• OlNikFed
    Dabei seit: 1317254400000
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    geschrieben 1424276437000

    Hallo zusammen,

    wir haben - kurz gefasst - das folgende Problem:

    - Buchung Pauschalreise Belek bei einem renomierten deutschen RV vier Monate for Abflug; Buchungsbestätigung vom RV; Anzahlung erfolgt

     - gemäß Katalogbeschreibung Familienzimmer Typ 1 (1 Schlafzimmer, separates Wohn-/Schlafzimmer, Balkon, usw.)- 1,5 Monate vor Abreise erfolgt Mitteilung, dass das Familienzimmer Typ 1 aus einem Wohnzimmer in der 1. Etage und Schlafzimmer in der 2. Etage ohne eine Tür dazwischen besteht (angeblich Katalogfehler). RV bietet gebührenfreie Änderung zum tagesaktuellen Preis innerhalb von 7 Tagen an (zu diesem Zeitpunkt ist da Angebot nur eingeschränkt verfügbar und manche Frühbucherrabatte nicht mehr verfügbar). 

    - nach umfangreicher Korrespondenz zwischen RV, Reisebüro und uns hat der RV sich immer noch nicht dazu geäußert, auf welcher rechtlichen Grundlage er einen wirksamen und gültigen Reisevertrag ändern möchte. 

    - Gemäß AGB des RV gilt Folgendes: "Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom RV nicht wider Treu und Glauben herbeigefährt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leeistungen mit Mängeln gehaftet sind".

    - RV teil ferner mit, dass er den ursprünglich beschriebenen Zimmertyp gar nicht anbieten kann. Dabei wissen wir (aufgrund eines früheren Aufenthalt im gleichen Hotel), dass es sowohl Familienzimmer mit Treppe, als auch welche ohne Treppe gibt. Wir haben gemäß Katalogbeschreibung explizit eins ohne Treppe gebucht (dachten wir zumindest). Der RV kann den Vertrag folglich immer noch wie vereinbart erfüllen, will es aber aus welchen Gründen auch immer nicht.

    - Ein Erklärungsirrtum nach § 119 BGB wurde vom RV nicht geltend gemacht.

     - Endergebnis: Der RV entschuldigt sich, bietet aber sonst gar keine Abhilfe an.  

    Abgesehen von der Tatsache, dass mE eine Leistungsänderung überhaupt nicht begründet werden kann: Handelt es sich bei einem Duplex-Zimmer mit Treppe und ohne Tür (insbesondere bei Reise mit Kleinkind), um einen wesentlichen Mangel, den man reklamieren und Ersatz verlangen könnte? In welcher Höhe? Vom Gefühl hätte ich an ca 10% gedacht.

    Was meint Ihr?

    Vielen Dank für eine ehrliche Meinung und VG

    Julia

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1424277113000

    Nenne uns bitte mal das Hotel und den RV.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • fraenni
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    geschrieben 1424282452000

    Tipp: :D

    Paloma Grida Resort & Spa

    TUI

    Kataloginfo:

    Family Room Connection (FZX1), mit Verbindungstür, ca. 50 m²,

    Duplex Family Room (FZX2), Maisonette, ca. 50 m²,

      :frowning:

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • OlNikFed
    Dabei seit: 1317254400000
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    geschrieben 1424284398000

    fraenni:

    Tipp: :D

    Paloma Grida Resort & Spa

    TUI

    Kataloginfo:

    Family Room Connection (FZX1), mit Verbindungstür, ca. 50 m²,

    Duplex Family Room (FZX2), Maisonette, ca. 50 m²,

      :frowning:

    Guter Versuch, aber nein, Paloma Grida haben wir ohne TUI gemacht:

    Calista, TUI: Es geht um die Beschreibung von Sommer 2013 (da hatte TUI das Hotel meine ich das erste Mal im Programm). Seitdem wird fleißig und ergebnislos kommuniziert. Habe mir die Seiten aus dem Originalkatalog extra aufgehoben als Nachweis (Beschreibung s.o.). Da war noch kein Duplex drin, weder in der Beschreibung noch im Preisteil. Wir haben uns damals extra für TUI entschieden, weil wir die Duplex-Zimmer bereits kannten (in 2012 mit Thomas Cook) und somit eine Alternative gesucht haben. Wir haben natürlich auch vor Ort versucht, das Ganze zu klären, aber das Hotel selbst wollte eine vierstellige Zuzahlung und die Reiseleitung hat nur die Beschwerde aufgenommen, aber nichts weiter unternommen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1424284775000

