Drei Kakerlaken sind kein Reisemangel
Frankfurt/Main/Wiesbaden (dpa/tmn) - Drei Kakerlaken im Hotelzimmer sind in einem Urlaubsland wie Kuba noch kein Reisemangel. Anders sieht es aus, wenn der Fitnessraum, die Umkleidekabine und die Dusche kaum zu benutzen sind.
Dann sei eine Minderung des Reisepreises um 15 Prozent angemessen, entschied das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 S 281/05). Das Amtsgericht hatte sich zuvor für nur 5 Prozent ausgesprochen, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell".
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Woanders aber auch nicht, z.B. Mittelmeerländer, etc.