• fmtirol
    Dabei seit: 1274832000000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1274901625000

    Ich habe jetzt einige Zeit im Forum gesucht aber keinen wirklich vergleichbaren Fall gefunden.

     

    Meine gebuchte Pauschalreise wurde um einen Tag vorverschoben

     

    Abflug Samstag mittag statt Sonntag vormittag

    Rückflug Samstag früh statt Sonntag früh

     

    Mein Problem ist, dass ich am Samstag einen unverschiebbaren wichtigen Termin habe und keines Falls um 12.00 uhr am Flughafen sein kann.

     

    Die Reise startet bereits in 10 bzw. 11 Tagen.

     

    Wie sieht es rechtlich aus?! Kann ich Stornierung inkl. 100%iger Rückzahlung oder evtl. Umbuchung verlangen?!

     

    Lg Christian B.

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
    Beiträge: 30985
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1274901930000

    Herzlich Willkommen bei HC,

    schau doch mal in diesen Sammelthread zum Thema ;)

    LG Sabine

  • fmtirol
    Dabei seit: 1274832000000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1274902169000

    hab ich... 20 seiten lang

     

    und die beiden links ganz am anfang gehen btw. nicht mehr :(

  • Giselle123
    Dabei seit: 1109289600000
    Beiträge: 1681
    geschrieben 1274905594000

    Erst mal würde ich in die AGB's Deines Veranstalters schauen. Da gibt es unterschiedliche Auslegungen.

     

    Dann gibt es noch die Richtlinen über Pauschalreisen. Vielleicht hilft das erst mal weiter.

    Wer meint, sich im Urlaub wie zu Hause fühlen zu müssen, der sollte lieber gleich zu Hause bleiben.
  • strawberryhill
    Dabei seit: 1235606400000
    Beiträge: 2512
    geschrieben 1274908364000

    Seas fmtirol, gg*

     

    ist das der flug ab ibk?

    wenn die flugzeiten verschoben werden, das ist mit vorbehalt. ABER der TAG auch noch geändert wurde, denk i schon, dass du alles zurückbekommen solltest! hast du die änderung erst in den flugunterlagen gesehen oder haben die dich schon länger verständigt? ICh mein, wenn du deinen urlaub von SO auf SO buchst, musst du dir auch so frei nehmen. Und jetzt plötzlich von SA auf SA. Könntest ja argumentieren, dass du SA arbeiten musst und du so kurzfristig NICHT frei bekommst, deshalb hast du ja von SO auf SO gebucht. Ich denk schon, dass du alles zurückkriegen solltest!!

    08.01.-22.01.2018 DomRep Juni 2018 Gardasee Aug. 2018 Ibiza Sep. 2018 Mallorca Januar 2019 Punta Cana
  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
    Beiträge: 829
    geschrieben 1274909160000

    Bei dieser Frage hilft doch kein Blick in die AGB des Veranstalters?! Gebucht wurde Sonntag-Sonnntag, nun soll es Sonnabend-Sonnabend sein. Das ist doch ein neuer Reisevertrag, dem man ggf. mit einer kostenfreien Umbuchung/Stornierung beantworten kann.

  • strawberryhill
    Dabei seit: 1235606400000
    Beiträge: 2512
    geschrieben 1274909319000

    Das mein ich auch!

    08.01.-22.01.2018 DomRep Juni 2018 Gardasee Aug. 2018 Ibiza Sep. 2018 Mallorca Januar 2019 Punta Cana
  • Giselle123
    Dabei seit: 1109289600000
    Beiträge: 1681
    geschrieben 1274912462000

    @AntoniaW sagte:

    Bei dieser Frage hilft doch kein Blick in die AGB des Veranstalters?!

    Warum nicht?  Die Frage war:

     

    Wie sieht es rechtlich aus?! Kann ich Stornierung inkl. 100%iger Rückzahlung oder evtl. Umbuchung verlangen?!

    In den AGB's steht beschrieben, wie im Falle einer Stornierung, Verspätung usw. verfahren wird.

     

    Mit Aussagen, wie "ggf." und "ich denke schon" ist hier auch nicht wirklich geholfen.

    Wer meint, sich im Urlaub wie zu Hause fühlen zu müssen, der sollte lieber gleich zu Hause bleiben.
  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
    Beiträge: 248
    geschrieben 1274950608000

    Hallo,

    das was Antonia schreibt ist korrekt. Man braucht hierfuer keine AGB. In einem solchen Fall sind AGB Nebensache, hier zaehlt einzig und allein das Gesetz, naemlich § 651 a ff BGB.

    Der RV kann die Reise in der Form, wie sie gebucht wurde, nicht erbringen. Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Wird die Abhilfe vom Veranstalter nicht erbracht, kann der Reisende den Vertrag stornieren und der Veranstalter verliert den Anspruch auf den Reisepreis. Fertig!

    Zusaetzlich kann der Reisende sich jetzt um Ersatz bemuehen, d. h. bei einem anderen Anbieter versuchen, die urspruengliche Reise (also So - So) zu buchen. Gelingt das, und ist das vergleichbare Angebot teurer, muss der urspruengliche RV die Differenz tragen.

    Oder sich natuerlich auch mit dem RV auf eine kostenlose Umbuchung verstaendigen.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
    Beiträge: 829
    geschrieben 1274953795000

    @Giselle123 sagte:

    Mit Aussagen, wie "ggf." und "ich denke schon" ist hier auch nicht wirklich geholfen.

    Solche Aussagen sind mitunter auch nur dazu gedacht, um sichere Äusserungen zu verkleiden. Stichwort: verbotene Rechtsberatung. Da schreibt man öfters vom Denken statt Wissen.

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