• merk würdg
    Dabei seit: 1404604800000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1534490178700

    Hallo Forum

    ich habe eine Pauschalreise für 3 Personen nach Dubai gebucht.

    Es kam wie es offenbar kommen muss - der Kinderpass wird nicht rechtzeitig fertig sein und ohne Pass keine Einreise nach Dubai.

    Also habe ich für meinen Sohn einen Flug zwei Tage später gebucht, damit er nachkommen kann.

    Paralell dazu habe ich beim online-Reisebüro angerufen und versucht

    1. Nur den Hinflug zu stornieren - geht laut Reisebüro nicht. Ist wohl so da eine arabische Airline.....
    2. Beide Flüge stornieren - das Reisebüro hat nun den Sohn komplett storniert - also nicht nur den Flug sondern auch das Hotel!

    Frage - ist das (eurer Meinung nach :wink:) rechtens?

    Ist es tatsächlich so dass eine Pauschalreise in Stein gemeisselt ist und nicht mehr änderbar?

    Ach und noch eine Frage - ich habe keinen Reisesicherungsschein bekommen, bei einer anderen Reise bei einem anderen Reisebüro jedoch schon. Ist das ein Fehler des Reisebüros? Ich habe das neue Reiserecht so verstanden dass dieser Schein nach Buchung zugesendet werden muss.

    Danke schon mal

  • katjaworld
    Dabei seit: 1177459200000
    Beiträge: 1017
    geschrieben 1534493259042

    Das BGB §651a sagt dazu ganz klar: "Eine Pauschalreise ist eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise" Reiseleistungen im Sinne des Gesetzes sind z.B. eine Kombi aus Beförderung und Beherbung. Es also nicht möglich, nur eine oder beide Flüge zu stornieren und nur die Hotelbuchung aufrechtzuerhalten. Dann ist es ja schon keine Pauschalreise im Sinne des BGB mehr. Somit ist es wohl rechtens, dass bei einer Stornierung der beiden Flüge automatisch die gesamte Pauschalreise storniert wird. Ich frage mich allerdings, in welcher Form deine Kommunikation mit dem Reisebüro stattgefunden hat, dass du hier völlig überrascht mit Ausrufezeichen postest, dass das Reisebüro die komplette Reise storniert hat. Offensichtlich hattest du schon vorab ohne Vorgespräch mit dem Reisebüro den zusätzlichen Flug für deinen Sohn gebucht und hast nun versucht, die gebuchte Pauschalreise deinen Vorstellungen vom Reiseablauf anzupassen? Das hört sich für mich zumindest so an. Berichtige mich, wenn ich da falsch liege. Selbstverständlich hast du bei einer Pauschalreise Anspruch auf einen Sicherungsschein. Diesen erhältst du gewöhnlicherweise mit der Buchungsbestätigung, bevor du etwaige Zahlungen tätigst. Aber das scheint dich bis zum jetzigen Punkt auch irgendwie nicht interessiert zu haben?

  • merk würdg
    Dabei seit: 1404604800000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1534497263024 , zuletzt editiert von merk würdg

    Hallo katjawold

    ich habe mit dem Reiseveranstalter telefoniert.

    Im gesamten Gespräch ging es nur und ausschliesslich um den/die Flüge. Das Wort Hotel/Unterkunft/Verpflegung usw ist nicht ein einziges mal gefallen. Daher auch die Verwunderung und das (einzige) Ausrufezeichen.

    Nach ca 30 Minuten ist eine Bestätigung vom Veranstalter mit nur noch 2 Namen gekommen.

    Dem habe ich sofort per Mail widersprochen.

    Erst danach habe ich den alternativen Flug gebucht - ich kann mein Kind doch nicht alleine zu Hause lassen. Selbst wenn zeitweise eine Betreuung da ist. (Eigentlich wollte ich hier auch ein Ausrufezeichen hinmachen :wink:)

    Ich bin weder Jurist noch Reiseverkehrskaufmann - ich kenne/kannte BGB§ 651a bisher nicht - bin aber der Meinung dass ein Reisebüro das kennen sollte und mich die Mitarbeiterin auf so etwas aufmerksam machen sollte.

    Zumal ich im Gespräch gesagt habe dass ich mein Kind nachfliegen lasse - daher wollte ich ursprünglich auch nur den Rückflug haben.

    *edit*

    Das mit dem Reisesicherungsschein ist mir erst später ein- und aufgefallen.

    Hier habe ich aber in der Zwischenzeit gelernt dass dieser Schein auch am Flughafen hinterlegt sein kann/darf.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1534498654631

    In diesem Fall musst du die Reise dann aber auch erst am Flughafen bezahlen. Ohne Sicherungsschein hat der Veranstalter keine Recht zum Inkasso.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1534498749683 , zuletzt editiert von HABERLING

    Der Reisesicherungsschein muss mit der Reisebestätigung ausgehändigt werden, noch bevor du irgendeine Zahlung vornimmst, ansonsten kommt kein Reisevertrag zustande.

    Alles andere liegt in deiner Sorgfaltspflicht, zb Reisedokumente.

    Sorry, aber wo hast du den letzten Satz „dass dieser Schein auch am Flughafen hinterlegt sein kann“ gelernt.

    Ich bin mir ziemlich sicher, das du einen Sicherungsschein bekommen hast und um welchen Veranstalter handelt es sich den, dann kann man ganz schnell herausfinden, ob eine Versicherung besteht.

