• Frankenstephan
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    geschrieben 1534512974652 , zuletzt editiert von Frankenstephan

    @muehlengeist

    Das geht selbstverständlich auch bei anderen Passämtern, jetzt kommt aber das große "aber":

    Ohne Ermächtigung zur Passausstellung der Wohnsitzbehörde geht gar nix. Und das kann dauern...

    @juanito, ich finde es fast lustig wie es beschrieben wird., z.B "Wird um Vorlage gebeten"... heißt übersetzt: Ohne Geburtsurkunde geht ebenfalls nix :wink:

    Lustig gelebt und selig gestorben, das heißt dem Teufel die Rechnung verdorben!
  • juanito
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    geschrieben 1534514602214 , zuletzt editiert von juanito

    Wußtest du nicht, daß die Berliner freundlich und höflich sind?:smile:

    Ich habe G.s.Dank 2 Stück.

    Eine Uralte Deutsche mit Adler.

    (Bei der Anmeldung zur ersten Trauung anno domini fragte mich die junge Standesbeamtin doch: Ist DIE überhaupt noch gültig? Weil da die swastika drauf ist.)

    :scream:

    Später beantragt ich eine im Standesamt I in Ost-Berlin. Die DDR bestand noch, ich wohnhaft im Ami-Sector von Berlin

    Bin ich dadurch DDR-Bürger geworden?

    (Hammer und Zirkel-Stempel)

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Silvia L
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    geschrieben 1534515269131

    Also ich finde den Thread hier schon ein wenig merkwürdig.:smirk:. Wenn ich nichts übersehen habe wurden bisher noch keine Angaben gemacht, ob es sich um einen deutschen Kinderreisespass handelt. Merk würdg hat auch nicht mitgeteilt wann denn die Reise losgehen soll. Vielleicht wollte hier mal wieder nur jemand das Sommerloch stopfen.:anguished:

  • vonschmeling
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    geschrieben 1534531959711

    @katjaworld sagte:

    Nun ist das Kind ja schon mächtig in den Brunnen gefallen und gutgemeinte Ratschläge zur Schadensbegrenzung wahrscheinlich obsolet.

    Das ist imho der springende Punkt - merk würdig hat sich elementare Versäumnisse zuzuschreiben, dafür muss sie/er nicht vertraut sein mit den §§ 651 BGB.

    Allerdings gibt es auch pauschale Arrangements, bei welchen die Umbuchung einer Einzelleistung durchaus optiert ist - das bestimmt nicht das BGB sondern die AGB des Vertragspartners.

    Bei einem Änderungswunsch darf dieser annehmen, dass sich der die Änderung Begehrende über die Folgen seiner Entscheidung im Klaren ist und muss nicht noch einmal gesondert darüber informieren. Es musste also "keine Rede von der Unterkunft" sein, ebenfalls als wirkungslos dürfte sich der Widerspruch gegen die Vertragsänderung von 3 auf 2 Reisende erweisen.

    In welchem Ausmaß Änderungen an einer Pauschalreise vorgenommen werden können ergibt sich aus den vertraglichen Abreden.

    Benachteiligen diese den Vertragsnehmer kann er sie angreifen - das kommt m.E. im gegenständlichen Sachstand nicht infrage.

    Ein Vertrag kommt stets zustande durch eine einvernehmliche Vereinbarung von Rechten und Pflichten. Versagt eine Partei bei der Erfüllung der Pflichten verliert sie wenigstens zum Teil den Anspruch auf ihre Rechte.

    Fragen nach Details wie "Wie alt ist denn das Kind, wenn es alleine fliegen soll?" kann ich persönlich immer ganz schlecht ab ... für die sachlichen Elemente der Fragestellung ist das völlig unerheblich. Das betrifft auch Mutmaßung hinsichtlich des Versäumnisgrundes, nachgelegte "ist doch völlig banane" Kommentare etc. ...

    Zudem (danke @katjaworld!) ist das Kind im wahrsten Sinne des Wortes eben schon im Brunnen, und all die klugen Nachreden für die Katz.

    Immerhin einigermaßen pragmatisch ließ sich der Vorschlag von HABERLING an, um eine Verschiebung der Reise insgesamt anzusuchen.

    Bemerkungen wie "sich in Dubai ohne Kind zu vergnügen" halte ich für ebenso sinn- wie auch respektlos und beschämend übergriffig - bedaure!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • DerewigReisende
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    geschrieben 1534535037862 , zuletzt editiert von DerewigReisende

    merk würdig :flushed:

    gebucht wurde die Reise über ein Online-Reisebüro. Dann wurde mit dem Reiseveranstalter xyz telefoniert? Der ändert mir nix dir nix sofort die Buchung?

    Kenne ich anders !

    Wer ist jetzt Vertragspartner?

    Die Online-Reisebüros wo ich bis jetzt telefonisch buchte, machten eine Sprachaufzeichnung über die genauen Buchungsmodalitäten.

    Bei anrufen beim nachgeschalteten Reiseveranstalter, über Änderungswünsche, wurden diese abgelehnt mit dem Hinweis sie über den Vermittler der Reise vorzutragen.

    Kommt mir alles ein wenig komisch vor. Änderungen der Reise sind eigentlich immer möglich, steht in fast allen AGB der Veranstalter. Oft natürlich nur gegen eine entsprechende Gebühr.

    Der Reisesicherungsschein kommt eigentlich automatisch bei Online-Buchungen mit der Buchungs-Bestätigung per Mail, ist oft die letzte Seite.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1534539278490

    Und du glaubst jetzt, dass diese Haarspalterei Licht ins Dunkel bringt? Na dann ... :confused:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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