Hallo zusammen,
wir haben - kurz gefasst - das folgende Problem:
- Buchung Pauschalreise Belek bei einem renomierten deutschen RV vier Monate for Abflug; Buchungsbestätigung vom RV; Anzahlung erfolgt
- gemäß Katalogbeschreibung Familienzimmer Typ 1 (1 Schlafzimmer, separates Wohn-/Schlafzimmer, Balkon, usw.)- 1,5 Monate vor Abreise erfolgt Mitteilung, dass das Familienzimmer Typ 1 aus einem Wohnzimmer in der 1. Etage und Schlafzimmer in der 2. Etage ohne eine Tür dazwischen besteht (angeblich Katalogfehler). RV bietet gebührenfreie Änderung zum tagesaktuellen Preis innerhalb von 7 Tagen an (zu diesem Zeitpunkt ist da Angebot nur eingeschränkt verfügbar und manche Frühbucherrabatte nicht mehr verfügbar).
- nach umfangreicher Korrespondenz zwischen RV, Reisebüro und uns hat der RV sich immer noch nicht dazu geäußert, auf welcher rechtlichen Grundlage er einen wirksamen und gültigen Reisevertrag ändern möchte.
- Gemäß AGB des RV gilt Folgendes: "Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom RV nicht wider Treu und Glauben herbeigefährt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leeistungen mit Mängeln gehaftet sind".
- RV teil ferner mit, dass er den ursprünglich beschriebenen Zimmertyp gar nicht anbieten kann. Dabei wissen wir (aufgrund eines früheren Aufenthalt im gleichen Hotel), dass es sowohl Familienzimmer mit Treppe, als auch welche ohne Treppe gibt. Wir haben gemäß Katalogbeschreibung explizit eins ohne Treppe gebucht (dachten wir zumindest). Der RV kann den Vertrag folglich immer noch wie vereinbart erfüllen, will es aber aus welchen Gründen auch immer nicht.
- Ein Erklärungsirrtum nach § 119 BGB wurde vom RV nicht geltend gemacht.
- Endergebnis: Der RV entschuldigt sich, bietet aber sonst gar keine Abhilfe an.
Abgesehen von der Tatsache, dass mE eine Leistungsänderung überhaupt nicht begründet werden kann: Handelt es sich bei einem Duplex-Zimmer mit Treppe und ohne Tür (insbesondere bei Reise mit Kleinkind), um einen wesentlichen Mangel, den man reklamieren und Ersatz verlangen könnte? In welcher Höhe? Vom Gefühl hätte ich an ca 10% gedacht.
Was meint Ihr?
Vielen Dank für eine ehrliche Meinung und VG
Julia