Danke für Deine Hilfe. Deine Ansicht habe ich verstanden. "Separat" ist für mich persönlich mehr als nur eine Galerie. Und ja, ich persönlich bin der Meinung, dass eine Innentreppe deklariert werden muss, zumal er eben zwei unterschiedliche Typen in diesem Hotel gibt - mit und ohne. Aber Meinungen sind ja bekanntlich verschieden.
Änderung der Katalogbeschreibung Zimmer
-
geschrieben 1424340794000
-
geschrieben 1424344763000
Nein, ausdrücklich erwähnen muss der Veranstalter die Eigenschaft Maisonette in der Zimmerbeschreibung nicht, dir die Information auf Verlangen allerdings herausgeben.
Und eben weil "separat" einen gewissen Auslegungsspielraum zulässt (sofern eine Tür nicht ausdrücklich erwähnt ist) muss man als Kunde ggf. noch einmal spezifizieren.
Es spielt für den Ausgang allerdings keine Rolle, welcher Meinung du oder ich sind sondern was der Veranstalter als seine Pflicht betrachtet.
Erkennt er einen Mangel wird er dir einen Betrag X erstatten. Tut er es hingegen nicht (wonach es ja bislang aussieht) müsst ihr euch ggf. streitig einigen. In diesem Fall wird ein Gericht entscheiden, ob das Ding nun Unannehmlichkeit oder Mangel heißt.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1424356010000
Ja, so sehe ich es auch. Danke Dir.
-
geschrieben 1424371387000
Ein kleines Detail noch, OlNikFed:
Für die Geltendmachung einer Reisepreisminderung ist die Beschwerde und das Ersuchen um Abhilfe vor Ort obligatorisch.
Sofern ihr darauf verzichtet habt wird es vermutlich sehr schwierig werden im Nachgang eine Erstattung durchzusetzen. Der Veranstalter wird ggf. vortragen, ihr hättet den geänderten Vertrag ja akzeptiert (oder hattet ihr Vorbehalte angemeldet?). Schließlich habt ihr die Reise angetreten und auf sein Angebot zur Umbuchung verzichtet. Eure Gründe dafür sind zunächst ziemlich unmaßgeblich, er hat seine Pflichten mit dem Angebot soweit erfüllt.
Um mal ein Fazit für evtl. stille Mitleser herauszuarbeiten, die eine ähnlich Problematik plagt:
Sofern bestimmte maßgebliche Wunschkriterien aus der Zimmerbeschreibung nicht zweifelsfrei hervorgehen (das ist hier der Fall und wird erhärtet durch die Ausdrucksweise "ist für mich persönlich" - also eine individuelle Auslegung), sollte man sich genau erkundigen ob sie denn so vorhanden sind wie erhofft.
In der Causa OlNikFed hätte das bedeutet: Schriftliche Zusage zweier durch eine Tür getrennte Schlafräume auf einer Ebene.
Kann ein solches Zimmer dann doch nicht angeboten werden, ist das in der Tat eine wesentliche Änderung, da Privatsphäre und Sicherheit für den Kunden wesentliche Bestandteile der Reise sind. Er ist damit ermächtigt, auf eine ersatzweise Reise zu bestehen, bei welcher alle wichtigen Eigenschaften fehlerunbehaftet gewährleistet sind. Gibt es im Angebot des Veranstalters keine solche oder ist sie erheblich teurer, muss ein Aufpreis oder Ersatz übernommen werden um den Vertrag zu erfüllen.
Fehlerbehaftete Auschreibungen sind leider recht verbreitet - selbst wenn ich in diesem Fall einen solchen "Fehler" nicht zu erkennen vermag.
Jedenfalls sind explizit zugesicherte Eigenschaften auch im Blick auf die Unterkunft verbindlich und können nicht einfach mit einem "wir haben uns vertan" erledigt werden. Wurde ein Zimmer eindeutig mit zwei durch eine Tür abgetrennte Räume auf einer Ebene zugesagt und erhält man stattdessen eines mit Galerie, so ist dies sofort zu bemängeln und führt mindestens zu einer Minderung des Reisepreises.
Tritt der Kunde jedoch trotz anderslautender Spezifizierung die Reise an, kann der Veranstalter von seiner Akzeptanz ausgehen. Ausnahme wäre hier die ausdrückliche Erklärung des Vorbehalts im Falle einer Beeinträchtigung. Doch auch dann muss diese unverzüglich vor Ort angezeigt werden, denn möglicherweise gibt es eine Vakanz und kann der RV entgegen seinen sonstigen Gewohnheiten bezüglich der Buchungskategorien Abhilfe schaffen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1424427989000
Das ist kein Problem, Beschwerde vor Ort bei Reiseleitung mit entsprechender Bestätigung sowie mehrmals schriftlich darauf hingeweisen, dass die Änderung nicht akzeptiert wird. Wie gesagt, die "formalen" Aspekte sind hier nicht das Thema. Es geht vielmehr - wie Du schon sagtest - um Mangel und Unannehmlichkeit.
Die Option "Umbuchung zum Tagespreis" war eigentlich keine richtige , weil zu dem Zeitpunkt vieles schon komplett ausgebucht war. Zudem wurden ums wurden "Alternativen" angeboten, welche 50% teurer waren.
-
geschrieben 1424428533000
Die mangelnden Alternativen sind dann eben leider oftmals die Crux und die teureren Alternativen ebenso...nichtsdestotrotz ist dies rechtens und seitens des RV komplett korrekt verlaufen.
Viel Erfolg beim weiteren Vorgehen!
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1424459699000
Das sind doch schon mal ganz gute Voraussetzungen für eine Durchsetzung deines Begehrens, OlNikFed.
Ich drücke dir jedenfalls die Daumen!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.