• hovi
    Dabei seit: 1109116800000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1109151458000

    Hallo, bin mit der Lufthansa geflogen und auf dem Rückflug von Neuseeland nach Düsseldorf über Singapur, musste ich aufgrund eines technischen Defekts am Triebwerk 26 Stunden Verspätung in kauf nehmen ! Vor Ort hat man Nachts um 4 Uhr keinen Alternativflug bekommen und uns in Hotels verfrachtet !  Am Ende bin ich dann mit 26 Stunden Verspätung in Düsseldorf gelandet und musste mir sogar noch Urlaub nehmen ! Welche Ansprüche kann ich jetzt an Lufthansa stellen ? Der EU-Katalog kommt hier ja nicht zu tragen und die Lufthansa versucht mich gerade mit 10.000 Milen Gutschrift abzuspeisen !       Danke

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1109163592000

    Tja, in Artikel 3 der Verordnung heisst es:

    Anwendungsbereich(1) Diese Verordnung gilta) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;

    b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.

    --> demnach müsste LH die Ausgleichszahlung leisten. Aber weiter heisst es auch:

    Wie nach dem Übereinkommen von Montreal sollten die

    Verpflichtungen für ausführende Luftfahrtunternehmen

    in den Fällen beschränkt oder ausgeschlossen sein, in

    denen ein Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände

    zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden

    lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen

    worden wären. Solche Umstände können insbesondere

    bei politischer Instabilität, mit der Durchführung des

    betreffenden Fluges nicht zu vereinbarenden Wetterbedingungen,

    Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln

    und den Betrieb eines ausführenden Luftfahrtunternehmens

    beeinträchtigenden Streiks eintreten.

    (15) Vom Vorliegen außergewöhnlicher Umstände sollte

    ausgegangen werden, wenn eine Entscheidung des Flugverkehrsmanagements

    zu einem einzelnen Flugzeug an

    einem bestimmten Tag zur Folge hat, dass es bei einem

    oder mehreren Flügen des betreffenden Flugzeugs zu

    einer großen Verspätung, einer Verspätung bis zum

    nächsten Tag oder zu einer Annullierung kommt,

    obgleich vom betreffenden Luftfahrtunternehmen alle

    zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um die

    Verspätungen oder Annullierungen zu verhindern.

    einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft in einer

    Vertragsbeziehung stehen und von einem Flughafen in

    einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen in einem

    Mitgliedstaat antreten.

    -->Je mehr Verordnungen und Bestimmungen den Konsumenten mehr Rechte einräumen, desto mehr werden Winkeladvokaten natürlich Schwachstellen aufspüren und sie - ganz im Sinne der Verordnung natürlich... - interpretieren und auslegen. Was ich persönlich nicht ganz nachvollziehen kann, ist die Hektik und Zeithast, die in den letzten Jahren entstanden ist: Zeit ist Geld, Fernflüge über tausende von Kilometern müssen pünktlich sein, technische Probleme dürfen einfach nicht auftreten (dazu ist die moderne Welt wohl zu perfekt...). Und wenn schon mal Probleme, dann Kohle auf die Kralle... allzu weltlichen und immer vorgekommenen Ereignisse gibt es null-Toleranz - alles ist machbar - nichts ist unmöglich...Freunde, wo wird uns die Zeit hinführen...Es grüßt Euch Peter.

  • hovi
    Dabei seit: 1109116800000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1109169644000

    Hi Peter,  danke erst einmal für Deine Hilfe. Auf welche Verordnung beziehst du dich genau ? Muss sie ja irgendwo im Netz finden können !  Du meinst also ich sollte weiter dran bleiben und mich nicht veräppeln lassen oder ?    danke Hovi

  • Kranich-Fan
    Dabei seit: 1104969600000
    Beiträge: 54
    geschrieben 1109188724000

    Hallo,

    vielleicht mal der Rechtschutzversicherung melden, falls vorhanden.

