Da weiß ich jetzt nicht soll ich lachen oder weinen?
Genauso wie "Mam62" schreibt ist es. Ein Kreditkartenunternehmen kann doch nicht jede Buchung die beanstandet wird, einfach wieder rückabwickeln. Kann sein du hast erstmal kurzfristig Erfolg und die buchen zurück. Anschließend muss die KK Firma die Berechtigung aber prüfen. KK-Firmen buchen nicht so gerne zurück und wollen es ganz genau wissen; ging mir auch mal so, obwohl alle Beweise in meinen Händen lagen. Schilderung des Vorganges klingt mir nicht ganz so, als ob du Herr der Lage wärest mit deinen Angaben
aber warum hat es dann, und
müsste nicht,
usw.
So bekannt kann dein Indisches Hotelbuchungsportal evtl. gar nicht sein; hier ist es offensichtlich nicht bekannt.
Solange du nicht bereit bist, mehr als das bisher gesagte preiszugeben, können wir alle nur wenig erfolgsorientiert raten.
Also Name Portal, Hotel und Buchungsdaten, dann kann man mal nachspielen wegen der Bedingungen zum canceln. Denn merke: Vorgaben zum canceln können evtl. bei ein und demselben Vermittler = Buchungsportal je nach Hotel, Aufenthaltszeit, Zimmerart usw. unterschiedlich sein.