    Stichwort Auslegungsspielraum:

    Als "separat" können auch Zimmer bezeichnet werden, die nicht mittels einer Tür voneinander getrennt sind. Speziell hier die Maisonettevariante, die eine entsprechende Privatsphäre auch ohne Tür gewährleistet.

    Mangel? Aus meiner (unmaßgeblichen Sicht!): Fehlanzeige. Es handelt sich wohl eher um eine Unannehmlichkeit.

    Woraus liest du die spezifische Eigenschaft "ohne Treppe" in der Katalogbeschreibung?

    Womit sollte ein "Katalogfehler" begründet sein?

    War das nicht vielmehr eine wenig eloquente Ausflucht seitens eures speziellen Gesprächspartners?

    Wieso sollte sich der Veranstalter auf einen Erklärungsirrtum berufen, und worin besteht nach deiner Auffassung überhaupt sein Irrtum?

    Sofern der RV tatsächlich schriftlich mitteilt im Irrtum gewesen zu sein und die spezifischen Eigenschaften über die hier kolportierte Beschreibung hinaus hervorgehoben wurde (beispielsweise "2 Schlafzimmer mit Trennungstür auf einer Ebene"), ist eine Minderung von 10% des Reisepreises angemessen und sollte vorsorglich verlangt werden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1424285042000

    Okay, eben gelesen: Das Kind ist schon im Brunnen und es geht nur noch um die Forderungshöhe?

    Solche Details direkt bei der Eröffnung eines Strangs beizutragen ist zuweilen ziemlich hilfreich ...

    :?

    Ich bleibe bei meinen bisherigen Ausführungen, die entbehrlichen Teile kann man ja überlesen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • OlNikFed
    Dabei seit: 1317254400000
    Beiträge: 13
    geschrieben 1424290925000

    Vielen Dank erst einmal für Deine Antwort.

    Nur eine Unannehmlichkeit, wenn eine echte Gefahrensituation für ein Kleinkind geschaffen wird? Und nein, die Maisonette ist so gestaltet, dass beide Zimmer eben keine Privatsphäre bieten, weil das obere Schlafzimmer auf einer offenen Galerie liegt. Ich kenne genug Katalogbeschreibungen und ein Duplex wird normalerweise auch als solches bezeichnet. Mir geht es als erstes um die Treppe und nicht um die fehlende Tür.

    "Katalogfehler" weil sich die TUI in ihrer Korrespondenz ausdrücklich auf einen Katalogfehler beruft, dies jedoch von ihren AGB (s.o.) abgedeckt sieht. Da muss ich nichts besonderes herauslesen. Die TUI hat ja zugegeben, dass ein Fehler in der Beschreibung unterlaufen ist, also hat Sie das Ganze wohl auch nicht als unwesentliche eingeordnet. Andernfalls hätte sie die Änderungsmitteilung ja auch nicht verschickt. 

    Was für einen Gesprächspartner meinst Du? Wir haben zig verschiedene Briefe/Mails von der TUI, die stets von einem anderen Mitarbeiter unterschrieben wurden.

    In den Brunnen gefallen? M.E. nein, wir haben alle Fristen eingehalten, die Sache ist nicht verjährt. 

    vonschmeling:

    Stichwort Auslegungsspielraum:

    Als "separat" können auch Zimmer bezeichnet werden, die nicht mittels einer Tür voneinander getrennt sind. Speziell hier die Maisonettevariante, die eine entsprechende Privatsphäre auch ohne Tür gewährleistet.

    Mangel? Aus meiner (unmaßgeblichen Sicht!): Fehlanzeige. Es handelt sich wohl eher um eine Unannehmlichkeit.

    Woraus liest du die spezifische Eigenschaft "ohne Treppe" in der Katalogbeschreibung?

    Womit sollte ein "Katalogfehler" begründet sein?