    Übrigens: die Hotelunterbringung ist reine Kulanz und nicht immer üblich

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1109237845000

    Diese Verordnung ist seit 17.2.05 in Kraft (eine frühere Verordnung hatte aber bereits ähnlichen Inhalt).

    Die Hotelunterbrinung ist übrigens Pflicht... unter gewissen Voraussetzungen natürlich!

    Die Verordnung findet du beispielsweise auf

    http://www.reiserecht-web.de --> links im Menü unter Punkt "VO EG Nr. 261/2004

    oder gleicher Inhalt auf meiner Seite:

    http://vi01n116.members.eunet.at/Reiserecht/Reiserecht_Sonstiges.htm --> "neue Bestimmungen" im Flug

    Gruß

    Peter

  • hovi
    Dabei seit: 1109116800000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1109256942000

    OK danke. Mein Flug war übriegends in 11/2004 und die haben sich 3 Monate Zeit für die Bearbeitung genommen :-(

  • Kranich-Fan
    Dabei seit: 1104969600000
    Beiträge: 54
    geschrieben 1109266840000

    @Peter: du hast Recht, unter bestimmten Voraussetzungen muss die Airline die Ü bezahlen.

    Nur leider wird es als Selbstverständlich angesehen, auch bei Ausfall wegen schlechter Wetterlage nach Entschädigungen und Hotelübernachtungen zu schreien.

  • emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
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    geschrieben 1109283927000

    @kranichfan

    Es wird nicht nur als selbstverständlich angesehen und nach Hotelübernachtungen geschrien, sondern es ist seit 17.02.05 verbindliches neues EU-Recht VO(EG)261/2004.

    Verpflegung, Übernachtung, Essen, Trinken, Schadensersatz.

    Verspätungszeiten ( mit Zeitstaffelung ), Annullierung und auch Nichtbeförderung.

    Selbst schlechtes Wetter z.B. im Winter gilt als vorhersehbar.

    Da wird so mancher Kranich und auch andere Federn lassen müssen.

    Hier mal die Details und die "amtlichen" Vordrucke zur Durchsetzung von "berechtigten" Ansprüchen beim zuständigen LBA Luftfahrtbundesamt:

    http://www.lba.de/deutsch/oeffentlich/passinfo/Fluggastrechte.htm

  • wally/x
    Dabei seit: 1099785600000
    Beiträge: 6228
    geschrieben 1109291629000

    Danke Emdebo,

    Dein Link war äusserst aufschlussreich.

    Leider gilt das erst ab dem 17.02.05 .

    Passagiere die vorher die Probleme hatten gehen also eigentlich

    leer aus, oder? :benetton:

    Die Bildung kommt nicht vom Lesen, sondern vom Nachdenken über das Gelesene. | Carl Hilty
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1109320584000

    @embedo

    nicht ganz richtig, das mit dem schlechten Wetter: genau solche Situationen fallen ausdrücklich nicht unter diese Verordnung --> siehe mein Posting weiter oben (Originalzitat aus der Verordnung).

    @wally

    was heißt, durch die Finger schauen? Das ist immer so, dass Gesetze und Verordnungen ab einem bestimmten Zeitpunkt in Kraft treten. Davor gab es eben diese Möglichkeiten nicht - genauso, wie ab einem bestimmten Zeitpunkt vorhandene Möglichkeiten abgeschafft werden können.

    Grundsätzlich sollte man jetzt nicht auf das große Geld mit Flugänderungen zählen. Fakt ist, dass in der Verordnung etliche Ausnahmen stehen und man sich im Fall einer ungerechten Behandlung an die Schiedsstelle wenden muss, die in jedem EU-Land eingerichtet worden ist.

    Und so wie ich die Fluggesellschaften kenne, werden sie, wenn nur irgendwie ansatzweise der Verdacht begründet wäre, nicht zahlen zu müssen, auf die Entscheidung der Schiedsstelle warten.

    Gruß

    Peter

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