    Wie alt ist den das Kind, weil du schreibst Kinderpass und das Kind schickst du 2 Tage später allein nach Dubai?

    Ein gutgemeinter Rat, versuch mit deinem Reisebüro und den Veranstalter die Reise um ein paar Tage zu verschieben.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • NeckarSchwabe
    Dabei seit: 1527074698327
    Beiträge: 2580
    geschrieben 1534505096557

    Ich verstehe den Sachvortag nicht ganz. Es ist zumindest für deutsche Staatsbürger problemlos möglich, innerhalb von weniger als einem Tag bei der Wohnsitzgemeinde vorläufige Reisedokumente zu erhalten. Kostet halt ein paar Öre. Aber besser als einen Zinnober zu machen und ein "Kind" (zum Alter steht ja nichts) alleine nachfliegen zu lassen und sich selber schonmal sich in Dubai zu vergnügen ist das allemal. Sollte keine deutsche Staatsbürgerschaft vorliegen sieht das natürlich anders aus, das ist klar.

    Zum rechtlichen - ob in einem Telefonat das Wesen einer Pauschalreise eingehend besprochen wird oder nicht ist vollkommen unerheblich. Für den Veranstalter war das eine einseitige Änderung des Reisevertrags, welche dieser so nicht akzeptiert hat. Das muss er auch nicht und hat dann seinerseits storniert - ich vermute beinahe dass da auch noch die eine oder andere Forderung erhoben wird. Und um Allem vorzubeugen - wenn dies im Rahmen der bei Vertragsabschluss akzeptierten AGB's geschieht und diese nicht sittenwidrig sind (wovon grundsätzlich nicht auszugehen ist) ist er dazu auch berechtigt.

  • Frankenstephan
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    Verwarnt
    geschrieben 1534505839665 , zuletzt editiert von Frankenstephan

    Ein Kinderreisepass (kostet 13,-- €) kann im Notfall sofort mitgenommen werden. Je kleiner die Stadt umso einfacher und schneller geht es natürlich. Wenn man in einer Großstadt wohnt kann es schon sein, dass man Terminprobleme bekommt, wenn man vergisst einen Kinder RP rechtzeitig zu beantragen.

    Gruß "vom Amt"

    Lustig gelebt und selig gestorben, das heißt dem Teufel die Rechnung verdorben!
  • Mühlengeist
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    geschrieben 1534509431572

    @Frankenstephan: Ich hab jetzt mal an der Stelle ne Verständnisfrage: Muss ich wegen dem Kinderreisepass unbedingt zur Meldestelle meines Wohnortes oder kann ich ,im Notfall , mit allen nötigen Unterlagen wie z.B. alter Kinderreisepass Geburtsurkunde, auch zu einer anderen Meldestelle gehen wo sowas eben wirklich weil kleiner sofort erledigt wird??

  • katjaworld
    Dabei seit: 1177459200000
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    geschrieben 1534510558241

    Nun ist das Kind ja schon mächtig in den Brunnen gefallen und gutgemeinte Ratschläge zur Schadensbegrenzung wahrscheinlich obsolet. @NeckarSchwabe, nicht der Veranstalter hat aufgrund einer einseitigen Vertragsänderung die Buchung storniert. Es gab lediglich eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung in Form der Erklärung des Rücktritts vom Vertrag für das Kind durch @merk würdg. Die Akzeptanz des Rücktrittsbegehrens von @merk würdg durch den Veranstalter ist an der Stelle entbehrlich und entwickelt keine rechtliche Wirkung in Form der Stornierung durch den RV, da letzendlich @merk würdg den Reisevertrag auch gar nicht einseitig ändern kann, eben nur kündigen in Form des Rücktritts. Das erwähne ich an dieser Stelle nur, damit @merk würdg keine übermäßigen Gedanken daran verschwendet, dass der Veranstalter jetzt schuld wäre an dieser Misere.

    @merk würdg, NeckarSchwabe hat es ja schon auf den Punkt gebracht, der Veranstalter kann im Normalfall davon ausgehen, dass jeder Vertragspartner eines Reisevertrages über eine Pauschalreise zumindest über ansatzweise Kenntnisse über den Aufbau und das Wesen der von ihm gebuchten Pauschalreise verfügt. Ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass von Seiten des Veranstalters zu keiner Zeit erwähnt wurde, dass der eine oder beide Flüge nur in Verbindung mit dem Rücktritt vom gesamten Vertrag storniert werden können, auch wenn es vielleicht nicht genau so gesagt wurde, aber inhaltlich ähnlich. Und mir schwant es genauso wie @NeckarSchwabe, da gibt es sicher noch eine ordentliche Stornorechnung, auch wenn das ebenso nicht im Telefonat thematisiert wurde, da es sich aus den AGBs ergibt.

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1534511170036

    @muehlengeist sagte:

    Muss ich wegen dem Kinderreisepass unbedingt zur Meldestelle meines Wohnortes oder kann ich ,im Notfall , mit allen nötigen Unterlagen wie z.B. alter Kinderreisepass Geburtsurkunde, auch zu einer anderen Meldestelle gehen wo sowas eben wirklich weil kleiner sofort erledigt wird??

    Du könntest gern aus Sachsen nach Berlin kommen.:smile:

    Geburtsurkunde bei erstmaliger Ausstellung wird um Vorlage gebeten, wenn das Kind nicht in Berlin geboren wurde.

    https://service.berlin.de/dienstleistung/121469/

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
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