinn. und wer weiss wie viele schon in diese falle getappt sind. lohnt sich maechtig. knebelvertraege eben.

    ich weiss: kulanz ist sowas von doof.

  • Dirk12047
    Dabei seit: 1107820800000
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    geschrieben 1154631412000

    Sorry,

    du scheinst es nicht verstehen zu wollen.

    Du kaufst bein Flugticket relativ günstig.Die Fluggesellschaft kann langfristig planen. Du unterwirfst dich für den günstigen Ticketpreis gewissen Bedingungen.

    Das ist doch fair. Was schreist du nach Kulanz?

    Bin vor einem Monat mit Air Seychelles geflogen, recht preiswert aber 100% Storno, 100% Umbuchung.

    Sorry, mit 18 Jahren ist man geschäftsfähig in Deutschland und dann sollte man in der Lage sein Verträge zu lesen.

    Flieg pauschal mit Neckermann nach Malle und du wirst wie ein kleines Kind an die Hand genommen.

  • Jael
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    geschrieben 1154652493000

    Sliponshoe schrieb: "es gibt genuegend vertraege, die von gerichten annulliert werden, weil sie einfach unfair sind".

    Falsch! Verträge werden nicht annulliert, weil sie unfair sind! Da muß schon die Grenze zur Sittenwidrigkeit überschritten sein. Und ich kann Dir versichern, damit das passiert, muß einiges bei dem Vertrag im Argen liegen...Will jetzt niemanden mit Detailles langweilen....Jedenfalls...

    Von Sittenwidrigkeit kann man hier nun wirklich nicht sprechen! Nenne es ärgerlich, dumm gelaufen und hake es unter "eine (sehr teure) Erfahrung reicher ab". Aber jetzt anderen die Schuld oder den schwarzen Peter in die Schuhe zu schieben, ist, so meine ich, wirklich nicht der richtige Weg.

    Gruß, Jael

  • Chiara Saluta
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    gesperrt
    geschrieben 1154687642000

    Diese Geschichte erinnert mich immer wieder an das kleine Kind, welches nicht einsehen kann, dass die Welt um sich herum sich dreht und man dieses nicht dadurch aufhält, wenn es stehen bleibt....

    Warum meint man immer, dass einem Kulanz eingeräumt wird, wenn man etwas nach AGB gekauft hat und aus persönlichen Gründen diesen Vertrag ändern möchte?

    Warum vergleicht man immer Äpfel ( HLX ) mit Birnen (BA) ? Nur weil der eine etwas in seinen AGB'S zuläßt, was der Andere ausschließt !

    Und warum, weil das Ticket preiswert war und somit anderen konditionen unterliegt, als flexiblere Tickets, aber diese wurden ja bewußt beim Kauf vom Käufer ignoriert, da sie ja zu teuer waren ( somit sind wir wieder beim geiz ist Geil - mit seinen Schattenseiten ).

    Mündige Bürger müssen auch mal lernen, dass man nicht nur Rechte zu den eigenen Gunsten auslegen kann, sondern das auch der Vertragspartner Rechte hat.

    Aber Weitsichtigkeit ist leider keine weitverbreitete Tugend.

    Der schnelle Klick bei der Buchung im Internet und schwupps, gedankenlos hat man einen Vertrag, den man in seiner Gier nach DEM Schnäppchen nicht richtig durchgelesen hat, sei es aus Futterneid, das ein anderer diese Trophäe vielleicht vorher schiessen könne als man selbst, oder weil in unserer Gesellschaft des schnellen Klicks mit der Maus einfach gedankenlos umgegangen wird; frei nach dem Motto, ich hab ja nix schlimmes gemacht, nur ein JA akzeptiert....... und dafür soll ich nun 100% Stornokosten zahlen ?

    Lieber Peter, auch ich schüttle meinen Kopf wenn ich so etwas lese, dieser Dauerzustand wäre nur zu Ertragen, wenn wir dies auf die bulgarische Mentalität des Kopfschüttelns übertragen würden, stimmts Manfred? ;)

    eine sich immer noch kopfschüttelnde

    Chiara

  • wukovits
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    geschrieben 1154718680000

    Hallo Sliponshoe

    Wenn du das Tikett verfallen läßt, hast du ein Anrecht auf die Rückerstattung der im Tikettpreis enthaltenen Steuern und Gebühren,da diese von der Fluggeselschaft lediglich für den Staat eingehoben wird.

    Dieser hat allerdings nur einen Anspruch darauf wenn du wirklich fliegst.

    Die Gründe warum Du das Tikett verfallen lassen hast, sind in diesem Fall unerheblich.

    Die Fluggesellschaften rücken in diesem Fall das Geld jedoch nicht automatisch heraus, Du mußt also deine Ansprüche geltend machen.

    Gruß

    Karl

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