    War das nicht vielmehr eine wenig eloquente Ausflucht seitens eures speziellen Gesprächspartners?

    Wieso sollte sich der Veranstalter auf einen Erklärungsirrtum berufen, und worin besteht nach deiner Auffassung überhaupt sein Irrtum?

    Sofern der RV tatsächlich schriftlich mitteilt im Irrtum gewesen zu sein und die spezifischen Eigenschaften über die hier kolportierte Beschreibung hinaus hervorgehoben wurde (beispielsweise "2 Schlafzimmer mit Trennungstür auf einer Ebene"), ist eine Minderung von 10% des Reisepreises angemessen und sollte vorsorglich verlangt werden.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1424298158000

    Das Zitat meines Beitrags ist entbehrlich, in den Brunnen gefallen im Sinne von nach dem Geschehen und ohne akutes Potenzial zur Verbesserung.

    Nochmal die Frage: Wo ist von einer Unterbringung auf einer Ebene und Ausschluss einer Treppe die Rede?

    Ich sehe soweit keine Veranlassung meinen Vortrag zu erweitern.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • OlNikFed
    Dabei seit: 1317254400000
    Beiträge: 13
    geschrieben 1424303084000

    Das stimmt, die Sache ist alles andere als akut. Deinen Vortrag muss Du auch nicht erweitern. Wenn ich ein Auto kaufe, dann wird auch immer angegeben, ob es sich um eine Limousine oder ein Cabrio handelt. Alles andere wäre Verschleierung von Tatsachen. Und wenn ich dann die Limousine gekauft habe und mir ein Cabrio geliefert wird nur mit einer Entschuldigung hinterher, dann ist dies für mich eindeutig ein Mangel. Aber wie gesagt, der Fehler war TUI auch bewußt. TUI hat die Änderung selbst angezeigt, also kann man spätestens daraus schlussfolgern, dass ursprünglich keine Treppe gemeint war. Das habe ich oben mehrmals dargestellt. Was ich irgendwo rauslese oder rauslesen soll oder nicht soll (hört sich für mich irgendwie nach einem Test an) ist hier nicht von Bedeutung.

    Trotzdem danke.

    vonschmeling:

    Das Zitat meines Beitrags ist entbehrlich, in den Brunnen gefallen im Sinne von nach dem Geschehen und ohne akutes Potenzial zur Verbesserung.

    Nochmal die Frage: Wo ist von einer Unterbringung auf einer Ebene und Ausschluss einer Treppe die Rede?

    Ich sehe soweit keine Veranlassung meinen Vortrag zu erweitern.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1424339878000

    OlNikFed - bitte benutze den Button Beitrag verfassen, damit vermeidest du die vollkommen überflüssigen Zitate des direkt vorhergegangenen Textes.

    :?

    Zum Thema:

    Der Autovergleich hat einen Rauschebart und trifft hier - wie stets!- nicht den Sinn.

    Deinem Beispiel folgend hast du nämlich keine Limousine oder ein Cabrio bestellt, sondern schlichterdings "ein Auto".

    Bedeutet: Falls ein Zimmer mit spezifischen Eigenschaften gewünscht wird, muss man sich diese ggf. schriftlich zusichern lassen. Aus der Veranstalterberschreibung geht jedenfalls soweit nicht hervor, ob die Eigenschaft "separat" eine oder zwei Ebenen umfasst.

    Doch wo ist denn nun des Pudels Kern?

    Der Veranstalter hat angeblich einen Fehler eingeräumt und sieht sich dennoch nicht veranlasst dir eine Erstattung anzubieten, korrekt?

    Der Grund dafür ist eben der Unterschied zwischen einer Unannehmlichkeit und einem Mangel, letzterer würde nämlich eine Minderung rechtfertigen.

    Du hingegen willst eine Erstattung verlangen, da der Fehler ja eingeräumt wurde?

    Dann tu das doch einfach und warte ab wie die Reaktion ausfällt!

    10% sind angemessen - sofern der Veranstalter deiner Auslegung folgt.

    Nein, das ist kein Test, lediglich die Präzisierung deiner etwas vage formulierten Eingangsfrage.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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