• emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
    Beiträge: 902
    geschrieben 1109324777000

    @peter

    Mein Hinweis auch bei schlechtem Wetter im Winter" bezieht sich auf den Passus (Absatz 15)

    ".. obgleich vom betreffenden Luftfahrtunternehmen alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden "

    Das bedeutet, dass man im Winter durchaus von schlechten Wetterverhältnissen ausgehen kann und beispielsweise Zusatzmassnahmen wie Enteisung der Flugzeuge kein Zeitaufwand ist, den man nicht einplanen konnte. Also demnach greift nicht der Grund für außergewöhnliche Umstände.

    Nur ein Beispiel, dass Airlines sich nicht mit den Wetterverhältnissen im Allgemeinen herausreden können. Im Einzelfall werden diese Feinheiten wohl die Gerichte beurteilen müssen. Es bleibt schwierig ...

  • Kranich-Fan
    Dabei seit: 1104969600000
    Beiträge: 54
    geschrieben 1109355687000

    @emdebo: wenn schon Verweis auf Link, dann auch richtig lesen: Unter außergewöhnlichen Umständen ist das ausführende Luftfahrtunternehmen von den Verpflichtungen gemäß der o.a. EU-Verordnung teilweise oder ganz befreit. Beispiele: politische Instabilität, nicht zu vereinbarende Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, unerwartete Flugsicherheitsmängel, Streiks etc.

    ...enteist werden die Maschinen im Winter generell, d.h. nicht, dass sie dadurch immer starten können, wenn z.B. starker Schneefall ist und der Tower keine Starterlaubnis gibt...

    aber nix für ungut

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1109526248000

    Es gibt unterschiedliche "Flughafenberichtigungen", was beispielsweise die Landevorausetzungen betrifft: je nach technischem Ausbau eines Flughafens erteilt das entsprechende Ministerium Genehmigungen bis zu einer gewissen Mindestsichtweite für Landungen und Starts.

    Ist diese nicht mehr gegeben, landet keine Maschine mehr und kann demnach auch nicht mehr starten.

    Starker Wind kann Landungen-Starts unmöglich machen.

    Schneestürme am Zielflughafen können ebenso zur (vorrübergehenden) Sperre eines Flughafens führen.

    Salzburg und Linz sind mehrmals im Winter gesperrt und alle abfliegenden Passagiere müssen mit Bussen nach München oder Wien gebracht werden. Das ist halt so in einem Winter hier zulande.

    Und dafür nun Fluglinien haftbar zu machen, so meine ich, wird gerichtlich nicht halten.

    All diese Fragen haben sich die EU-Politiker einfach nicht überlegt. Sie ärgerten sich halt selbst über Verspätungen und haben dann eine Verordnung gegen den Willen der IATA und deren Gesellschaften durchgesetzt.

    Also sind wir gespannt, wie sich das Spielchen entwickeln wird.

    Gruß

    Peter

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